Öhrchen
Öhrchen


Fiene & Finja
Fiene & Finja


Crazy
Crazy


Cody
Cody


Jazzmo
Jazzmo


Erni
Erni


Boomer
Boomer


Ole
Ole


King
King


Cosmo
Cosmo


Diego
Diego


Alice
Alice


Jackson
Jackson


Troppy
Troppy


Maggie
Maggie


Carlos
Carlos


Bingo
Bingo


Grete
Grete


Sally
Sally


Trinchen
Trinchen


Luke
Luke


Jerry
Jerry


Vlamir
Vlamir


Apollo
Apollo


Susi
Susi


Blacky
Blacky


Mohrchen
Mohrchen


Sputnik
Sputnik


Frederik
Frederik


Helga
Helga


Thyson
Thyson


Snoopy
Snoopy


Jack
Jack


Roger & Roberto
Roger & Roberto


Gladys
Gladys


Nelly
Nelly


Hanna
Hanna


Doris und Dörte
Doris und Dörte


Tequila
Tequila


Kira
Kira


Dicki
Dicki


Tiak
Tiak


Wilma
Wilma


Charlo
Charlo


Bobby
Bobby


Camillo
Camillo


Nele
Nele


Shira
Shira


Gustav
Gustav


Flocke
Flocke


Otti
Otti


Alberto
Alberto


Fritze
Fritze


Bullrich
Bullrich


Caruso und seine 8 Freunde
Caruso und seine 8 Freunde


Flecki
Flecki


Donny
Donny


Shira
Shira


Chico
Chico


Julia
Julia


Solto
Solto


Aischa
Aischa


Jischa
Jischa


Pünktchen
Pünktchen


Sammy
Sammy


Lars
Lars


Jessy
Jessy


Ulf
Ulf


Cherry
Cherry


Bailey
Bailey


Tayson
Tayson


Diego und Manni
Diego und Manni


Dandy und Dina
Dandy und Dina


Tyson alias "Tyson Kong"
Tyson alias


Francis
Francis


Monsieur
Monsieur


Kalle
Kalle


Winni
Winni


Tinka
Tinka


Fridolin
Fridolin


Mohrle
Mohrle


Goliat
Goliat


Lotti und Liesel
Lotti und Liesel


Sandy
Sandy


Ole
Ole


Puschel
Puschel


Danny
Danny


Gonzo
Gonzo


Amigo
Amigo


Stinker
Stinker


Spike
Spike


Lucy
Lucy


Tara
Tara


Rosi & Rieka
Rosi & Rieka


Mister Schwarzkäppchen
Mister Schwarzkäppchen


Fanny
Fanny


Pünktchen und Anni
Pünktchen und Anni


Zebrafink
Zebrafink


Flocke
Flocke


Moses
Moses


Keira
Keira


Chico
Chico


Klitschko
Klitschko


Willy
Willy


Eddy
Eddy


Rolf
Rolf


Lisa
Lisa


Püppi
Püppi


Gina
Gina


Buddy
Buddy


Linda
Linda


Joschi
Joschi


Browny
Browny


Puma
Puma


Emma
Emma


Tobi
Tobi


Ziertauben
Ziertauben


Emmi
Emmi


Elke
Elke


Sandy und Patrick
Sandy und Patrick


Percy
Percy


Schnuppe
Schnuppe


Kautz
Kautz


Anka
Anka


Süße Püppi
Süße Püppi


Teddy
Teddy


Baby
Baby


Bonnie und Clyde
Bonnie und Clyde


Milo
Milo


Lilly
Lilly


Tyson
Tyson


Benni
Benni


Winny
Winny


Viktor
Viktor


Kajko
Kajko


Freia
Freia


Percy
Percy


Mischa
Mischa


Schröder
Schröder


Micky
Micky


Zicke
Zicke


Diego
Diego


Hanna
Hanna


Thyson
Thyson


Spucky
Spucky


Fred
Fred


Beau
Beau


Trine
Trine


Josie
Josie


Tessy
Tessy


Cody
Cody


Socke
Socke


Sissi
Sissi


Elfie
Elfie


Minky
Minky


Janosch
Janosch


Emma
Emma


Jonas
Jonas


Shila
Shila


Odin
Odin


Boncok
Boncok


Suri
Suri


Hutch
Hutch


Klausi
Klausi


Tiger
Tiger


Luna
Luna


Detlef
Detlef


Browny
Browny


Brummel
Brummel


Kango
Kango


Prachtfinken
Prachtfinken


Senta
Senta


Sina
Sina


10 Regeln des HTV

