Mit der Hunde-Lobby gegen die gesetzliche Vorverurteilung der Hunde.

Der Vorstand des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 (HTV) traf sich mit der 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer der Hunde-Lobby, um über eine Zusammenarbeit für die Änderung des Hamburger Hundegesetzes zu sprechen. Diese Zusammenarbeit ist neben dem Dialog mit der Politik und der neuen AG Listenhunde ein weiterer wichtiger Schritt des HTV-Vorstands, den Listenhunden ein Leben auch in Hamburg zu ermöglichen.

„Nur gemeinsam können wir uns erfolgreich für die Listis einsetzen und das ist entscheidend“, betont unsere 1. Vorsitzende Janet Bernhardt. Mit unseren Beisitzer*innen Nick Martens und Stefanie Bauche begrüßte sie die 1. Vorsitzende der Hunde-Lobby, Jule Thumser, und ihren Schriftführer Michael Wahlert im HTV. Jule Thumser erläutert: „Seit mehr als 15 Jahren setzen wir uns gegen die Rasseliste ein. Mit dem Hamburger Tierschutzverein haben wir nun wieder einen starken Partner an unserer Seite, um dem Thema neue Schubkraft zu verleihen.“ Das Ziel sei erst erreicht, wenn zumindest Hunde der Kategorie 1 nach bestandenem Wesenstest in der Freien und Hansestadt Hamburg leben dürfen. Einigkeit darüber besteht, dass das Fernziel beider Vereine nur eine Regelung wie im Bundesland Niedersachsen sein kann – ungeachtet der vielen kommunalen Ausnahmen dort.

Unser tolles Team hinter der neuen Facebook-Seite für unsere Listis (v.l.): Charline mit Elli, Alex mit Rey und Lucia mit Kim.
Darüber hinaus haben HTV-Ehrenamtliche mit dem Vorstand die „AG Listenhunde“ gegründet. Sie setzt sich gegen die Stigmatisierung der Hunde ein und unterstützt auf der neuen Facebookseite „Pitti, Staff, Bully vom HTV“ die Vermittlung unserer „Dauerbewohner*innen“, die aufgrund der Gesetzeslage oft länger als Hunde anderer Rassen bei uns im Tierheim auf eine Familie warten.

Warum ‚Nein‘ zur Rasseliste?

Hunde aus schlechter Haltung sind in erster Linie Opfer der Menschen. Schlecht sozialisiert, falsch bzw. mit Gewalt erzogen, vernachlässigt oder verwahrlost kann jeder Hund unabhängig von seiner Rassezugehörigkeit darauf mit Verhaltensstörungen, Angst und großer Unsicherheit reagieren. Es braucht einiges an Geduld und Zeit, damit wieder Vertrauen aufgebaut werden kann. Einige Hunde – egal, welcher Rasse – kommen zwar trotz größter Fürsorge nie über den ihnen zugefügten Schmerz hinweg. Das heißt aber nicht, dass per Gesetz alle Individuen anhand ihrer Rasse vorverurteilt werden sollten. Dieser Ansatz ist weder hilfreich, noch gerechtfertigt.

Was ist die Alternative?

Es muss für die von der Kategorie 1 betroffenen Hunde zukünftig einen Wesenstest geben, bei dem sich auch die Halter*innen einer Eignung unterziehen. Denn diese kraftvollen und bewegungsfreudigen Hunde haben besondere Bedürfnisse, die durch ihre Menschen erfüllt werden müssen. Ist der Test bestanden, spricht für HTV und Hunde-Lobby nichts gegen eine Haltung auch innerhalb Hamburgs. Diese ist derzeit nur mit einer Sondererlaubnis umsetzbar – in der Praxis aber nahezu unmöglich.

Shivas* Chance auf ein Zuhause ist dadurch eingeschränkt, dass sie nicht in Hamburg leben darf.
Auch Tom* gilt hier als unwiderlegbar gefährlicher Hund.

Per Gesetz gelten American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Mischlinge dieser Rassen als unwiderlegbar gefährliche Hunde. In den Nachbarbundesländern Hamburgs gilt ein Hund übrigens erst dann als gefährlich, wenn er sich entsprechend verhält. Niedersachsen hat keine Rasseliste und Schleswig-Holstein schaffte diese 2016 ab – wir geben nicht auf, bis auch Hamburg diesen Schritt macht.

*Hier lernen Sie Shiva und Tom kennen.