Der Mensch verbreitet den Schweinepesterreger, die Wildschweine sollen es mit dem Leben bezahlen. Foto: Deutscher Tierschutzbund

1. März 2018

Entgegen aller Moral und wissenschaftlicher Erkenntnisse will unser Bundeskabinett den millionenfachen Abschuss von Wildschweinen erleichtern – zur angeblichen Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest. Betroffen sind dann auch Mütter, deren Kinder elendig und verzweifelt verhungern werden. Unser Dachverband und wir verurteilen diese Pläne zutiefst entrüstet.

Kommentar vom Deutschen Tierschutzbund

Am morgigen Freitag, 2. März, entscheidet der Bundesrat über einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung, mit dessen Hilfe das Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland verhindert werden soll. Der vom Kabinett am 21. Februar 2018 beschlossene Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, die Schonzeit für Schwarzwild aufzuheben. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
 
„Wir appellieren an den Bundesrat, dem Verordnungsentwurf in dieser Form nicht zuzustimmen. Es kann nicht sein, dass man aufgrund etwaiger Katastrophenszenarien den Tierschutz in der Verordnung außen vor lässt. Wildschweine, die das Virus noch nicht einmal selbst nach Deutschland tragen werden, sollen offenbar als Sündenböcke herhalten. Schon jetzt werden jedes Jahr über eine halbe Million Wildschweine getötet – ohne dass dies Auswirkungen auf das Populationswachstum hat. Die Aufhebung von Schonzeiten betrifft vor allem biologisch sensible Zeiten im Spätwinter und beeinträchtigt durch die Unruhe, die eine Bejagung mit sich bringt, auch andere Tierarten. Wenn Schonzeitaufhebungen und Schüsse in Rotten mit führenden Sauen zugelassen oder stillschweigend akzeptiert werden, ist dies aus Tierschutzsicht inakzeptabel. Das Gleiche gilt für Sauenfänge, die in manchen Bundesländern verstärkt zum Einsatz kommen sollen.“
 
Der Hamburger Tierschutzverein und der Deutsche Tierschutzbund fordern, den entsprechenden Artikel ersatzlos aus der Verordnung zu streichen. Stattdessen sollte sich die Bundesregierung auf die anderen in der Verordnung vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren. Diese betreffen zum Beispiel Hygienemaßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben, die Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen, das Verbringen von Schweinen und Fleischerzeugnissen sowie die Verwendung von Heu, Stroh und Gras aus gefährdeten Gebieten.