Die Satzung des Hamburger Tierschutzvereins (HTV) von 1841 e.V. regelt in § 2 „Zweck des Vereins“ die „Unterhaltung einer Tierschutzinspektion zur Feststellung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen“. Auch unser Dachverband, der Deutsche Tierschutzbund, gibt eine vom Vorstand eingesetzte Tierschutzberatung (TSB) in seiner Tierheimordnung vor.
Eine umfassende Umstrukturierung und Neugestaltung der Abteilung Tierschutzberatung im HTV erfolgte im Oktober 2016 mit der Einstellung von zwei neuen Tierschutzberater*innen. Zuvor war die Tierschutzberatung über einige Monate nur vertretungsweise besetzt und es wurden vornehmlich Nachüberprüfungen bearbeitet. Lesen Sie hier, welche wichtigen Aufgaben unsere Tierschutzberatung hat und wie sie Tieren in Not erfolgreich hilft.
Hamburger Bürger*innen für Tierschutz sensibilisieren
Neben der Ermittlung und Beratung beim Verdacht von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, steht auch die Aufklärungsarbeit im Vordergrund: Durch die enge Zusammenarbeit mit unserer Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, macht der HTV auf Tierschutzverstöße aufmerksam, um auf die Folgen von tierschutzwidriger Tierhaltung und illegalem Tierhandel – sowie vielen weiteren Tierschutzaspekten hinzuweisen. Auch in den Medien agieren unsere Tierschutzberater*innen als Fürsprecher der Tiere. Eine wichtige Tierschutzaufgabe, die sonst keiner wahrnimmt, sodass die TSB im Laufe der Jahre zu einer Institution in Hamburg geworden ist.
Die zunehmende Anzahl tierschutzrelevanter Meldungen zu schlechter Tierhaltung verdeutlicht, wie wichtig unsere Tierschutzberatung als Anlaufstelle für Bürger*innen geworden ist. Täglich erreichen uns neue Meldungen über leidende Tiere, die unter qualvollen Bedingungen hausen, massenhaft gezüchtet oder gehortet werden – oder einfach sich selbst überlassen sind. Obgleich einige Einsätze und Telefongespräche eine beratende Funktion haben und oftmals nicht alle Tiere einer sofortigen Rettung bedürfen, gehört auch der Anblick von misshandelten und verwahrlosten Tieren für unsere Tierschutzberater*innen zum oftmals belastenden Arbeitsalltag.
Konsequente Ermittlungen von Tierschutzverstößen
Mit der Umstrukturierung wurde auch gleich ein ordentliches Berichtswesen eingerichtet: Während in 2017 schon insgesamt 548 tierschutzrelevanten Fällen nachgegangen wurde, recherchierten unsere Tierschutzberater*innen 2018 bereits in 632 Fällen. Im vergangenen Jahr 2019 waren es sogar 820 Fälle, die über eine telefonische Beratung hinausgingen und einen Einsatz unserer Tierschutzberatung erforderten. Diese Entwicklung verdeutlicht zum einen, dass die Arbeit unserer Tierschutzberatung nicht nur beispiellos ist, sondern auch weit über den Einzelfall hinausgeht. Zum anderen repräsentiert die stetig steigende Anzahl an tierschutzrelevanten Fällen aber auch die Akzeptanz der Bevölkerung, unsere Tierschutzberater*innen als Fürsprecher der Tiere zu kontaktieren und bei Tierleid oder dessen Verdacht, nicht wegzuschauen!
Die TSB nimmt jeden Hinweis, auch anonym, entgegen. Dabei kann Tierquälerei ganz verschiedene Gesichter haben: Misshandlungen durch körperliche Gewalt, unzureichende medizinische Versorgung oder Fütterung, das Tier einsperren oder isolieren, keine Sozialkontakte. In allen Fällen ist die Tierschutzberatung auf Meldungen angewiesen, um jedes Tier in Not aus seiner misslichen Lage zu befreien und vor weiterem Leid zu bewahren. Dabei arbeiten unsere Tierschutzberater*innen oftmals auch investigativ ermittelnd, wenn beispielsweise im Rahmen von Nachtschichten illegale Welpenhändler bei Lieferungen von Tieren beobachtet werden oder die Strukturen von organisiertem Tierhandel aufgedeckt werden.
