Pressemitteilung vom 21. März 2023

Sanftes Miauen dringt aus der Katzen-Sozialstation des Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV). Es war ein langer Weg für die Katzen, die in der Hindenburgstraße 54 in einem Container neben einem dortigen Discounter in zwei Pappkartons am 24. Februar 2023 ausgesetzt wurden – bei nur drei Grad Celsius. Die Genesung war sowohl für die vier Katzenwelpen, als auch die teilweise noch jungen erwachsenen Tiere schwer. Alle waren in einem verwahrlosten und stark unterernährten Zustand. Nur zwölf der 13 gefundenen Katzen haben überlebt. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und der HTV setzt eine Belohnung für sachdienliche Hinweise aus.

Unterernährung, Kieferprobleme und Flohbefall: eine bleierne Last, die die Katzen schon so früh in ihrem Leben tragen müssen.

„Das Fell war so verfilzt, dass die Tiere geschoren werden mussten. Einige hatten sogar Kaugummi in ihrem Pelz“, erzählt Tierpflegerin Julia Holtfrerich, die die Katzen von Anfang an betreut. Bei einigen Katzenkindern musste das sogar unter Narkose geschehen. Da es sich bei Faltohr- und auch Perserkatzen um sogenannte Qualzuchten handelt, brachten die kleinen Patienten einige Hindernisse mit. „Sie haben extrem flache Gesichter mit der Folge, dass sie schlecht Luft bekommen und Tränenflüssigkeit herausläuft. Das heißt, man muss als Mensch häufig beim Putzen des Gesichts nachhelfen, weil sie es selbst nicht können“, erklärt Tierpflegerin Kerstin Schulz, die sich um ihre Vermittlung kümmert. Bei Faltohrkatzen fehlen die Knorpel, sodass die Ohren nach vorne fallen. Doch die Qualzucht bezieht sich nicht nur auf die Ohren. „Es betrifft auch die Gelenke und ist unterschiedlich stark ausgeprägt. Einige überlegen, ob sie bei einer normalen Höhe springen sollten, weil es sich für sie schon unangenehm anfühlt. An solchem Verhalten merkt man, dass sie unsicher sind und es vielleicht ziept“, fügt die Pflegerin hinzu.

„Plattnasen bei Tieren erzeugen ein Kindchen-Schema: Viele Menschen finden das niedlich und blenden komplett aus, was für ein leidvolles Schicksal des Tieres dahintersteht“ – Kerstin Schulz

Ein Kater-Junges konnte sich nach einer Nacht in einer Sauerstoffbox von seinen akuten, besorgniserregenden Atemproblemen bereits erholen: „Atemprobleme sind bei kurzschnäuzigen Tieren nicht ungewöhnlich, mit Schnupfen gepaart kann eine derartige Schädeldeformation sogar lebensgefährlich werden. Ohne unsere sofortige intensivmedizinische Behandlung wäre das Jungtier womöglich verstorben“ teilt HTV-Tierarzt Danilo Saß mit. Für ein überzüchtetes Tier waren die Krankheitssymptome jedoch eine zu große Belastung und es verstarb. Nach der Zahnsanierung, Kastration und Fellpflege sind die verbliebenen Samtpfoten nun aber glücklicherweise alle auf dem Weg der Besserung. „Sie sind auch super im Sozialverhalten, sehr zutraulich und verschmust. Wenn ich Katzen halten könnte und genügend Geld hätte, würde ich sie sofort adoptieren. Sie können nichts für ihr krummes Schnütchen, aber mit dieser Qualzucht muss man häufig zum Tierarzt“, erzählt Tierpflegerin Julia. Beruhigenderweise war keine der Katzen trächtig (bei einer erwachsenen Katze steht allerdings noch die Untersuchung aus), es waren aber alle unkastriert.
Da die zuständige Behörde die Katzen rechtlich bereits zur Vermittlung freigegeben hat, können die Stubentiger nach ihrer Genesung und frisch gestärkt in ein neues, liebevolles Zuhause ziehen.

Wer kann Hinweise zur Aussetzung geben?

Da der ermittelnden Behörde und dem HTV die verantwortlichen Halterinnen oder Halter der 13 Katzen weiterhin nicht bekannt sind, bittet der HTV nun dringend um Hinweise, die der Polizei bei ihrer Fahndung weiterhelfen können: Wer hat am 24. Februar 2023 in der Hindenburgstraße 54 in 22297 Hamburg auffällige Personen oder Handlungen beobachtet? Wer kennt die Scottish-Fold- oder Perser-Katzen – oder weiß, dass entsprechende Katzen nicht mehr in ihrem Zuhause sind? Bitte wenden Sie sich umgehend an die HTV-Tierschutzberatung: telefonisch unter der 040 21 11 06-25 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der HTV setzt für Hinweise, die zu den für die Aussetzung verantwortlichen Personen führen, eine Belohnung von 500 Euro aus, die von einem spendablen Mitglied um weitere 500 Euro auf 1.000 Euro erhöht wurde.

Das Aussetzen eines Tieres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Wenn im Einzelfall, wie in diesem, der Tod oder schwere Verletzungen des Tieres durch die Umstände der Aussetzung billigend in Kauf genommen werden oder das Tier durch die Aussetzung und deren Folgen sogar zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Alle Katzen mussten geschoren werden, im Fell einiger Schützlinge klebte sogar Kaugummi.