Der Senat hat eine Kleine Anfrage der Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft vom 14. Februar 2019 zu den Schikanen des Veterinäramtes Mitte gegen den Hamburger Tierschutzverein am 22. Februar 2019 beantwortet. Allerdings sind die Antworten in vielen Punkten ausweichend und inhaltlich fehlerhaft. Verschiedene Aussagen sind sogar nachweislich vollständig falsch, d. h. sie stehen in ausdrücklichem Widerspruch zu vorliegenden Dokumenten. Offensichtlich wurde der Senat vom Bezirk falsch informiert und hat die Antworten aus dem Bezirksamt Mitte ungeprüft übernommen. Nicht anders ist zu erklären, dass der Senat nachweislich falsche Antworten verbreitet.

Wir dokumentieren die Senats-Antworten, die fehlerhaft sind, und belegen dies in unseren Stellungnahmen. Hier können Sie die komplette Kleine Anfrage und die Senats-Antworten nachlesen.

 

1. Warum ermittelt aktuell das Bezirksamt Hamburg-Mitte, hier das zuständige Veterinäramt, konkret gegen den HTV? Bitte gegebenenfalls im Detail auflisten.

Senat: Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat einen gesetzlichen Auftrag zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (TierSchG), des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden (HundeG) und somit auch zur Ermittlung von Amts wegen. Wie sich auch aus den weiteren Antworten ergibt, prüft das Bezirksamt Hamburg-Mitte derzeit die Umstände von unerklärlichen Todesfällen amtlich sichergestellter Tiere, die pflegerische, medizinische und hygienische Versorgung der Tiere, die Umstände von Tiertransporten aus dem Ausland und die Einhaltung der Auflagen in der tierschutzrechtlichen Genehmigung. Aufgrund der andauernden Verfahren und der noch nicht abgeschlossenen Feststellungen kann der Senat die Frage nach konkreten Ermittlungsdetails nicht beantworten.

HTV: Dem Hamburger Tierschutzverein sind derartige Ermittlungen vom Veterinäramt Mitte in Verbindung mit Todesfällen nicht bekannt. Das Bezirksamt Mitte verweigert seit Wochen – trotz mehrfacher schriftlicher Anfrage des vom HTV beauftragten Anwalts – die Auskunft darüber, ob und weshalb es konkret gegen den HTV und/oder seine Mitarbeiter ermittelt bzw. welche Vorwürfe es überprüft. Der HTV wurde zu diesen Vorwürfen bis heute (26.02.2019) nicht angehört bzw. zur Stellungnahme aufgefordert.

Der HTV nimmt die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage aber zum Anlass für folgende Richtigstellung:
Es gibt keine „unerklärlichen Todesfälle amtlich sichergestellter Tiere“ im HTV, erst recht nicht solche, die auf mangelnde „pflegerische, medizinische und hygienische Versorgung der Tiere“ zurückzuführen wären (wie die Antwort des Senats dies suggeriert). Dem HTV sind bisher auch keine Tatsachen bekannt, die einen solchen Vorwurf rechtfertigen könnten. Auch das Bezirksamt hat dem HTV solche Fakten bisher nicht benannt.

Richtig ist: Nicht selten sind behördlich sichergestellte Tiere in einem schlechten Allgemeinzustand. Sterben sie oder müssen sie aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes nach tierärztlicher Diagnose euthanasiert werden, werden die zuständigen Veterinärämter unverzüglich informiert. Auf Wunsch der Veterinärämter werden die toten Tiere zur Untersuchung an das Hamburger Hygiene-Institut übergeben.

 

(...)

    b. Was hat das Veterinäramt Mitte unternommen, um diese Hinweise mit Unterstützung des HTV aufzuklären?

Senat: Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat im Rahmen der Ermittlungen soweit möglich den HTV einbezogen.

HTV: Diese Aussage ist falsch. Das Veterinäramt Mitte hat gegenüber dem HTV bisher keine Vorwürfe konkretisiert oder eine Anhörung des HTV zu Vorwürfen durchgeführt. Ganz im Gegenteil: Trotz mehrfacher schriftlicher Nachfrage durch den Anwalt des HTV verweigert das Veterinäramt Mitte seit Wochen konkrete Aussagen darüber, warum es gegen den HTV ermittelt. Am 1. Februar 2019 zum Beispiel schrieb der HTV-Anwalt an das Veterinäramt Mitte: „Soweit Ihnen tatsächlich von verschiedenen Seiten Hinweise auf Missstände in der Tierhaltung im HTV vorliegen sollten, und gar solche, die angeblich bereits zu Todesfällen von Tieren geführt haben, so würden mein Mandant und ich diese gerne dringend kennen, damit die ggf. gebotenen Richtigstellungen unverzüglich erfolgen können.“ Eine Antwort ist uns das Bezirksamt Mitte bis heute schuldig.

Am 18. Februar 2019 schrieb der HTV-Anwalt an das Veterinäramt Mitte: „Bekanntlich habe ich mit meinen bisherigen Schreiben wiederholt danach gefragt, aus welchem Grund bzw. auf Grundlage welcher Tatsachen Ihre Behörde Ermittlungen gegen meinen Mandanten HTV und dessen Mitarbeiter führt sowie seit wann und mit welchem Ziel. Leider habe ich hierzu trotz wiederholter Nachfrage bisher noch keine sachliche Antwort erhalten.“
Bis heute (26.02.2019) gibt es keine Anhörung wegen angeblicher Vorwürfe.

 

(...)

3. Trifft es zu, dass das Veterinäramt Hamburg-Mitte den HTV trotz ausdrücklicher Nachfrage nicht über die konkreten Vorwürfe informiert hat?

Senat: Nein.

HTV: Diese Aussage ist falsch. Siehe Antwort zur vorherigen Frage.

 

    a. Wenn ja: Warum wurde der Tierschutzverein nicht umfassend informiert?

Senat: Entfällt.

HTV: Die Antwort entfällt keinesfalls, denn der HTV wurde weder informiert noch vom Veterinäramt zu Vorwürfen angehört.

 

    b. Wenn nein: Welche Informationen über welche Vorwürfe hat der HTV wann vom Bezirksamt Mitte erhalten?

Senat: Am 10. Januar 2019 wurde die Tierheimleiterin darüber informiert, dass es in den letzten Monaten im Tierheim zu unerklärlichen Todesfällen von amtlich sichergestellten Tieren gekommen sei, die die Überprüfung der Haltungsumstände im HTV erforderlich erscheinen lassen.
(...)

HTV: Diese Aussage ist falsch. Für den 10. Januar 2019 hatte sich die Amtsveterinärin Dr. M. zu einer Besichtigung von zwei Quarantäne-Tieren im HTV angekündigt. Diese Besichtigung nahm die Amtsveterinärin gemeinsam mit dem HTV-Tierarzt und einer Begleiterin vor. Danach stand die Amtsveterinärin Dr. M. unangemeldet vor dem Büro der Tierheimleiterin und sagte, sie hätte noch ein paar Fragen. Im Rahmen dieses Gespräches wurde der HTV ebenfalls nicht über konkrete Vorwürfe oder Ermittlungen informiert. Frau Dr. M. informierte sich u.a. über ein verstorbenes Pony, über die Personalsituation in der Tierpflege und ebenso unkonkret über die Ankunft von rumänischen Hunden im Jahre 2018 im HTV. Außerdem wollte Frau Dr. M das Tierbestandsbuch 2018 und Auskünfte über einige Tiere haben.
Später hat die Tierheimleiterin Frau Dr. M darüber informiert, dass sie diese Fragen bitte schriftlich einreichen möge.

Am 14. Februar 2019 schickte Frau Dr. M. eine Mail, in der sie erneut nach dem Bestandsregister 2018 fragte. Ebenso nach den Unterlagen für insgesamt 8 Tiere, von denen vier im HTV verstorben waren oder euthanasiert wurden. In dieser Mail wurden von Frau Dr. M. 3 Tiere als Hunde aufgelistet, bei denen es sich aber um Kaninchen gehandelt hat.
Auch diese Mail enthält keinen Hinweis darauf, warum Frau Dr. M. diese Unterlagen anfordert und das sie in Verbindungen mit Ermittlungen gegen den HTV stehen.

 

(...)

    b. Auf welcher Rechtsgrundlage finden Befragungen von Tierheim-Mitarbeiter/innen statt, wenn bisher gar kein Verfahren eingeleitet wurde?

Senat: Es gibt laufende Ermittlungsverfahren. Die Rechtsgrundlagen der Befragungen sind §§ 24 und 26 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG), § 16 TierSchG, § 24 TierGesG und § 46 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) i.V.m. § 48 Strafprozeßordnung (StPO).

