Entgegen der bisherigen öffentlichen Stellungnahmen des Bezirksamts Mitte zu den Zuständen in der Moorwerder Deichschäferei, wonach es sich bei den toten Schafen um Einzelfälle gehandelt habe und die behördlichen Auflagen nach und nach durch den Schäfer umgesetzt worden seien, erreichte uns vorgestern eine Mail mit deutlich anderem Tenor vom Bezirksamt Mitte.
Wir freuen uns, dass seitens der Amtsveterinär*innen offensichtlich ansatzweise erkannt wurde, dass die Missstände in der Schäferei so gravierend sind, dass seitens der Behörde Strafanzeige gestellt wurde. So heißt es im Schreiben des Bezirksamtes vom 16.09.2019 unteranderem „… aufgrund der mangelhaften Betriebsführung in der Schäferei wurde jedoch insgesamt trotz engmaschiger Kontrollen kein guter Zustand erreicht. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat der Strafverfolgungsbehörde den Anfangsverdacht einer Straftat mitgeteilt und beendet den Dienstleistungsvertrag mit der Schäferei zum frühestmöglichen Zeitpunkt.“
Dass der Schäfer seitens des Bezirksamtes Rückendeckung erhalte, wie es in den Boulevardmedien publiziert wurde, erscheint damit mehr als fraglich. Eher ist es wohl so, dass die Behörde durch den vermeintlichen Schulterschluss verhindern wollte, eigenes Unvermögen öffentlich eingestehen zu müssen. Tatsächlich ist vielmehr bestätigt, was diverse Zeug*innen bereits erkannten: Die Missstände in der Schafhaltung sind seit Mai unverändert katastrophal. Zwar erfolgten durch das Bezirksamt Mitte Kontrollen und daraus resultierende Auflagen gegenüber dem Schäfer, welche dem Hamburger Tierschutzverein vorliegen. Diese wurden aber nur unzureichend bis gar nicht umgesetzt. So geht aus dem Schreiben des Bezirksamtes sogar hervor, dass Herr Hillemeier seine brutalen Tötungsmethoden an einem Lamm eingestand, wonach er dem Tier mit einem Hammer zunächst den Schädel einschlug und das Lamm anschließend ausbluten ließ.
Vielmehr noch: Der Schäfer, welcher bereits 2013 schon einmal durch die Freie und Hansestadt Hamburg mit der Beweidung der Deichflächen beauftragt war, wurde auch damals aufgrund Misshandlungen gegenüber seinen Tieren und dem Verdacht von Schächtungen auf seinem Hof auffällig, wie der HTV nunmehr durch mehrere Zeugenaussagen erfahren hat.
Warum diesen Hinweisen so wenig Beachtung geschenkt wurde, bleibt ein Rätsel. Nach Aussagen einer ehemaligen Helferin der Schäferei habe man auch das Bezirksamt Mitte immer wieder auf die Missstände hingewiesen. Die Helferin, welche bereits 2013 ehrenamtlich vor Ort mit anpackte, um den Schäfer zu entlasten, verließ den Betrieb damals, nach eigener Aussage, aufgrund der anhaltenden praktizierten Schächtungen durch den Schäfer. Als die Zeugin im Frühjahr 2019 wiederholt von den Missständen und dem erneuten Vertragsverhältnis des Schäfers mit der Stadt Hamburg erfuhr, bot sie zum Wohlergehen der Tiere ihre Hilfe an. Wochenlang habe sie mit einem weiteren Zeugen versucht, die Zustände für die Schafe auf dem Hof zu verbessern und immer wieder auf den Schäfer versucht einzuwirken, wenn kranke Tiere einer medizinischen Betreuung bedurften oder Futter- und Wassermangel herrschte. Der Schäfer sei laut Zeugin uneinsichtig geblieben und man habe sich aufgrund der offensichtlich sehr unterschiedlichen Auffassungen von Tierwohl überworfen, sodass die unentgeltlich tätige Helferin die Schäferei auch in diesem Jahr wieder verließ, nachdem sie sich mehrmals erfolglos hilfesuchend an das Bezirksamt Mitte wandte. Damit ist auch die Aussage des Herrn Hillemeier widerlegt, wonach er keine Hilfe bekäme. Zudem belegt auch das umfangreiche Bild- und Videomaterial den tierquälerischen Umgang mit den Schafen.
Ein weiteres Tier, welches so geschwächt ist, dass es nicht mehr aufstehen kann (Video von privat vom 26.08.2019):
Datenschutz: Für das Video werden Daten von YouTube-Servern geladen und ggf. personenbezogene Daten übermittelt.
Auch solche Missstände werden nicht sofort behoben (Video von privat, aktuelle Saison):
Datenschutz: Für das Video werden Daten von YouTube-Servern geladen und ggf. personenbezogene Daten übermittelt.
Neben diesem weiteren Beweismaterial haben uns in den vergangenen Tagen viele Zuschriften von Hamburger*innen erreicht, die die Sorge enthalten, dass der Fall mit der Rückkehr des Schäfers in seine Heimat bei Paderborn „aus den Augen und aus dem Sinn sei“. Tatsächlich ist unser aktueller Kenntnisstand, dass Herr Hillemeier in einer Nacht- und Nebelaktion von Montag, den 16.09.2019, auf Dienstag, den 17.09.2019, die Schäferei am Moorwerder Hauptdeich mit seinen Schafen verlassen hat. Der Verbleib der Tiere ist uns derzeit nicht bekannt, daher sind wir für weitere Hinweise sehr dankbar.
Als Landesverband Hamburg des Deutschen Tierschutzbundes haben wir uns bereits in einem persönlichen Treffen mit dem Vizepräsidenten des Landesverbands Nordrhein-Westfalen ausgetauscht und auch Tierschutzkolleg*innen regionaler Vereine vor Ort informiert und werden unseren Ermittlungsstand selbstverständlich auch den Behörden über die Hamburger Stadtgrenze hinaus zur Verfügung stellen.
Unsere Forderungen bleiben bestehen:
- Die zuständigen Behörden müssen dem Schäfer umgehend die Tiere entziehen und diese in sachkundige und verantwortliche Haltung übergeben.
- Herr Hillemeier darf nie wieder von der Freien und Hansestadt Hamburg als Deichschäfer beauftragt werden.
- Die ermittelten Verstöße müssen seitens des Bezirksamts Mitte weiterverfolgt und auch einer strafrechtlichen Verfolgung zugeführt werden.
- Alle Erkenntnisse müssen an das Veterinäramt in Nordrhein-Westfalen, welches für weitere Tierhaltungen von Herrn Hillemeier zuständig ist, weitergeleitet werden.
- Die Rahmenbedingungen der Deichschäferei müssen einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen werden. Hierbei muss Berücksichtigung finden, dass zur Deichpflege lebende, fühlende Tiere eingesetzt werden, deren Bedürfnisse mindestens die Beachtung erhalten müssen wie die Pflege der Grasnarbe.
- Die Verträge mit Deichschäfereien sind jedenfalls dahingehend zu überarbeiten, dass auch das Tierwohl im Fokus ist und Verstößen gegen das Tierwohl und den Tierschutz effizient und unmittelbar begegnet werden kann.
- Die Auswahl der Deichschäfer*innen muss auf Sachkunde und Verlässlichkeit basieren.
- Die Haltungsbedingungen sind sofort nach Vertragsbeginn und regelmäßig engmaschig zu überprüfen.