Ich suche hier zurzeit nur Pat*innen. (25.09.2026)

Rasse: Schottische Faltohrkatze

Geschlecht: männlich, kastriert
Farbe: rot-beige
Geburtsdatum: ca. 2019
Im Tierheim seit: 10.06.2026
HTV-Nummer: 271_S_26 / Neues Katzenhaus, Ambulanz

  • lieb und schmusig
  • versteht sich gut mit anderen Katzen
  • braucht eine ruhige Umgebung
  • stubenrein

Der kleine Nikos zeigt sich hier von seiner besten Seite: Er liebt es, Zeit mit seinen Bezugspersonen zu verbringen, lässt sich gerne den orangenen Pelz kraulen und begegnet auch Fremden aufgeschlossen und neugierig.

Leider kann Nikos noch nicht in sein Für-Immer-Zuhause umziehen: Der kleine Kerl leidet an einer chronischen Blasenentzündung. Bis wir diese komplett im Griff haben, muss Nikos noch etwas warten. Darüber hinaus hat er Spondylosen, gegen die er Medikamente bekommt. Auch sein Spezialfutter nimmt er problemlos zu sich.

Hier erleben wir Nikos als wahren Traumkater. Aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme gehen wir jedoch davon aus, dass es, sobald er zur Vermittlung frei wird, leider dauern wird, bis wir seine Menschen finden. Aus diesem Grund freuen wir uns über Menschen, die eine Patenschaft für den kleinen Kerl übernehmen und uns bei seiner Versorgung finanziell unterstützen möchten. 25.09.2026 (lh)

Dieses Tier entstammt der Verpaarung mit einer*m Vertreter*in einer Qualzucht. Die züchtungsbedingten morphologischen und/oder physiologischen Veränderungen bei sogenannten Qualzuchtrassen können zu Verhaltensstörungen führen und sind mit körperlichen Leiden und Schmerzen für die Tiere verbunden. Laut § 11b Tierschutzgesetz ist die Zucht solcher Tiere verboten.

Bei den Faltohrkatzen bleiben die Ohrmuscheln gefaltet, statt sich einige Zeit nach der Geburt aufzurichten. Diese sind das äußerlich sichtbare Zeichen einer angezüchteten Entwicklungsstörung des Knorpel- und Knochengewebes, die den gesamten Körper betrifft, nicht nur die Ohren. Auch die Skelettentwicklung ist beeinträchtigt, was zu schmerzhaften Gelenkdegenerationen und frühzeitiger Arthritis führen kann. Wenn die Tiere anatomisch bedingt leiden, handelt es sich um eine Qualzucht. Als Anwält*innen der Tiere lehnen wir diese ab. Tierhalter*innen, die solche Zuchten unterstützen, handeln unverantwortlich.