HTV: Diese Antwort steht im eklatanten Widerspruch zur Aussage des Veterinäramtes in einer Mail vom 1. Februar 2019. Darin heißt es: „Da derzeit weder abschließend geklärt ist, welche und wie viele Verstöße vorliegen, noch wer ggf. der Verursacher ist, wurden bisher weder Verwaltungs- noch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.“

Die Antwort zeigt darüber hinaus auch ein Fehlverständnis der Rechtsgrundlagen, da für Zeugenvernehmungen in Ordnungswidrigkeitsverfahren andere Regeln gelten als für die Sachaufklärung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.
Bis heute (26.02.2019) ist der HTV trotz mehrfacher anwaltlicher Nachfrage nicht darüber informiert worden, welche Ermittlungsverfahren laufen.

 

5. Trifft es zu, dass das Veterinäramt Mitte am 30. Januar 2019 Impfausweise im Tierheim beschlagnahmt hat?

Senat: Nein. Sechs Heimtierausweise nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 wurden gemäß § 46 OWiG i.V.m. § 94 StPO sichergestellt.

    a.    Wenn ja: Wie viele?
    b.    Gab es einen richterlichen Beschluss zur Beschlagnahme der Impfpässe?
            i. Wenn nein: Welche Gründe gab es für einen Eilvollzug?
            ii.    Wenn ja: Welche? Wurden diese dargelegt?

Senat: Es handelte sich nicht um eine Beschlagnahme, sondern um eine Sicherstellung der Impfstoffe im Verwaltungsverfahren.

HTV: Auch diese Aussage ist falsch. Eine Sicherstellung setzt voraus, dass der HTV die Heimtierausweise freiwillig herausgegeben hätte. Dies trifft aber nicht zu. Ganz im Gegenteil: Wir haben gegen die völlig unnötige Mitnahme der Impfpässe durch das Veterinäramt Mitte protestiert und sogar die Polizei eingeschaltet. Danach handelt es sich eindeutig um eine Beschlagnahme - die allerdings rechtswidrig ohne richterlichen Beschluss erfolgte. § 94 Absatz 2 der Strafprozessordnung sagt: „Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.“
Die Nachlässigkeit bei der Beantwortung der Fragen kann man auch daran erkennen, dass hier nun von der Sicherstellung von Impfstoffen geschrieben wird.

 

    c. Warum hat sich das Veterinäramt Mitte keine Kopien der Impfausweise gemacht oder aushändigen lassen?

Senat: Für eine Dokumentenprüfung sind die Originaldokumente erforderlich.

HTV: Diese Aussage ist befremdlich. Die Echtheit der Dokumente wurde gegenüber dem HTV zu keinem Zeitpunkt angezweifelt. Es ging lediglich um ein falsches Ausstellungsdatum in 6 Heimtierausweisen, wobei für diesen Fehler nicht der HTV, sondern die Ausstellerin in Rumänien verantwortlich war. Von dort lag aber bereits am 30. Januar 2019 für jeden der 6 betroffenen Ausweise eine vom zuständigen Amtsveterinär in Rumänien bestätigte Erklärung der Tierärztin zum Datumsfehler vor. Es hätte also völlig ausgereicht, wenn sich das Veterinäramt mit den vom HTV angebotenen Kopien von den Ausweisen begnügt hätte.

 

6. Das Veterinäramt soll aufgrund eines Formfehlers (falsches Erstellungsdatum) die Impfausweise von sechs Hunden komplett für ungültig erklärt haben. Trifft dies zu?
Wenn ja: Auf welcher Rechtsgrundlage?

Senat: Ein Heimtierausweis, der die nach VO (EU) Nr. 576/2013 vorgegebenen Bedingungen nicht erfüllt, ist ungültig. Die Art des Fehlers ist dabei unerheblich.

HTV: Auch dies ist rechtlich falsch: Ein falsches Datum macht einen Ausweis (ebenso wie ein anderes behördliches Dokument) nicht unwirksam (§§ 43, 44 VwVfG). Und selbst wenn der Heimtierausweis aufgrund eines Formfehlers (falsches Datum) ungültig wäre, sind die dort korrekt eingetragenen Impfungen damit noch lange nicht unwirksam. Davon ging offenbar auch das Veterinäramt Mitte aus. Wäre es von etwas anderem ausgegangen, wären die behördlichen tierseuchenrechtlichen Anordnungen nämlich völlig unzureichend gewesen, um eine Gefahr für Mensch und Tier auszuschließen. So wurden die Hunde in einem im Besucherbereich des Tierheims gelegenen Außenzwinger gehalten, der auf behördliche Anordnung nur mit weiß-rotem Flatterband „gesichert" war.

