Maria hat überlebt und sich bei uns im Tierheim gut erholen können. Die Gerettete sucht nun ein verantwortungsvolles Zuhause.

Pressemitteilung

Die Tierschutzberatung des Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) hat den mutmaßlichen Halter der Osterkaninchen gefunden. Die Tiere waren am Ostersonntag in Altona-Nord ausgesetzt worden – für ein Kaninchen kam leider jede Hilfe zu spät. Die pathologische Untersuchung des Tieres offenbart nun ein Grauen.

Auf dem Gelände der Kindertagesstätte Mennonitenstraße in Altona-Nord waren fünf Kaninchen bei einer gemeinsamen Rettungsaktion der HTV-Tierrettung, Polizei und Feuerwehr geborgen und ins Tierheim Süderstraße gebracht worden. Bei einem Tier war der Kopf beinahe abgetrennt, es lebte jedoch noch und wurde umgehend tierärztlich von seinem Leid erlöst. Die HTV-Tierschutzberatung forderte zudem ein pathologisches Gutachten zur Todesursache an, dessen Ergebnis nun vorliegt, und wendete sich mit einem Fahndungsaufruf zur Ermittlung der Halter*innen an die Öffentlichkeit – mit Erfolg.

Nach misslungener Schlachtung sich selbst überlassen

Eine engagierte Anwohnerin hatte im Umkreis des Fundortes der Tiere den HTV-Fahndungsaufruf verbreitet, was nach vorangegangenen Ermittlungen der HTV-Tierschutzberatung zum entscheidenden Hinweis führte. Der mutmaßliche Halter wohnt in unmittelbarer Nähe zum Fundort in einem Mehrparteienhaus. Der HTV hat Strafanzeige gegen ihn gestellt und die Tierschutzberaterinnen waren auch persönlich vor Ort, wo der Mann jedoch nicht angetroffen werden konnte. Darüber hinaus ist auf dem Gelände der Kindertagesstätte Mennonitenstraße im Nachgang ein sechstes Kaninchen mit nahezu abgetrenntem Kopf gefunden worden, dass seinen Verletzungen erlag. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass dieses Tier zu der bereits geborgenen Gruppe und damit zum selben Halter gehört hat.

Parallel erreichte den HTV das Ergebnis der Autopsie des euthanasierten Tieres: Es sollte offenbar illegal geschlachtet werden, wobei grausam gepfuscht und das Kaninchen mit lebensbedrohlichen Verletzungen sich selbst überlassen wurde! Im pathologischen Gutachten heißt es dazu: „Die Randstruktur und Schnittführung der Inzension (Anmerk.: des Einschnitts) ist zum Beispiel typisch bei der Verwendung eines Messers oder eines anderen, scharfen Gegenstands.“ Der Mann hatte mutmaßlich versucht, zwei seiner Kaninchen zu schlachten und dabei gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) verstoßen. Dieses besagt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“
Hinzu kommt, dass das Aussetzen eines Tieres eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann. In diesem Fall hat der Halter jedoch nicht nur ordnungswidrig gehandelt, sondern sich auch gem. § 17 TierSchG strafbar gemacht. Neben der versuchten Tötung von zwei Kaninchen, nahm er billigend in Kauf, dass die Tiere qualvoll ihren Verletzungen erlegen würden und damit erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt wurden. Auch dies geht aus dem pathologischen Bericht entsprechend hervor.

Neben dem männlichen Kaninchen, das direkt nach der Ankunft im HTV erlöst werden musste, musste ein weiteres weibliches Tier einige Tage später aufgrund seines schlechten Zustands von seinem Leid befreit werden. Die verbliebenen Langohren Josef, Maria und Teresa haben sich in der Obhut des HTV gut erholt. Sie sind so weit wohlauf und bereit, in ihr liebevolles Zuhause zu ziehen.

Melden Sie Tierschutzverstöße – auch bei Verdacht!
In vielen Fällen von schwerer Tierquälerei gibt es im Vorfeld Hinweise auf das Fehlverhalten der Halter*innen. Daher: Bitte schauen Sie nicht weg und melden Sie Tierleid – auch bei Verdacht. Denn entsetzliche Fälle wie dieser können dann vielleicht verhindert werden. Wenden sich an das für ihren Wohnort zuständige Veterinäramt oder an die HTV-Tierschutzberatung. Die Tierschutzberaterinnen sind wochentags zwischen 10.00 und 14.00 telefonisch unter 040 - 21 11 06 25 sowie per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar. Sollte sich die Tierschutzberatung bei einem Notfall im Außendienst befinden, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht und wir werden Sie zurückrufen. HTV-Tierschutzberaterin Sina Hanke erläutert: „Als Tierschutzberatung nehmen wir jeden Hinweis entgegen. Wir arbeiten eng mit den Behörden zusammen und setzen uns dafür ein, dass jedes Tier in Not aus seiner misslichen Lage befreit wird und in unsere sichere Obhut gelangt.“ Sie betont: „Tierquälerei hat viele Gesichter: einschüchtern und schreien, schlagen, unzureichende medizinische Versorgung oder Fütterung, das Tier einsperren oder isolieren. All das sind Alarmsignale, bei denen man nicht wegsehen darf. Denn wir können nur helfen, wenn uns Menschen auf Tierqual und Tierleid aufmerksam machen. Geschieht das nicht, leiden die Tiere oft bis hin zu ihrem qualvollen Tod.“
Ungewollte Tiere können im Tierheim Süderstraße abgegeben werden, um ihnen unnötige Leiden und Schmerzen zu ersparen. Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. nimmt jeden Schützling in Not auf – egal welchen Alters, welcher Vorgeschichte und in welchem Zustand sich das Tier befindet.

Kaninchendame Teresa sucht noch immer nach einem liebevollen Zuhause.
Josef ist bei uns in Sicherheit, doch auch er wartet auf sein großes Glück.