"Willkommen!" Seit dem Jahr 2000 ist der Wolf zurück in Deutschland.

Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Demnach können Wölfe nun leichter abgeschossen werden, wenn sie „Schäden“ verursachen. Dafür muss keine Zuordnung zu dem jeweiligen Tier mehr erfolgen – es reicht aus, wenn es zeitlich und räumlich in Zusammenhang mit dem Riss steht, um zum Abschuss freigegeben zu sein.

 

HTV fordert: Mehr Herdenschutz statt Abschuss!

Das Gesetz sieht vor, dass aus dem Rudel so viele Wölfe geschossen werden dürfen, bis der „Schaden“ aufhört. Zudem dürfen die Tiere aus Sicherheitsgründen geschossen werden (hierzu nachfolgend mehr: „Ist der Wolf für uns Menschen gefährlich?“). Das Füttern von Wölfen ist zudem ab sofort untersagt – eine immerhin sinnvolle Maßnahme, da die Gewöhnung des Wolfs an den Menschen mehrheitlich durch Anfüttern zustande kommt. Wolfshybride, also Wolf-Haushund-Mischlinge, sind nach dem Gesetz nun vogelfrei, da sie den Artenschutz gefährden würden.

Warum der Hamburger Tierschutzverein (HTV) sich für mehr Herdenschutz, der laut Expert*innen langfristig und ausschließlich die „Schäden“ in der sogenannten Nutztierhaltung minimiert, statt für den Abschuss von vermeintlichen „Problemwölfen“ ausspricht, lesen Sie im Folgenden. Hier finden Sie auch weitere Fakten um aktuelle Fragen zum Wolf in Deutschland. Im ersten Teil, der kürzlich veröffentlicht wurde, ging es um die Gefahr für uns Menschen.

Der Wolf und die sogenannten Nutztiere

Das Töten von sogenannten Nutztieren ist wohl der Hauptgrund für die Konflikte zwischen Menschen und Wölfen. Als große Beutegreifer übernehmen Wölfe eine wichtige Funktion in unserem Ökosystem, da sie häufig kranke und schwache Tiere eines Bestands erlegen. Doch der Wolf unterschiedet nicht zwischen Wild- und Weidetieren – er sucht sich die für ihn einfachste Nahrungsquelle aus. Der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DDBW) zufolge machen sogenannte Nutztiere erfahrungsgemäß nur einen geringen Teil der Nahrung des Wolfes aus, dennoch kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. 2019 gab es bundesweit 2.894 durch Wölfe verursachte „Nutztierschäden“. Die Zahlen geben jedoch keinen Aufschluss darüber, inwieweit die sogenannten Nutztiere zum Zeitpunkt des Angriffs überhaupt geschützt waren. Statistisch gesehen werden europaweit Schafe und Ziegen mit 88 Prozent der gerissenen Tiere am häufigsten von Wölfen getötet. Laut DBBW war in Niedersachen 2019 in 67 Prozent der Übergriffe von Wölfen auf Schafe kein und in weiteren 21 Prozent nur ein eingeschränkter Schutz vorhanden. In Schleswig-Holstein war derweil nur in 15 Prozent der Fälle, in denen Schafe von Wölfen angegriffen wurden, für einen Mindestschutz gesorgt worden. Bei mehr als 80 Prozent der Fälle in beiden Bundesländern waren die Schafe demnach gar nicht bis unzureichend geschützt. Weitere Daten aus Sachsen belegen, dass auch die Sicherung durch Elektrozäune oft mangelhaft ist und sogar Weidetiere ausbrechen konnten. Sieben Prozent der insgesamt geschädigten Tiere sind Gehegewild und vier Prozent Rinder, insbesondere Kälber, die unter Zäunen hindurchschlüpfen konnten, also besser hätten geschützt werden müssen. Mit elf geschädigten Tieren ist die Zahl der Übergriffe auf Pferde sehr gering und kommt eher bei sehr jungen und einzeln gehaltenen Tieren vor, dennoch benötigen selbstredend auch diese Tiere einen ausreichenden Schutz (sowohl gegen das unerwünschte Eindringen, als auch das Ausbrechen).

Herdenschutz noch völlig unzureichend

Die Auswertungen der DDBW zeigen, dass die meisten Übergriffe von Wölfen auf sogenannte Nutztiere insbesondere in neuen Territorien, in denen die Tierhalter*innen noch keine (ausreichenden) Schutzmaßnahmen getroffen haben, stattfinden. Die DBBW und das Bundesamt für Naturschutz sprechen eine klare Empfehlung zum präventiven Herdenschutz aus. Die DBBW schreibt: „Langfristig können Schäden an kleineren Nutztieren nur durch korrekt angewandten Herdenschutz minimiert werden. Dadurch wird verhindert, dass Wölfe lernen, dass insbesondere Schafe und Ziegen eine im Vergleich zu Wildtieren einfache Beute sind. Dies sollte im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit sowohl Nutztierhaltern als auch der breiten Bevölkerung vermittelt werden.“ Entsprechende Elektrozäune, ein Untergrabungsschutz, bei Bedarf verändertes Herdenmanagement und ein Herdenschutzhund etwa seien sinnvolle Maßnahmen. Bei der Umsetzung der Herdenschutzmaßnahmen, aber auch bei Ausgleichzahlungen für einen entstandenen Schaden (bei einer Einhaltung des „Mindestschutz“ besteht Anspruch auf Ausgleichszahlung bei entstandenen "Schäden" durch den Wolf) werden Halter*innen sogenannter Nutztiere in den einzelnen Bundesländern unterstützt. 2019 waren die Ausgaben für Herdenschutz bei Rindern und Pferden nach Übergriffen laut DBBW mit 8.038.110 Euro fast 20-mal so hoch wie die Ausgaben für Schadensausgleichszahlungen (418.246 Euro). Dass die Finanzierung noch zu keiner erheblichen Senkung der Fallzahlen geführt hat, erklärt die DBBW damit, dass der Herdenschutz bislang noch nicht oder nur unzureichend flächendeckend vorgenommen wurde.

Ein weiteres Mittel, um Wölfe fernzuhalten, ist die Vergrämung. Dabei wird das Tier negativ konditioniert, zum Beispiel durch den Einsatz von Gummikugeln, Knallkörpern oder Leuchtraketen. Die Vertreibung muss jedoch regelmäßig geschehen und zeitlich direkt mit dem Reiz verknüpft werden, was sich in der Praxis schwierig gestaltet. Von potenziellen Beutetieren lassen sich Wölfe mit dieser Methode zudem nicht erfolgreich fernhalten.

Fazit

Anhand der Fallzahlen der DBBW und der hohen Ausgaben für Präventivmaßnahmen zum Herdenschutz wird deutlich, dass dieser in Deutschland derzeit nicht im ausreichendem Maße betrieben wird, um damit langfristig die einzig mögliche Basis für einen Schutz der Weidetiere zu schaffen, der natürlich genauso wichtig ist, wie der Schutz des Wolfes selbst. Die gesetzliche Abschussfreigabe von Wölfen, die nicht einmal direkt mit einem Übergriff in Verbindung gebracht werden können müssen, kann und darf nicht die Lösung sein! Im schlimmsten Fall ist es ein Freifahrtschein dafür, unvorsichtigere Tiere zu schießen, um die Menschen symptomatisch zu beruhigen.

Die Informationen für diesen Artikel basieren mehrheitlich auf den Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW). Hier finden Sie die Links:

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/Bundesländer/umgang-mit-auffaelligen-woelfen 

https://www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement/herdenschutz/praeventions-_und_ausgleichszahlungen

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript530.pdf

https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland/#c20820