 

7. Die Tierärztin, die die Impfausweise ausgestellt hat, soll den Datums-Fehler schriftlich eingeräumt und die Richtigkeit der eingetragenen Impfungen bestätigt haben. Dieses Dokument soll auch die für sie zuständige Veterinärbehörde bestätigt haben.
    a.    Liegen dem Bezirksamt Mitte diese Bescheinigungen (sog. Statement-2-Dokument) vor?

Senat: Dem Bezirksamt HH-Mitte wurden am 13. Februar per E-Mail Ablichtungen neuer Erklärungen der praktizierenden Tierärztin und des Amtstierarztes aus Rumänien übersandt.

HTV: Diese Aussage ist falsch. Die Erklärungen der praktizierenden Tierärztin und des Amtstierarztes aus Rumänien lagen den 6 Heimtierausweisen im Original bei. Diese sog. Statement-2-Dokumente wurden ebenfalls am 30. Januar 2019 vom Veterinäramt Mitte beschlagnahmt. Am 13. Februar wurden keine neuen Dokumente an das Bezirksamt Mitte übermittelt.

 

(...)

8. Wann wurde der Bezirksamtsleiter in Hamburg-Mitte über die Vorgänge bzw. Vorwürfe seines Veterinäramtes gegen den HTV in welchem Umfang informiert?
    a.    Hat sich der Bezirksamtsleiter aus Hamburg-Mitte in die Vorgänge aktiv eingeschaltet?

Senat: Der Bezirksamtsleiter wurde per E-Mail vom 14. Dezember 2018 über die neuen Mängelanzeigen und das geplante Vorgehen informiert.

HTV: Wenn der Bezirksamtsleiter schon am 14. Dezember 2018 über neue Mängelanzeigen und das geplante Vorgehen gegen den HTV informiert wurde, stellt sich die Frage, warum der HTV nicht unverzüglich mit den Vorwürfen konfrontiert und hierzu befragt wurde. Da eine Anhörung des HTV bis heute nicht erfolgt ist, gehörte diese offensichtlich nicht zum geplanten Vorgehen des Bezirksamts.

 

(...)

    b. Trifft es zu, dass der Bezirksamtsleiter bereits im Frühjahr 2018 wegen einer ähnlichen Beschlagnahmeaktion vom Rechtsanwalt des HTV mehrfach angeschrieben und um korrigierendes Einschreiten und Deeskalation gebeten worden ist?

Senat: Ja.

    c.    Wurden Konsequenzen aus dem damaligen Vorgang gezogen? Wenn ja: Welche?
Wenn nein: Warum nicht?

Senat: Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben verpflichtet und in der Garantenstellung. Diese Aufgaben wurden und werden konsequent wahrgenommen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

HTV: Diese Antwort des Senats verschleiert, dass das Vorgehen des Bezirksamts Mitte gegen den HTV in dieser Sache rechtswidrig war und es erst durch die Einschaltung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zu einer konstruktiven Zusammenarbeit kam.

 

9. Auf welche Erkenntnisse stützt der Bezirksamtsleiter des Bezirksamtes Mitte seine Behauptung in einem Interview des Hamburger Morgenpost* vom 11.02.2019, dass der Tierarzt des HTV nichts von seiner stellvertretenden Funktion nach § 11 des Tierschutzgesetzes wusste? Aus welchem Grund wurde diese Behauptung aufgestellt? (*Anm. gemeint ist das Abendblatt)

Senat: Der Bezirksamtsleiter stützte die Erkenntnisse auf die Aussage der betreffenden Person.

HTV: Warum hat der Bezirksamtsleiter die Aussage nicht infrage gestellt? Denn er hätte es besser wissen müssen, wenn sein Veterinäramt ihn richtig informiert hätte. Das Veterinäramt selbst hatte dem HTV eine Erklärung formuliert, die der Tierarzt, der die Stellvertretung nach § 11 Tierschutzgesetz übernehmen sollte, unterschreiben sollte. Dies hat er am 21. Juni 2018 getan. Das Dokument wurde vom HTV an den Bezirk übermittelt. Außerdem beantragte der Tierarzt, wie von der Behörde gewünscht ein Führungszeugnis zur Direktübermittlung an das Veterinäramt Mitte. Am 6. August 2018 kam der Erlaubnisbescheid vom Veterinäramt Mitte, in dem der Tierarzt als Stellvertreter eingetragen ist.  Dieser Bescheid hängt seitdem im Info-Glaskasten des HTV öffentlich aus und musste daher auch dem betreffenden Tierarzt bekannt sein.

 

(...)

11. Stimmt es, dass im vergangenen Jahr die Qualifikation der heutigen Tierheimleiterin durch das Bezirksamt Mitte infrage gestellt wurde? Wurden dabei bundesweit übliche Maßstäbe angewandt?

