Hugo darf nicht in ein liebevolles Zuhause vermittelt werden.

Pressemitteilung

Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. hat gegen die „Tierseuchenrechtliche Verfügung“ des Veterinäramtes Hamburg-Mitte Widerspruch eingelegt und einen Eilantrag gestellt. Außerdem haben wir durch unseren Rechtsanwalt bei Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD) Beschwerde wegen der unrechtmäßigen Übergriffe durch sein Veterinäramt erhoben. Denn neben der rechtswidrigen Beschlagnahme von Impfausweisen lädt die Behörde auch wahllos Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Verhören vor. Unterdessen hat der HTV die Begutachtung seines Tierheims und seiner Tierhaltung beim Deutschen Tierschutzbund beantragt.

Die aufsichtsführenden Amtsveterinärinnen hatten am vergangenen Mittwoch sechs Impfpässe im Tierheim Süderstraße beschlagnahmt und für 20 Hunde eine Isolierungsverfügung verhängt. Diese Tiere dürfen aktuell nicht mehr durch den HTV in liebevolle Hände vermittelt oder auch nur Gassi geführt werden.

Als Begründung für diese völlig überzogene und willkürliche Behördenmaßnahme muss ein Formfehler (falsches Ausstellungsdatum) in sechs Impfausweisen herhalten. Diesen Fehler, der von der ausstellenden Tierärztin längst eingeräumt, korrigiert und von der für sie zuständigen Veterinärbehörde ausdrücklich bestätigt wurde, missbraucht das Bezirksamt Mitte, um gegen den HTV vorzugehen und die sechs Hunde sowie Tiere, die mit ihnen zusammen in der Gruppenhaltung leben, zu isolieren.

Diese Maßnahme ist rechtswidrig, weil sie unnötig und unverhältnismäßig ist. Unnötig, weil unbestritten ist, dass von den sechs betroffenen Hunden keinerlei Gefahr ausgeht. Unverhältnismäßig, weil die behördlichen Maßnahmen völlig überzogen sind, um einen Formfehler zu ahnden.

Zeugen-Befragung ohne Rechtsgrundlage

Der aktuelle Vorgang reiht sich aber in eine ganze Reihe von schikanösen Maßnahmen des Veterinäramts Mitte gegen den HTV ein. Wahllos lädt die Behörde seit Wochen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur „Zeugenvernehmung“ ins Amt – mit der Begründung, man führe „Ermittlung wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz“. Bei anwaltlichen Nachfragen, um welche Vorwürfe es konkret geht, verweigert die Behörde die Antwort. Das ist rechtsstaatlich nicht nur äußerst bedenklich, sondern belegt, dass es den aufsichtsführenden Amtsveterinärinnen mangels konkretem Tatverdacht bislang allein um die unzulässige Ausforschung von allen möglichen Vorgängen über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hamburger Tierschutzvereins geht, ohne dass ein konkreter Anlass vorliegt. In der Hoffnung man findet am Ende etwas, das den behördlichen Einsatz rechtfertigt. Das ist eindeutig unzulässig und daher Amtsmissbrauch.

Die folgenden HTV-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter hat die Behörde vernommen bzw. wollte sie vernehmen:

  • Der Leiter unseres Kleintierhauses wurde am 23. Januar 2019 rund dreieinhalb Stunden während seiner Arbeitszeit auf dem Amt verhört. Ihm wurde ebenfalls kein konkreter Anlass oder Vorwurf für die Befragungen genannt.
     
  • Ein Tierpfleger aus dem Hundehaus wurde als Betriebsratsmitglied befragt. Auch dieses Verhör am 24. Januar 2019 dauerte mehr als vier Stunden in seiner Arbeitszeit.
     
  • Einer unserer Tierärzte soll von der Behörde noch befragt werden.
     
