Als Olde English Bulldog hat unser Basko* ein rassetypisches faltiges Gesicht, das von anderen Hunden schnell als bedrohlich empfunden werden kann.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner plant eine Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung. Dazu gehören ein Ausstellungsverbot von Qualzuchten und eine Mindestdauer der Gassizeit pro Tag außerhalb des Zwingers sowie zusätzliche Anforderungen an die Haltung, Ausbildung und Zucht von Hunden. Es ist ein erster Schritt, der aber noch einiger Justierung bedarf.

Im Nachfolgenden beziehen wir Stellung zu zwei wesentlichen Punkten der geplanten Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung.

Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen

Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) begrüßt ein Ausstellungsverbot, dass die öffentliche Zuschaustellung des physiologischen Leids der Hunde verhindert. So sollen Zuchtanreize entfallen und die Nachfrage sinken. Doch solange Qualzuchten weiter erlaubt und im Gesetz nicht näher definiert sind, geht das Leiden anderorts weiter. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, unterstreicht: „Das Verbot der Ausstellung von Qualzuchten reicht nicht, solange der Qualzuchtbegriff im Tierschutzgesetz nicht konkretisiert ist.“ Aus Sicht des HTV ist das leider nicht selten grausame Geschäft der Zucht grundsätzlich nicht vereinbar mit dem Tierschutzgedanken. Dieser fokussiert die Rettung bereits bestehender Tiere anstelle der „Produktion“ neuer Lebewesen mit gewünschtem Aussehen oder Eigenschaften, die womöglich die Gesundheit des Tieres beeinträchtigen.

Konkretere Anforderungen an die Hundehaltung

Unser Ares* möchte viel ausgepowert werden, dessen sollten sich seine neue Halter*innen bewusst sein.

Die Anbindehaltung (das Anketten) von Hunden soll grundsätzlich verboten werden, bzw. noch unter ‚bestimmten Voraussetzungen‘ zulässig sein. Diese Veränderung ist dahingehend begrüßenswert, dass eine Strafverfolgung dieses bereits offenkundigen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz nun einfacher wird – derartige Fälle waren und sind leider keine Ausnahmen für unsere Tierschutzberatung.
Des Weiteren soll einem Hund außerhalb des Zwingers mindestens zweimal am Tag für insgesamt eine Stunde Auslauf im Freien gewährt werden – ein Anfang, um die Haltung von Hunden zumindest im Ansatz zu verbessern, viele Hunde benötigen deutlich mehr Auslauf. Die Frage bleibt, wie die Einhaltung nachgewiesen und kontrolliert werden kann, aber ein Verstoß ist zumindest nun einfacher zu ahnden.

Es gibt noch Nachholbedarf

Die Anpassungen sind ein erster positiver Schritt. Wir schließen uns unserem Dachverband, dem Deutschen Tierschutzverbund, mit weiteren Forderungen an: nach einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht der Tiere, Vorgaben zur artgemäßen Erziehung und Ausbildung sowie einem verpflichtenden Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Hundes. Diese Forderungen hat unser Dachverband dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits vorgelegt – es bleibt zu hoffen, dass auch diese wichtigen Punkte im Entwurf der Bundesministerin Berücksichtigung finden.

*Hier lernen Sie Basko und Ares kennen.