Die Tiere leiden unermesslich. Foto: Deutscher Tierschutzbund/M. Karremann

Heute jährt sich der Internationale Tag gegen Tiertransporte – und wieder können wir kein Ende der tierquälerischen Langstreckentransporte vermelden. Es ist eine Schande, dass der Bundesrat in der vergangenen Woche nicht für ein Verbot gestimmt hat. Beschlossen wurden geringfügige, aber nur scheinbare Verbesserungen für die Tiere.

 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. Juni über Änderungen der Tierschutztransportverordnung abgestimmt. Ein Verbot von tierquälerischen Tiertransporten in bestimmte Drittstaaten – in Länder das Nahen Ostens, Nordafrikas und Zentralasiens – fand dabei keine Mehrheit.

Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes: „Wir bedauern, dass der Bundesrat die historische Chance vertan hat, für ein Tiertransportverbot in bestimmte Risiko-Drittstaaten zu stimmen – obwohl er am 12. Februar selbst noch die Bundesregierung aufgefordert hat, ein solches Verbot zu prüfen. Klar ist: Das BMEL hat kein Interesse daran, die Transporte zu stoppen - sonst hätte es selbst ein Verbot im Verordnungsentwurf verankert. Das Leid der Tiere wird weiter billigend in Kauf genommen.
Positiv am heutigen Bundesratsentscheid zur Tierschutztransportverordnung bleiben lediglich einige marginale Verbesserungen, wie die Tatsache, dass Verstöße gegen Lüftungs- und Temperaturvorgaben als Ordnungswidrigkeit behandelt werden sollen. Die Temperaturregelungen wurden verschärft, gehen aber nicht weit genug: Zwar sollen Tiere bei über 30 Grad nun nicht länger als viereinhalb Stunden transportiert werden, aus Tierschutzsicht ist ein Transport bei diesen extremen Temperaturen jedoch gänzlich abzulehnen. Die heutige Abstimmung ist ein weiterer Tiefpunkt in der Debatte zu Tiertransporten.“

Tierleid wegen fehlender bundesweiter Regelung

Da Langstreckentransporte für Tiere extrem belastend sind, Tierschutzvorschriften nicht bis zum Zielort eingehalten werden und den Tieren eine grausame Schlachtung bevorsteht, die in Deutschland eine Straftat darstellen würde, weigern sich immer mehr Veterinärämter solche Transporte abzufertigen. Der Rückhalt, der dafür zuständigen Landesministerien, ist unterschiedlich. Letztendlich müssen weiterhin die Veterinärämter entscheiden, unter welchen Bedingungen sie einen Transport zulassen oder warum sie ihn ablehnen.

Weil eine bundesweite Regelung fehlt, wurden Veterinärämter in der Vergangenheit nach Klagen von Zuchtunternehmen juristisch angewiesen, bereits abgelehnte Transporte doch noch abzufertigen. Sofern auf der Route eine 48-stündige Pause eingelegt würde, handele es sich um zwei Transporte und die deutschen Behörden seien nur für die Genehmigung der ersten Etappe verantwortlich, urteilte zum Beispiel der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) im Januar diesen Jahres. Die Amtsveterinäre müssten Transporte trotz des in Bayern geltenden Verbots in bestimmte Drittstaaten genehmigen – auch wenn klar ist, dass die zweite Etappe und die Schlachtung am Zielort nicht mit EU-Recht vereinbar sind.