  • Eine Tierärztin, die erst seit Mitte Januar bei uns beschäftigt ist, soll befragt werden. Sie wurde von einer der Amtsveterinärinnen überrumpelt, ihre private Mailadresse herauszugeben, um ihr eine Vorladung zukommen zu lassen. Da die Befragung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter doch wohl ausschließlich mit dienstlichen Belangen zusammenhängt, ist dieses Behördenvorgehen zumindest befremdlich. Auf ihre private Mailadresse bekam unsere Tierärztin um 19 Uhr eine Vorladung für eine Befragung in der Behörde am nächsten Tag um 8.30 Uhr, da hatte sie die Mail noch gar nicht gelesen.
     
  • Die Befragung einer Tierpflegerin unserer Sozialstation, die am 31. Januar 2019 stattfinden sollte, hat die Behörde nach unserer Beschwerde über ihren Willkür-Einsatz am 30. Januar im Tierheim vorerst abgesagt.

In allen Fällen wurde darauf hingewiesen, dass die Beschäftigten die Pflicht hätten, zu erscheinen, die Vernommenen wurden als Zeugen belehrt.

Darf nicht mehr Gassigehen: die hübsche Heide.

Keinem Mitarbeiter, der von der Amtsveterinärin verhört wurde oder noch werden soll, wurde ein konkreter Anlass oder ein Vorwurf genannt, weswegen das Veterinäramt Hamburg-Mitte ermittelt. Dazu passt die Stellungnahme von Bezirksamtsleiter Falko Droßmann (SPD): „Als Aufsichtsbehörde werden wir weiterhin Überwachungsmaßnahmen im Tierheim durchführen, und wenn wir etwas finden, das man aufklären muss, tun wir das.“ (zitiert auf MOPO.de am 31.1.2019)

Aufgrund unserer anwaltlichen Beschwerden wurde uns nun am Freitag mitgeteilt: „Da derzeit weder abschließend geklärt ist, welche und wie viele Verstöße vorliegen, noch wer ggf. der Verursacher ist, wurden bisher weder Verwaltungs- noch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.“

Dies ist das Eingeständnis, dass die bisherigen Zeugenbefragungen ohne Rechtsgrundlage erfolgten.

Strafanzeige der Behörde wurde eingestellt

Was aus den haltlosen Anschuldigungen wird, die die Amtsveterinärinnen gegen den HTV erheben, durften wir auch am Freitag erfahren. Auf Nachfrage teilte die Staatsanwaltschaft Hamburg mit: Die durch eine der auch jetzt agierenden Amtsveterinärinnen gestellte Strafanzeige aus dem Sommer 2017 gegen den HTV wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde eingestellt.

Bei ihrer Verfolgung des HTV ist den Amtsveterinärinnen auch offensichtlich völlig gleichgültig, welche verheerende Wirkung allein die – bisher allesamt ungerechtfertigten – Vorwürfe für einen gemeinnützigen hauptsächlich spendenfinanzierten Tierschutzverein haben könnten. Da überrascht es nicht, dass unsere Nachfrage nach Erstattung des Verdienstausfalls der Beschäftigten durch die Vernehmungen der Behörde auch bisher einfach unbeantwortet blieb.

Deutscher Tierschutzbund kontrolliert HTV-Tierhaltung

Der Hamburger Tierschutzverein hat zum Schutz vor weiteren ungerechtfertigten Vorwürfen beim Deutschen Tierschutzbund beantragt, dass seine Tierhaltung durch die Tierheimberatung kontrolliert und begutachtet wird. Die Kontrolle durch eine Tierheim-Expertin wird noch in dieser Woche erfolgen. Der Deutsche Tierschutzbund hat unser Tierheim Süderstraße mit dem Tierheimsiegel zertifiziert. Dies verpflichtet uns zur Einhaltung strenger Tierschutzauflagen, die für uns Verpflichtung und Ansporn zugleich sind. Empfehlungen und Hinweisen, die Ergebnis vorangegangener Tierheimbegutachtungen waren, sind wir selbstverständlich im Sinne einer bestmöglichen Tierhaltung immer gefolgt.