10 Regeln des Hamburgischen Tierschutzvereins von 1841 e. V. für das Handeln im kaufmännischen und rechtsgeschäftlichen Bereich


Inhaltsverzeichnis

 1.  Das „Vier Augen“-Prinzip
 2.  Keine „In-sich-Geschäfte“
 3.  Keine ausschließlichen Geschäftsbeziehungen
 4.  Umgang mit Immobilien und Bankschließfächern aus Nachlässen
 5.  Dokumentationspflicht
 6.  Umgang mit Geldspenden und Schenkungen
 7.  Mündelsichere Kapitalanlagen
 8.  Keine Annahme von Geschenken
 9.  Verbot der Vergabe von Geschenken
10. Ahndung von Verstößen

 

Präambel

Das Handeln aller Organpersonen, Rechnungsprüfer und aller seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e.V. (HTV) dient dem alleinigen und ausschließlichen Zweck, Tierschutz  mit größtmöglicher Effektivität in die Wirklichkeit umzusetzen. Zu diesem Zweck gibt sich der HTV die folgenden Regeln, nach denen er sein Handeln im kaufmännischen und rechtsgeschäftlichen Bereich ausrichtet. Die Schutzgebühren bei Tiervermittlung sind davon ausgenommen.

 

1. Das „Vier - Augen“ - Prinzip

In allen rechtsgeschäftlichen Bereichen gilt ausnahmslos, dass für rechtsgeschäftlich verbindliches Handeln mindestens  zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich sind. Umgehungsgeschäfte sind verboten.

Anmerkung:
Die strikte Einhaltung dieses Grundsatzes, der auch in der Satzung des HTV  niedergeschrieben ist, sorgt für Transparenz und gegenseitige Kontrolle. Er darf nicht  dadurch unterlaufen werden, dass zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes einem Dritten Alleinvertretungsvollmacht erteilen.

 

2. Keine „In-sich-Geschäfte“

Der HTV veräußert die in seinem Eigentum befindlichen Gegenstände nicht an Vorstandsmitglieder, Rechnungsprüfer oder Mitarbeiter. Das gleiche gilt für Familienangehörige dieser Personengruppen. Entsprechendes gilt für Dienstleistungsverträge.

Anmerkung:
Bei Einhaltung dieser Regel können diese Personen keine Gegenstände vom HTV direkt erwerben. Geschäfte zwischen dem HTV auf der einen Seite und diesen Personen auf der anderen Seite sind künftig damit untersagt.  
Einzige Ausnahme: Beim Flohmarkt am Tag der Offenen Tür können alle Organpersonen, Rechnungsprüfer  und Mitarbeiter nach denselben Regeln wie Besucher die angebotenen Gegenstände kaufen.


3. Keine ausschließlichen Geschäftsbeziehungen

Aufträge an externe Dienstleister, wie z. B. Immobilienmakler, Sachverständige und Rechtsanwälte, werden aus einem größeren Kreis geeigneter Anbieter im Rotationsprinzip vergeben.

Anmerkung:
Diese Regel soll sicherstellen, dass dem HTV kein Schaden aus „einseitigen Geschäftsbeziehungen“ entsteht. Beim Dienstleister soll jeder Anreiz entfallen, den auftraggebenden Organpersonen  Gefälligkeiten zu Lasten des HTV zu erweisen, etwa ein Gefälligkeitsgutachten zu erstellen. Einseitige Beratung soll vermieden werden. Eine ausschließliche Geschäftsbeziehung zu nur einem Sachverständigen, Makler oder Rechtsanwalt ist damit untersagt.

