Nicht alle Welpen konnten vorm Tod bewahrt werden. Abbey hatte Glück.

Der HTV begrüßt die heutige Pressemitteilung der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die ausdrücklich davon abrät, Tiere zu Weihnachten zu verschenken. Gerade der Welpenhandel hat erschreckende Ausmaße angenommen. Hierzu kommt auch Janet Bernhardt, 1. Vorsitzende des HTV, zu Worte. Die Pressemitteilung finden Sie hier auf unserer Website veröffentlicht:

Tiere nicht zu Weihnachten verschenken
Verbraucherschutzbehörde warnt vor unseriösen Tierhändlern

Ob Meerschweinchen, Katze oder Hund: Besonders zu Weihnachten wünschen sich viele Kinder ein Haustier. Gerade diese Tiere landen später oftmals im Tierheim, weil das Interesse nachlässt oder die Haltung der Tiere höhere Anforderungen mit sich bringt als erwartet. Die Verbraucherschutzbehörde warnt darüber hinaus vor illegalem Tierhandel.

Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Immer wieder werden Tiere an Weihnachten verschenkt. Die Corona-Pandemie verstärkt den verständlichen Wunsch vieler Menschen nach einem Haustier. Doch wer sich ein Tier anschafft übernimmt damit Verantwortung für ein Lebewesen für viele Jahre. Deshalb appelliere ich an alle die sich ein Tier anschaffen wollen, die wichtigen Fragen im Vorfeld in Ruhe zu klären und die eigenen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen. Das neue Familienmitglied braucht viel Zuwendung und kann auch nicht unerhebliche Folgekosten mit sich bringen. Leider machen wir immer wieder die Erfahrung, dass Tiere die zu Weihnachten verschenkt wurden am Ende im Tierheim versorgt werden müssen. Deshalb: Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke!“

Der Kauf eines Tieres muss gründlich vorbereitet und überlegt sein. Folgende Fragen sollten unbedingt vorab geklärt werden: Passt die jeweilige Tierart und Rasse in ihrem Wesen, Temperament und ihren Ansprüchen zu der jeweiligen Tierhalterin beziehungsweise dem Tierhalter? Kann das Tier sein Leben lang seinen Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden? Erhält zum Beispiel der Hund genügend Auslauf? Wer kümmert sich im Urlaub um das Tier? Wie hoch sind die Kosten für Futter und Unterbringung sowie mögliche tierärztliche Behandlungen? Wer zur Miete wohnt, braucht außerdem die Erlaubnis seiner Vermieterin oder seines Vermieters.
 
Besonders wichtig ist es auch, die Herkunft des Tieres genau zu kennen und zu prüfen. Denn immer wieder werden Tiere im Internet angeboten, die unter tierschutzwidrigen Bedingungen im Ausland gezüchtet und in Deutschland angeboten werden. Diese Tiere werden häufig sehr jung, geschwächt oder krank, ohne Impfschutz und wenig sozialisiert angeboten. Verhaltensstörungen und Krankheiten können eine Folge sein. Auch die Haltung der Elterntiere ist dann meist nicht tierschutzgerecht. Die mögliche Anonymität bei Onlineangeboten stützt solche Vorgehensweisen.

Janet Bernhardt, Vorsitzende des Hamburger Tierschutzvereins: „Solange immer noch Hundewelpen im Internet gekauft werden, blüht der illegale Tierhandel. Die Anzeigen mögen einen seriösen Eindruck machen – doch nur, weil die Händler immer skrupelloser betrügen. Interessenten sollten sich nicht von niedlichen Bildern verführen lassen und auf keinen Fall Tiere mit unbekannter Herkunft übernehmen. Wer ein ernsthaftes Interesse an einem Hund hat, sollte sich stattdessen in aller Ruhe – zum Beispiel im Tierheim – nach einem passenden Familienmitglied erkundigen und sich vorab beraten lassen.“

Tiere sollten daher nicht auf der Straße gekauft oder zur Übergabe an einen beliebigen Ort, wie beispielsweise eine Autobahnraststätte, geliefert werden. Es ist empfehlenswert, sich auch das Muttertier und eventuelle Wurfgeschwister vor dem Kauf direkt bei der Züchterin oder dem Züchter persönlich anzusehen. Hinweise auf unseriöse Angebote können auch ein auffällig niedriger Kaufpreis, ein offensichtlich schlechter Gesundheitszustand und ein gültiger Impfpass mit nicht schlüssigen Angaben sein.
 
Keinesfalls sollte ein Tier aus Mitleid gekauft werden, da der kriminelle Handel auf diese Weise unterstützt wird. Vielmehr sollte bei Verdacht auf illegalen Tierhandel umgehend das örtlich zuständige Verbraucherschutzamt oder die Polizei informiert werden.