Mit einer Tierpatenschaft werden Sie für einen Hund bzw. für eine Katze Pate. Eine Tierpatenschaft für Hunde oder Katzen ist ab einem monatlichen Beitrag von 20 Euro möglich. Damit verdeutlichen Sie besonders Ihre Verbundenheit zu „Ihrem“ Patentier oder der Tierart, zu der Ihr Patentier gehört. Beachten Sie bitte, dass ein Sorgentier mehrere Paten haben kann.
Jetzt können Sie mit einer Beitragshöhe von 10 Euro monatlich auch für Reptilien eine Patenschaft übernehmen.

Hier geht es zum Antrag auf eine Tierpatenschaft!

Am Besucherempfang, im Hunde- oder im Katzenhaus des Tierheims liegen Ordner aus, in denen Sie sich die Beschreibungen der aktuellen Patentiere ansehen können. Patenhunde und Patenkatzen finden Sie auch hier: Patenhunde / Patenkatzen / Patenkleintiere

Als Tierpatin bzw. Tierpate erhalten Sie von uns:

  • eine Urkunde mit dem Foto und einen Steckbrief Ihres Patentieres
  • die Einladung zu einem jährlichen Patentreffen, wo Sie während einer Führung „Ihrem“ Patentier begegnen und sich mit anderen Paten austauschen können
  • eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt

Kontakt zum Patentier

Hält sich das Tier im Vermittlungsbereich des Tierheims auf, kann es nach telefonischer Absprache zu den Besucher-Öffnungszeiten besucht werden. Bitte beachten Sie dabei, dass diese Zeiten aufgrund der Pandemie von den Bürozeiten abweichen oder ganz ausfallen können. Die aktuellen Besucher-Öffnungszeiten finden Sie hier.
Ist Ihr Patentier auf einer unserer speziellen Stationen untergebracht, müssen die Besuche mit unseren Tierpflegern abgesprochen werden. Der direkte Kontakt ist über eine Patenschaft nicht möglich. Wer mit seinem Patenhund spazieren gehen oder die Patenkatze streicheln möchte, kann dies als aktives Mitglied im Rahmen unserer Ehrenamtsangebote tun. Bei chronisch kranken oder scheuen Tieren ist auch im Ehrenamt der Kontakt zu einem Patentier nicht immer möglich.

Dauer einer Tierpatenschaft

Die Patenschaft beginnt mit Eingang der ersten Patenzahlung. Wird das Patentier an einen neuen Halter vermittelt oder verstirbt, läuft der Patenschaftsvertrag weiter. Die Patin bzw. der Pate erhält innerhalb von drei Wochen eine Nachricht, mit der ein neues Patentier vorgeschlagen wird. Natürlich können die Paten ihr neues Patentier selbst auswählen. Die Patenschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Wenn Sie für eines unserer Sorgentiere eine Tierpatenschaft übernehmen wollen, füllen Sie bitte den Antrag auf eine Tierpatenschaft aus und schicken ihn ausgefüllt zurück an:

Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.
Süderstraße 399
20537 Hamburg
oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

oder geben ihn direkt bei uns im Tierheim ab.