2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
Einsatz der TSB in tierschutzrelevanten Fällen | Neuordnung der TSB | 548 | 632 | 820 |
davon strafrechtliche Ermittlungen | 16 | 21 | 28 | |
Anzahl der Strafanzeigen seitens HTV | 9 | 16 | 20 | |
Anzahl der Strafanzeigen seitens Behörden | 7 | 5 | 8 |
Liegen gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor, stellen wir Ordnungswidrigkeits- oder Strafanzeigen gegen Tierhalter oder unbekannte Tierquäler, die dann im Rahmen von Fahndungsaufrufen gesucht werden.
2019 wurde in 28 der 820 tierschutzrelevanten Fälle strafrechtlich ermittelt – in 20 Fällen nach Anzeigen durch die Tierschutzberatung. Auch bei den strafrechtlichen Ermittlungen ist ein deutlicher Anstieg zu den Vorjahren zu verzeichnen: 2018 wurden von den 632 tierschutzrelevanten Fällen 21 strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet – 16 davon nach Anzeige durch die Tierschutzberatung. Im Jahr 2017 hingegen erstattete der HTV in nur neun Fällen, der 548 bearbeiteten Tierschutzfälle Strafanzeige. In weiteren sieben Fällen wurde der Anfangsverdacht einer Straftat bereits seitens der Behörde an die für Tierschutz- und Umweltdelikte zuständige Polizei gemeldet.
Die Tierschutzberatung arbeitet damit den Behörden, wie Veterinärämtern, Naturschutzbehörde oder Polizei zu, indem wir eigene Ermittlungen und Recherchen aufnehmen. Um dies vollumfänglich betreiben zu können, ist das Team der Tierschutzberatung von ursprünglich zwei Berater*innen auf mittlerweile vier Vollzeitmitarbeiterinnen, darunter eine ehemalige Polizeioberkommissarin und eine Bundesfreiwilligendienstleistende, angewachsen.
Zusammenarbeit mit Hamburgs Behörden
Neben den Ermittlungen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, agiert unsere Tierschutzberatung aber auch in zwei weiteren Kernbereichen: Die Überwachung von sichergestellten Tieren und tierschutzrelevanten Fällen von Fundtieren stellt den zweiten Aufgabenbereich dar. In die Zuständigkeit der Tierschutzberaterinnen fallen solche Angelegenheiten, in denen von dem Tier eine Gefährdung für andere ausgeht, aber besonders auch die Fälle, bei denen die Sicherstellung zum Schutz des Tieres erfolgen sollte oder bereits angeordnet wurde. Dann ist es die Aufgabe der Tierschutzberatung, zum einen den Sachverhalt aufzuarbeiten und sicherzustellen, dass den zuständigen Amtsveterinär*innen alle Informationen zum Fall vorliegen. Zum anderen aber auch, kritisch nachzufragen und im Zusammenwirken mit den zuständigen Amtsveterinär*innen das bestmögliche Ergebnis für das Tier zu erzielen. Nicht selten bekommen wir dabei von den Behördenvertreter*innen zu hören, dass sich die Tierschutzberatung lieber aus den Sachverhalten raushalten sollte. Wir sehen uns jedoch als Anwält*innen der Tiere gezwungen, ein Tier im Zweifel auch vor der Herausgabe an seine Peiniger zu bewahren.
Außerdem koordiniert die Tierschutzberatung die Nachüberprüfungen von vermittelten Tieren. Bei durchschnittlich 3.000 vermittelten Tieren pro Jahr eine Herausforderung, aber ebenso wichtige Aufgabe, um auch nach der Vermittlung Informationen zum Befinden des Tieres zu erhalten. Unterstützung bekommen unsere Tierschutzberaterinnen dabei erfreulicherweise von derzeit fast 50 ehrenamtlich aktiven Mitgliedern, die als Nachüberprüfer*innen die Hausbesuche vornehmen. Um den neuen Tierhaltern fachkundig mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können, organisiert die Tierschutzberatung bis zu 12 Schulungen pro Jahr, die unsere ausgebildeten Fachkräfte der einzelnen Tierhäuser durchführen.
Wer uns bei den wichtigen Nachüberprüfungen unterstützen möchte, erhält bei der Tierschutzberatung weitere Informationen: Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail an
Für all diese wichtigen Aufgabenbereiche unserer Tierschutzberatung erhalten wir keine Bezuschussung, sondern sind auf Ihre finanzielle Hilfe angewiesen. Bitte unterstützen Sie mit einer Online-Spende die Arbeit der Tierschutzberatung, damit wir auch weiterhin als Fürsprecher*innen der Tiere in Hamburg aktiv sein können.