Rasse: Kangal-Mischling
Geschlecht: weiblich
Farbe: beige mit schwarzen Abzeichen
Schulterhöhe: 60 cm
Gewicht: 44,5 kg
Geburtsdatum: ca. 2010
Im Tierheim seit: 27.01.2022
HTV-Nummer: 49_S_22/Altes Hundehaus
- Guter Grundgehorsam
- freundlich zu Bezugspersonen
- Familienhund
- alterstypisches Temperament
- braucht ein ebenerdiges Zuhause
Layla kam als behördliche Sicherstellung in unsere Obhut. Nun hat sie den Wesenstest bestanden und ist auf der Suche nach einem fürsorglichen Zuhause.
Für ihre Größe ist Layla schon sehr alt – ihren zukünftigen Halterinnen oder Halter sollte bewusst sein, dass sie keine zehn Jahre mehr leben wird. Ein ruhiges, barrierefreies Zuhause ist genau das Richtige für die Dame, die immer weiß, wie sie sich zu benehmen hat.
Die ruhige Hündin ist zu jedem Zweibeiner nett und ist der Liebling der Tierärzte, weil sie alles über sich ergehen lässt, ohne nur einmal zu zucken. Rasseerfahrung ist nicht nötig, um ihr ein Zuhause zu schenken.
Da Layla gerne auf andere Tiere verzichtet, wird sie nicht als Zweithund vermittelt.
Layla neigt zu Hautirritationen, weshalb sie Spezialfutter bekommt, welches sie problemlos zu sich nimmt.
Bis sie ein Zuhause gefunden hat, freuen wir uns, wenn sie sie mit einer Patenschaft unterstützen!
Möchten Sie Layla ein fürsorgliches Zuhause schenken? Dann schicken Sie gerne Ihre ausgefüllte Selbstauskunft an
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Diese Webseite verwendet YouTube Videos. Um hier das Video zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese vom YouTube-Server geladen wird. Ggf. werden hierbei auch personenbezogene Daten an YouTube übermittelt. Weitere Informationen finden sie HIERDieser Hund gilt laut Hamburger Hundegesetz § 2 Abs. 3 aufgrund der Rasse eines Elternteils als gefährlich, kann jedoch mit einem Wesenstest freigestellt werden (Kategorie 3). Die Freistellung ist auf die jeweilige Halterin oder den jeweiligen Halter beschränkt. Um einen Hund der Kategorie 3 (der dort aufgeführten Rassen oder einen Mischling daraus) in Hamburg halten zu können, muss vor Beginn der Haltung eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden.