Stehen und Liegen - mehr Bewegung ist den Tieren nicht möglich. Fotos: ARIWA

Pressemeldung vom 30.06.2022 

Der Deutsche Tierschutzbund fordert, neben der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern auch die saisonale Anbindehaltung zu verbieten. In einem aktuellen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir verweist der Verband darauf, dass die oftmals beschönigend als „Kombinationshaltung“ bezeichnete Haltungsform tierschutzwidrig ist. Wir schließen uns der Forderung unseres Dachverbandes an und weisen nochmals darauf hin, dass Anbindehaltung – die auch in Bio-Betrieben praktiziert wird – das Leid der ohnehin ausgebeuteten Tiere noch verstärkt.

„In der Anbindehaltung wird die artgemäße Bewegung der Tiere eingeschränkt – ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass die Bundesregierung 2021 in ihrem Koalitionsvertrag formulierte, dass man diese Haltungsform spätestens in zehn Jahre beenden wolle. Diese allgemeine Formulierung impliziert jede Form der Anbindehaltung. Bundesminister Özdemir muss sich daher für ein zeitnahes Verbot der ganzjährigen und der saisonalen Anbindehaltung von Rindern einsetzen“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Grundbedürfnisse der Tiere massiv eingeschränkt

Die angeketteten Kühe können sich gerade mal hinlegen - in ihre Exkremente.

Auch, wenn die Anzahl der Rinder, Milchkühe und Anbindebetriebe von Jahr zu Jahr abnimmt, müssen noch immer etwa eine Million Tiere unter den tierschutzwidrigen Bedingungen leiden – darunter vor allem Milchkühe, aber auch Färsen und Jungrinder. Angebunden können sie lediglich auf derselben, durch die Fixierung am Hals eng begrenzten, Fläche stehen oder liegen. Umdrehen, umherlaufen, bei Juckreiz am Rücken lecken, Kontakte zu anderen Tieren aufnehmen – all das ist unmöglich. Da die meisten Anbindeställe alt sind, häufen sich weitere Tierschutzprobleme:  So sind die Standflächen für die heutigen, großen Kühe zu schmal und die Stände zu kurz, sodass die Tiere teilweise auf dem Gitter liegen oder stehen müssen, das Kot und Urin auffangen soll. Meist sind die Ställe recht dunkel und durch mangelnde Belüftung herrscht eine hohe Luftfeuchtigkeit.

Auch saisonale Anbindehaltung ist tierschutzwidrig

Manche Milchkühe werden sogar an den Hinterbeinen gefesselt.

In Bayern und Baden-Württemberg, wo Anbindeställe am häufigsten zu finden sind, wird die ganzjährige Anbindehaltung auch von Seiten der landwirtschaftlichen Interessenvertretungen und der Politik zunehmend kritisch gesehen. Die saisonale Anbindehaltung hingegen wird weiter als akzeptable Form der Tierhaltung eingestuft – obwohl die Argumente des Tierschutzes und der Wissenschaft klar gegen sie sprechen. Die Rinder erhalten zwar an 90 bis 120 Tagen im Jahr Auslauf, stehen aber die restliche Zeit – etwa zwei Drittel des Jahres – ebenfalls fixiert im Stall. Auslauf bedeutet zudem nicht zwingend Weidegang. Auch ein Laufhof oder Buchten im Stall, in denen die Tiere sich bewegen können, werden als ausreichend angesehen. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass diese tierschutzwidrige Haltungsform oftmals schöngeredet und wohlwollend als „Kombinationshaltung“ bezeichnet wird.