Auf einem Feld in Rahlstedt wurde die einjährige Katzenmama Ursula mit ihren vier Welpen gefunden. Sie war allein und ihre Kinder erst wenige Tage alt. Alle überlebten und konnten vermittelt werden.

Pressemitteilung

Im August 2021 wurde dem Antrag der Grünen und SPD von einer Mehrheit im Hamburger Parlament zugestimmt, eine Katzenschutzverordnung (KVO) auf den Weg zu bringen – bis zum 31. März läuft noch die Prüffrist. Bis dahin soll der Senat eruieren, unter welchen Bedingungen eine KVO in Hamburg umgesetzt werden kann. Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) kämpft seit Jahren für die KVO: Um den Druck auf die Politik zu erhöhen, finden regelmäßig Mahnwachen statt. „Wer sich gegen Katzenleid einsetzen will, der muss auf die Straße gehen. Wir müssen den Druck auf die Politik erhöhen“, so Janet Bernhardt, die 1. Vorsitzende des HTV.

Termine:

06.03., 12-14 Uhr, HH-Harburg, Außenmühlendamm (Schotterweg direkt am Wasser), weitere Infos bei Animals need Protection

19.03., HH-Altona, weitere Infos folgen auf der Facebook-Seite von „Animals need Protection“
25.03., HH-St. Pauli, weitere Infos folgen auf der Facebook-Seite von „Animals need Protection“
31.03., 12-14 Uhr, HH-Innenstadt, Rathausmarkt

Die Lage spitzt sich zu: Darum braucht Hamburg dringend eine Katzenschutzverordnung

Dieser Fundkater, er wurde Opa Gerd genannt, war stark verschmutzt, dehydriert, mager und übersät mit Bissverletzungen, als er im HTV aufgenommen wurde. Er musste leider eingeschläfert werden.
Dieser Fundkater, Hans-Albert getauft, wurde nachts ins Tierheim und von einem HTV-Rettungsfahrer umgehend in eine Tierklinik gebracht. Er hatte starken Katzenschnupfen, konnte sich aber wieder erholen und vermittelt werden.

Dieser Fundkater, Hans-Albert getauft, wurde nachts ins Tierheim und von einem HTV-Rettungsfahrer umgehend in eine Tierklinik gebracht. Er hatte starken Katzenschnupfen, konnte sich aber wieder erholen und vermittelt werden.


Der HTV als ausführende Fundtierverwahrstelle zieht eine erschreckende Bilanz: „Wir stellen erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden bei den Tieren fest“, so Stefanie Bauche, Vorstandsbeisitzerin des HTV. Die Tendenz ist steigend, die Lage besorgniserregend:

  • Jede zweite Fundkatze ist krank, verletzt oder unterernährt.
  • Jede sechste Fundkatze verstirbt trotz unserer intensiven Bemühungen oder muss aufgrund des schlechten Zustands euthanasiert werden.
  • Zwei Drittel unserer aufgenommenen Fundkatzen sind nicht kastriert, Tendenz seit Jahren steigend.
  • Da die Straßenkatzendichte immer weiter steigt, können die Rettungsfahrer und Rettungsfahrerinnen des HTV in Spitzenzeiten nur noch rund einem Drittel aller Meldungen nachgehen.

Gründe für die KVO: Die Fakten im Überblick

Unkastrierte Freigängerkatzen tragen fortlaufend zur Vermehrung bei, sodass die weitere Zunahme der Population auch auf Halter und Halterinnen zurückgeht, die ihre Katzen nicht kastrieren lassen. Die sinkenden Zahlen der Streuner in Gemeinden, die bereits eine Katzenschutzverordnung haben, belegen: Sie hilft dabei, das Leid zu verringern – auch das von Hauskatzen, denn:

  • Fortpflanzungsfähige Katzen laufen kilometerweit - und finden manchmal nicht mehr nach Hause.
  • Sie bewegen sich hormongesteuert unvorsichtiger - und verunfallen leichter.
  • Sie erkranken an Infektionen, die tödlich enden können – zum Beispiel wird FIV (kann „Katzen-AIDS“ auslösen) beim Deckakt übertragen.
  • Kater verletzen sich beim Kampf um paarungswillige Kätzinnen gegenseitig, manchmal schwer.
  • Kätzinnen werden durch ständige Vermehrung ausgezehrt oder erkranken ungedeckt an Eierstockzysten.
  • Sowohl männliche als auch weibliche Katzen erleiden psychische Qualen, wenn es nicht zum Deckakt kommt.
  • Für ungewollte Katzenkinder findet sich oft kein neues Zuhause und sie werden wie Müll entsorgt oder die Katzenmutter mitsamt ihrem Nachwuchs ausgesetzt.
Kater Pusteblume kam als Fundtier in den HTV und war übersät mit Pusteln, hatte gereizte Haut und geschwollene Augen. Mittlerweile hat sich sein Zustand verbessert.

Der HTV als ausführende Fundtierverwahrstelle hat noch mit einem weiteren Problem zu kämpfen.

  • Ca. 80 % der Fundkatzen sind nicht gechippt oder, wenn ein Chip vorhanden ist, nicht abschließend registriert.
  •  Für die überwiegende Mehrheit der Fundkatzen lassen sich die Halterinnen oder Halter nicht ermitteln.
  • Diese Tiere müssen langwierig neu vermittelt werden, obwohl sie wahrscheinlich ein Zuhause hatten.

Nur wenn Katzen gekennzeichnet und registriert sind, können sie schnell ihrem Halter oder ihrer Halterin zugeordnet werden. Eine Kennzeichnung ohne Registrierung ist wirkungslos. Gemeinden, die bereits eine Katzenschutzverordnung haben, belegen: Immer mehr gefundene Katzen können sofort oder insgesamt schneller zurückgegeben werden. Die Vorteile sind:

  • Kürzere Verweilzeiten im Tierheim
  • Weniger Stress für das Individuum
  • Schnelle Versorgung bekannter Erkrankungen
  • Keine „Zweitkastration“ beim weiblichen Tier

Nicht nur der HTV und die Halterkatzen haben Vorteile durch eine Chip- und RegistrierPFLICHT. Der immer wiederkehrenden Argumentation von zusätzlichen Kosten steht entgegen:

  • Erhebliche Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Fundkatzen, wofür die Freie und Hansestadt Hamburg aufkommen muss, werden eingespart.Die Zuordnung, ob es sich um ein Fund-  oder herrenloses Tier handelt, wird deutlich einfacher.
  •  Weniger Personalaufwand, weniger beanspruchte Kapazitäten durch einfachere Bearbeitung des Fundtierfalles.
  • Eigene Register werden nicht benötigt, der Deutsche Tierschutzbund bietet das kostenlose, deutschlandweit vernetzte Haustierregister FINDEFIX an.

Bislang kann nur an Katzenhalter und -halterinnen appelliert werden, ihre Tiere, denen Freilauf gewährt wird, kastrieren zu lassen, um die Überpopulation von Katzen nicht noch weiter wachsen zu lassen. Mit der Kastrationspflicht könnten wir alle die betreffenden Personen dazu auffordern, der Verordnung nachzukommen und eine mögliche Verweigerung der zuständigen Behörde melden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg sollte diese große Chance dringend ergreifen und dem Erlass einer solchen Verordnung unbedingt zustimmen.