 

4. Umgang  mit Immobilien und Bankschließfächern aus Nachlässen

Die erstmalige Begehung einer Immobilie, die der HTV aus einer Erbschaft erhalten hat, findet durch zwei Vorstandsmitglieder (im Rotationsverfahren) und einen Mitarbeiter statt. Weitere Personen dürfen nach Bedarf hinzugezogen werden. Entsprechendes gilt bei der Öffnung von Bankschließfächern. Das zu erstellende Protokoll (siehe Punkt 5 analog) ist von allen Anwesenden zu unterzeichnen.

Anmerkung:
Diese Regel soll  gegenseitige Kontrolle zur Gewährleistung des korrekten Umgangs mit Nachlässen sicherstellen.

 

5. Dokumentationspflicht

Schon bei der ersten Inaugenscheinnahme von Nachlässen ist ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, für das die Regelung nach Punkt 4 gilt. Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, ist von ihm ein Vermögensverzeichnis anzufordern.

Anmerkung:
Mit dieser Regel sollen Unklarheiten, welche Gegenstände zum Nachlass gehören, vermieden werden.

 

6. Umgang mit Geldspenden und Schenkungen

Geldspenden sollen grundsätzlich nur über die Spendenkonten des HTV abgewickelt werden. Ausnahmen sind Geldspenden, die in versiegelte Spendendosen des Vereins gegeben werden. Diese werden nach Öffnung der Dose unverzüglich auf eines der Spendenkonten des HTV eingezahlt.
Werden dem HTV durch Schenkung Sachen zugewendet, so sollen mindestens zwei Vorstandsmitglieder und ein Mitarbeiter des Vereins anwesend sein. Der Schenkende erhält sofort eine Quittung. Eine Kopie geht sofort für spätere Kontrollzwecke in die Buchhaltung des HTV.

Anmerkung:
Damit soll erreicht werden, dass  Spenden und Schenkungen direkt in das Vermögen des HTV gelangen, insbesondere, dass vorsätzliche Umgehungen erschwert werden.

 

7. Mündelsichere Kapitalanlagen

Die Kapitalanlagen des HTV  erfolgen mündelsicher nach dem Gebot zur satzungsgemäßen gemeinnützigen Mittelverwendung. Die freien Mittel sind somit risikofrei anzulegen. Die aus Erbschaften übernommenen Anlagen sind nach diesen Kritierien zu behandeln.

Anmerkung:
Diese Regel dient dem Schutz des Vermögens des HTV  und damit der Einhaltung des Satzungsgebotes, dass Überschüsse ausschließlich unmittelbar Zwecken des Tierschutzes zugeführt werden dürfen.

 

8. Keine Annahme von Geschenken

Organpersonen und Mitarbeiter dürfen von außenstehenden Dritten keine Geschenke annehmen. Eine Ausnahme bilden Zuwendungen, deren Wert die Bagatellgrenze von 10,00 € nicht übersteigt.

Anmerkung:
Es soll sichergestellt werden, dass außenstehende Dritte (z. B. Lieferanten) keinen Einfluss auf kaufmännische Entscheidungen nehmen können.

 

9. Verbot der Vergabe von Geschenken

Der HTV vergibt weder intern noch extern Geschenke.

Anmerkung:
Mit dieser Regel soll das in der Satzung enthaltene Verbot der zweckfremden Verwendung von Spendengeldern unterstrichen und das Verbot der Selbstbegünstigung weiter konkretisiert werden. Es dürfen weder – wie in der Vergangenheit geschehen - an Dritte (z. B. Lieferanten oder Presseangehörige) Geschenke verteilt werden, noch dürfen Organpersonen sich selbst zu Lasten des HTV mit Geschenken bereichern.

 

10. Ahndung von Verstößen

Zuwiderhandlungen werden aufgeklärt und angemessen geahndet. Bei schwerwiegenden Verstößen droht Organpersonen und Rechnungsprüfern der Ausschluss aus dem Verein. Mitarbeitern droht eine  außerordentliche Kündigung.

 

Februar 2010

 

Vorstand, Rechnungsprüfer, Tierheimleitung, Betriebsrat