Senat: Der Nachweis der Qualifikation der Tierheimleitung wurde bei jeder Änderung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis geprüft, so auch für den Erlaubnisbescheid vom 06. August 2018. Dabei werden bundesweit übliche Maßstäbe angewandt.

    a.    Wollte die Amtsveterinärin Dr. M. persönlich die Fachkunde der Tierheimleiterin überprüfen?

Senat: Nein.

HTV: Diese Aussage ist ebenfalls nachweislich unwahr. In einem Schreiben an den HTV-Vorstand vom 21.11.2017 schreibt die Amtsveterinärin Dr. M.: „Aus diesem Grund muss ich mich persönlich von der Sachkunde überzeugen. Hierfür beabsichtige mit Frau David ein Fachgespräch zu führen, das aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht." (wörtlich zitiert)

Der HTV lehnte dies wegen der offensichtlichen Befangenheit von Dr. M. ab. Denn Frau David verfügte über genügend Fachkundenachweise, die der Behörde allesamt vorgelegt wurden. Die fachliche Reputation unserer Tierheimleiterin ist bundesweit anerkannt. Das Bezirksamt Mitte legte bei der Überprüfung keine bundesweit üblichen Maßstäbe an. Beides bescheinigten u.a. auch der Deutsche Tierschutzbund und seine Akademie für Tierschutz.

Daraufhin erging dann auch ohne die zunächst geforderte Fachkundeprüfung der Erlaubnisbescheid vom 6. August 2018 mit der Anerkennung der zuvor nicht akzeptierten Tierheimleiterin.

 

(…)

13. Stimmt es, dass im Jahr 2018 die BGV die Sachverhalte „zusätzliche Quarantäne- / lsolationsplätze für Hunde und Katzen” und „Vogelgrippeprophylaxe auf dem Gelände des HTV" zur Bearbeitung übernommen hat?

Senat: Ja.

Wenn ja:
    a.    Warum?

Senat: Das Thema „zusätzliche Quarantäne-/Isolationsplätze für Hunde und Katzen“ ist Bestandteil des Vertrages zwischen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und HTV und gehört damit originär in die Zuständigkeit der BGV.
Das Thema „Vogelgrippeprophylaxe auf dem Gelände des HTV“ und die damit verbundenen Maßnahmen
liegen grundsätzlich in der Eigenverantwortung des HTV und sind durch diesen selbst vorzunehmen. Die BGV hat die Konzeptgestaltung fachlich begleitet und wird die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Vertrages finanziell unterstützen.

HTV: Gerade der Satz zur „Eigenverantwortung des HTV“ ist interessant, denn das Bezirksamt Mitte hatte dies im November 2017 noch ganz anders beurteilt und am 13. Dezember 2017 sogar eine Ordnungsverfügung gegen den HTV erlassen. Weil die damaligen Forderungen des Veterinäramtes aber rechtswidrig waren, wurde der Bescheid im Februar 2018 wieder aufgehoben.

 

(...)

15. Wie viele Verwaltungsverfahren wurden vom Bezirk Mitte im Rahmen der Aufsicht in 2017 und 2018 gegen den HTV angestrengt? Bitte aufführen wie viele Verfahren abgeschlossen oder noch offen sind, mit welchem Ergebnis sie abgeschlossen wurden bzw. warum sie noch offen sind.

Senat: Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat entsprechend seines gesetzlichen Überwachungsauftrags ein Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Bestimmungen des TierSchG und eines hinsichtlich der Bestimmungen des TierGesG durchgeführt. Hierzu wurde zu verschiedenen Sachverhalten ermittelt. Neben einem Erlaubnisbescheid gemäß 8 11 TierSchG sind auf den genannten Rechtsgebieten in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt vier weitere Bescheide ergangen, von denen in zwei Fällen noch Rechtsbehelfsverfahren zu entscheiden sind. Ein Bescheid ist durch Abhilfe des Widerspruchs und ein Bescheid durch Abhilfe des Betreibers erledigt.

HTV: Auch diese Antwort ist bemerkenswert. Zum einen hat das Bezirksamt auch mehr als neun Monate nach den durch den HTV eingelegten Widersprüchen in zwei Fällen die Rechtsbehelfsverfahren noch nicht entschieden.

Und was der Senat so verklausuliert formuliert, dass ein Bescheid durch Abhilfe des Widerspruchs sich erledigt habe, ist die Rücknahme der rechtswidrigen Ordnungsverfügung aus dem Dezember 2017 (siehe auch Antwort auf Frage 13a).