Mit Furchen und Narben oberhalb der Nase und vielen weiteren Verletzungen kam Smokey im Dezember 2016 ins Tierheim.

29. Januar 2018

Der Border-Collie-Mischling Smokey wurde am 9. Dezember 2016 mit schlimmen Verletzungen und in einem sehr schlechten Zustand bei uns im HTV aufgenommen. Dank unserer öffentlichen Berichterstattung und unserem Engagement auf sozialen Medien wurden viele Menschen auf den Fall aufmerksam und lieferten entscheidende Hinweise an unsere Tierschutzberatung. Nun liegt die enttäuschende Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hamburg vor.

Es stellte sich damals heraus, dass Smokeys vermeintliche Finderin die eigentliche Tierhalterin war. Smokey lebte bei der Halterin und ihrem Lebensgefährten. Aufgrund der schlimmen Verletzungen, die Smokey zugefügt worden waren, bevor er als angebliches Fundtier durch die Halterin abgegeben wurde, erstattete der HTV Anzeige gegen die Halterin und ihren Lebensgefährten wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Nun wurde am 11. Januar 2018 das Verfahren gegen die Halterin gemäß § 153a der Strafprozessordnung (StPO) gegen eine Zahlung in Höhe von 240 Euro eingestellt. Auch das Ermittlungsverfahren gegen ihren Lebensgefährten wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Wir sind über die Verfahrenseinstellung enttäuscht. Uns ist wichtig, dass Menschen für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden und sie bei einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dementsprechend bestraft werden. Die Verfahrenseinstellung wird seitens der Staatsanwaltschaft damit begründet, dass im Falle des Lebensgefährten die Täterschaft, Tat oder Tatumstände nicht hinreichend nachweisbar seien und im Falle der Halterin das öffentliche Interesse durch die Zahlung der 240 Euro entfalle. In anderen Worten konnte sich die Tierhalterin eine weiße Weste erkaufen und gilt als nicht vorbestraft trotz offensichtlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Wir stellen infrage, ob mit einer Zahlung in Höhe von 240 Euro das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Tierschutzgesetze tatsächlich entfällt – wir finden dies nicht. Auch im Vergleich zu den entstandenen Kosten scheint die Zahlung unverhältnismäßig. Alleine bei uns entstanden durch die Misshandlung von Smokey Kosten in Höhe von rund 1.500 Euro für die Behandlungen des Rüden.

Wir gehen nicht davon aus, dass sich der Status quo durch Verfahrenseinstellungen verbessern wird und können nur vor falschen Signalen warnen, die daraus entstehen. Dennoch werden wir weiterhin Strafanzeigen erstatten, wenn Tiere gequält oder getötet werden, und geben die Hoffnung nicht auf, dass durch Rechtsfortentwicklung Tiere irgendwann den Schutz erhalten, den das schon viel zu schwache Tierschutzgesetz ihnen eigentlich verspricht.

Hier können Sie unseren Fahndungsaufruf aus dem Dezember 2016 und hier unseren Beitrag über die erfolgreiche Identifizierung von Smokeys Haltern aus dem Januar 2017 lesen.