Tierbestand 01.05.2012

Hunde: 114
Katzen: 316
Kleintiere & andere: 558

 

Gesamt: 988 Tiere

 

Tierheim-Öffnungszeiten

Mo, Mi, Fr 10 bis 16 Uhr
Di geschlossen
Do 10 bis 18 Uhr
Sa 9 bis 12 Uhr

Sonn- und Feiertags
9 bis 12 Uhr

Fundtierannahme:
Täglich 0 bis 24 Uhr

Diskussion über das Hamburger Hundegesetz

 

 

 

Die GAL Wandsbek lädt ein zur

Diskussion über das Hamburger Hundegesetz

am Freitag, 10. Februar 2012 um 19.00 Uhr

im

Brakula (Bramfelder Kulturladen), Bramfelder Chaussee 265

 

Es diskutieren:

Heidrun Schmitt, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft und Fachsprecherin der GAL Bürgerschaftsfraktion für den Tierschutz

und

Dr. Gabriele Waniorek-Goerke, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Hamburg und 2. Vorsitzende des Hamburger Tierschutzvereins e.V. Sie setzt sich engagiert für gerechte Vermittlungs- und Haltungsbedingungen für alle Hunde in Hamburg ein.

Moderiert von:

Sandra Gulla: Verwaltungsjuristin, Beisitzerin im Vorstand der GAL-Wandsbek und langjähriges Mitglied im Hamburger Tierschutzverein

Das Hamburger Hundegesetz ist seit seinem Inkrafttreten im April 2006 stark umstritten. Seit dem 1. Januar 2007 sind alle Hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen.

Besonders starke Kontroversen hat jedoch ein anderer Aspekt des Gesetzes ausgelöst, nämlich die Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährliche Hunde.

 

Das Gesetz soll einen Ausgleich schaffen zwischen dem gerechtfertigten Bedürfnis der Bevölkerung nach Schutz vor Beißattacken durch Hunde und der Möglichkeit für verantwortungsbewusste Hundehalter, ihre Tiere artgerecht zu halten.

Das Hundegesetz wird seit 2008 alle vier Jahre evaluiert. Bei der ersten Evaluation im Jahr 2008 wurde das Gesetz von der Bürgerschaft in zwei Teilen entschärft. Hunde, die jünger als zwölf Monate alt sind, sind von der Anleinpflicht befreit, wenn die Person, die mit dem Hund angetroffen wird, einen eindeutigen Nachweis über das Alter des Hundes bei sich führt. Außerdem sind finanzielle Erleichterungen geschaffen worden für Hundehalter, die sich bereit erklären, nach dem Hundegesetz als gefährlich eingestufte Hunde aus dem Tierheim in ihre Obhut zu nehmen, vorausgesetzt, die Hunde haben einen Wesenstest bestanden.

Im Jahr 2012 steht erneut die Evaluation des Hundegesetzes an. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um mit Ihnen und unseren Experten über dieses umstrittene Gesetz zu diskutieren.

Wir freuen uns auf eine anregende Diskussion mit Ihnen.

Ihr Kreisvorstand der GAL Wandsbek


Anfahrt: Der Brakula liegt direkt an der Haltestelle “Bramfelder Dorfplatz”. Hier halten die Busse der Linien 173, 277, 8, 118, die Schnellbus-Linie 37.