Tierbestand 21.05.2013

Hunde: 112
Katzen: 316
Kleintiere & andere: 463

 

Gesamt: 891 Tiere


alt

 

Tierheim-Öffnungszeiten

Montag
 10 bis 16 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 10 bis 16 Uhr
Donnerstag 10 bis 18 Uhr
Freitag 10 bis 16 Uhr
Samstag  9 bis 12 Uhr
Sonntag  9 bis 12 Uhr
Feiertage  9 bis 12 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten werden ausschließlich Fundtiere angenommen.

Für die Vermittlung eines Tieres bitten wir Sie, sich spätestens bis eine Stunde vor Schließung des Tierheims in dem Tierhaus einzufinden. Für eine Hundevermittlung planen Sie bitte mehr Zeit ein. 


SIE HELFEN, wenn Sie NICHTS tun!
Tag für Tag gelangen wilde Jungtiere zu uns ins Tierheim, hunderte im Jahr. Die meisten davon unnötigerweise: Sie werden ihren Eltern aus Unwissenheit entrissen!
Daher unser eindringlicher Appell an Sie: HÄNDE WEG VON JUNGTIEREN!

Meist sind die Tiere nicht unversorgt. Hasen warten stundenlang regungslos auf einer Wiese auf ihre Mutter. Junge Kaninchen und Eichhörnchen verlassen ihren Bau. Sobald ihr Fell kuschelig ist und sie mobil sind, und erkunden die Welt. Die Mutter ist auf Nahrungssuche oder versteckt sich vor uns Menschen. Einige Mütter ziehen auch in ein anderes Versteck um und nehmen ihre Jungen nach und nach mit. Entenküken springen ihrer Mutter aus mehreren Metern Höhe hinterher; sie verlassen das Nest gleich nach dem Schlupf. Singvögel ,wie Amseln, Krähen und Elstern sind dagegen anfangs nackte Nesthocker. Erst wenn sie vollständig befiedert sind, verlassen sie das Nest und üben einige Tage das Fliegen auf dem Boden. Dort werden sie von den Altvögeln weiterversorgt. Auch Meise, Fink & Co. landen bei ihren ersten Flugversuchen immer wieder auf dem Boden, sind aber keinesfalls verloren und verlassen.

Befindet sich ein Jungtier in einer Gefahrenzone, können gerade Vögel (da sie keinen guten Geruchssinn haben) aber auch einige Jungsäuger (gerade Kulturfolger in der Stadt stören sich am menschlichen Geruch nicht) behutsam ins Grüne gesetzt werden. Nackte Jungvögel können ins Nest zurückgesetzt werden.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es außerdem, Tiere besonders geschützter Arten – dazu zählen viele Vögel, Igel, Eichhörnchen u. a. – der Natur zu entnehmen. Paragraph 43 (6) BNatSchG erlaubt es jedoch, kranke oder verletzte Tiere in Obhut zu nehmen, bis sie gesund gepflegt sind. Fliegeneier, Seitenlage und Unterkühlung sind auch ein Merkmal hierfür. Anschließend sind sie unverzüglich in die Natur zurückzusetzen.

Um herauszufinden, ob ein Jungtier verwaist ist, muss es einige Stunden aus der Entfernung beobachten werden. Die Pflege übernimmt die zuständige Untere Naturschutzbehörde, für Hamburg also der Hamburger Tierschutzverein mit seinem Tierheim Süderstraße. Die Aufzucht von Menschenhand ist aufwendig und kompliziert. Und Stress kann gerade für fast flügge Vögel tödlich sein. Außerdem ist die Vorbereitung auf die Wildnis mitunter erschwert und schon manche Wildtiere wurden zu zahmen Hausgenossen mit zweifelhafter Zukunft.


Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Unser Nottelefon ist rund um die Uhr besetzt: 040 – 22 22 77!
Wenn Ihr Anliegen nicht eilt, schreiben Sie gerne unseren Diplom-Biologen Sven Fraaß an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.