Der blinde, etwa 15-jährige Ferdinand irrte alleine durch einen Wald nahe Ratzeburg.

Pressemitteilung

Ein etwa 15-jähriger, blinder Mischlingshund wurde am Sonntag, den 10.11.2019 in einem Wald im Salemer Moor nahe Ratzeburg gefunden. Der Rüde irrte alleine durch den Wald und kam durch eine aufmerksame HTV-Mitarbeiterin in unser Tierheim Süderstraße. Da er alleine im Wald unterwegs war und sich auch nach längerem Warten kein Halter auffinden ließ, besteht der Verdacht, dass Ferdinand – so nennen wir den Hundesenior – ausgesetzt wurde. Der HTV erstattet Anzeige.

Ferdinand* ist auf beiden Augen blind, 46 cm groß und hat weiß-schwarz geflecktes Fell. Seine Musterung im Gesicht und an den Pfoten ist dabei sehr auffällig. Ferner trug er ein schwarzes Halsband, als er von uns gefunden wurde. Leider ist Ferdinand nicht gechipt, so dass sich leider auf diesem Wege kein Halter ausfindig machen ließ. Bis heute hat auch niemand nach Ferdinand gesucht.

Unsere Tierärzt*innen stellten bei dem betagten Mischlingsrüden einen schlechten Pflegezustand fest. So war sein Fell stark verfilzt und verdreckt. Auch seine Ohren, an denen er sich bei uns überaus empfindlich zeigte, waren sehr verschmutzt und mussten gereinigt und versorgt werden. Ferdinand leidet in Verbindung mit einer Augenhautentzündung unter erhöhtem Augeninnendruck und wird deswegen medikamentös behandelt. Er muss regelmäßig tierärztlich untersucht werden. Sollte keine Besserung eintreten, könnte es erforderlich sein, die Augen zu entfernen.

Aufgrund der Umstände gehen wir davon aus, dass Ferdinand ausgesetzt wurde. Wir finden es besonders schändlich ein altes, blindes und daher hilfloses Tier einfach so seinem Schicksal zu überlassen. Daher setzt der Hamburger Tierschutzverein für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters oder der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus. 500 Euro davon hat eine private Tierfreundin beigesteuert.

Das Aussetzen eines Tieres ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, so wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Da die bisherigen Recherchen ohne Ergebnis blieben, sind wir nun auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Wenn Sie Ferdinand kennen oder etwas bezüglich dieser Sachverhalts beobachtet haben, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Tierschutzberatung: 040 211106 -25, die telefonisch immer montags-freitags von 10-14 Uhr erreichbar ist oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Wir bedanken uns für jeden hilfreichen Hinweis zur Aufklärung des Sachverhalts!

Wer kennt diesen Mischlingsrüden ...
... und kann Hinweise zu seinem Halter geben?

Allgemein gilt: Niemand muss ein Tier aussetzen! Egal aus welchen Gründen man sich nicht mehr um das eigene Haustier kümmern kann oder will – in jedem Fall sollte das Tier persönlich in einem Tierheim abgegeben werden. Bei der Abgabe können wichtige Informationen über das Tier (z. B. gesundheitliche Besonderheiten, Alter, Charakter) übermittelt werden.

Wenn Sie unsere Arbeit richtig und wichtig finden, freuen wir uns sehr über Ihre Spende, die unsere ermittelnde Tierschutzarbeit erst möglich macht. Sie können entweder über unser Online-Formular spenden oder Sie spenden per Überweisung auf unser Spendenkonto:

GLS Gemeinschaftsbank e.G.
IBAN: DE15 4306 0967 2075 7633 00
BIC: GENODEM1GLS
Betreff: „Tierschutzberatung“

Mit einer Online-Spende helfen!

*Wenn Sie sich ernsthaft für Ferdinand interessieren, lesen Sie bitte sorgfältig unsere Hinweise zur Tiervermittlung. Wenn Sie sich anschließend weiterhin um eine Adoption bemühen wollen, füllen Sie bitte die dort verlinkte Selbstauskunft aus und mailen Sie uns diese zu an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..