Herzlichen Dank allen, die uns bei Freds Lebensrettung unterstützen!

Seit der Veröffentlichung von Freds Schicksal und seiner drohenden Auslieferung nach Dänemark erreichen uns unzählige Solidaritätsbekundungen aus der Bevölkerung. Dafür sind wir sehr dankbar und wir werden weiterhin alles uns Mögliche unternehmen, um das Leben des freundlichen und menschenbezogenen American-Staffordshire-Mischlingsrüden zu retten. Der Hamburger Tierschutzverein (HTV) hat heute Strafanzeige gegen Unbekannt, aber auch gegen den Überbringer des Hundes gestellt.

Der seitens des HTV in Auftrag gegebene DNA-Test ergab, dass Fred mit 41%iger Wahrscheinlichkeit der Rasse American Staffordshire Terrier zugeordnet werden kann. Nach dänischem Gesetz gilt Fred damit als „gefährlicher Hund“, der auf behördliche Anordnung eingeschläfert wird. Nicht nur, dass es wissenschaftlich und ethisch völlig verwerflich ist, ein Tier allein aufgrund seiner Rassezugehörigkeit zu töten. In Dänemark ist es zudem so, dass bereits der 1%ige Nachweis einer verbotenen Rasse mittels eines DNA-Tests ausreicht, um den Hund dieser Rasse zuzuordnen. Das Ergebnis ist damit eindeutig: Fred würde in Dänemark die Tötung drohen!
Um dies abzuwenden, haben wir uns mit der dänischen Botschaft und dem zuständigen Umwelt- und Ernährungsmittelministerium in Dänemark in Verbindung gesetzt. Weiterhin stehen wir auch mit der dänischen Tierschutzorganisation „Foreningen Fair Dog“ in Kontakt. Unsere Tierschutzkolleg*innen haben sich ebenfalls an die in Hamburg zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) gewandt und die zuständige Leitung des Veterinär- und Einfuhramts, um Mithilfe und Übereignung des Tieres an den HTV aufgefordert. Hier lesen Sie das Schreiben:

Sehr geehrte Frau G.,

ich vertrete in Deutschland die dänische Tierschutzorganisation „Foreningen Fair Dog“, die sich seit 2011 ausschließlich mit dem dänischen Hundegesetz beschäftigt und hierzu in Dänemark, aber auch in Deutschland jährlich Infostände durchführt.
In Dänemark sind wir der Ansprechpartner für die Gerichte, Polizeistationen und natürlich für viele Halter, die in die Fänge des dänischen Gesetzes gekommen sind.
Anhand der vorliegenden Fakten müssen wir Sie bitten, die Aushändigung an den bisherigen Halter zu verhindern, weil:
1. Der Halter hat sich in tierquälerischer Art und Weise gezeigt, weil er den Hund medizinisch nicht ordentlich versorgte und auch das Kupieren der Ohren zuließ.
2. Er missachtete die einfachsten Einfuhrbestimmungen – sowohl die nach Deutschland, als auch vorsätzlich die nach Dänemark.
3. Der Hund ist laut Gutachten ein AmStaff-Mix – das sichere Todesurteil in Dänemark. Die Einfuhr ist dort illegal, da die Rasse nach dem Gesetz auch als Mix auf der Todesliste steht.
4. Die Polizei in Dänemark verfolgt die Medien sehr genau, die Beschlagnahmung und Tötung dürfte also kurz nach der Einreise erfolgen. Diesen Hund kann man nicht verstecken.

Daher bitten wir Sie, alles in Ihrer Macht Stehende zu veranlassen, dass „Fred“ nicht mehr zu seinem ehemaligen Halter kommt, der Hund vom Hamburger Tierheim übernommen werden kann und er anschließend in ein vernünftiges Zuhause in einem anderen Bundesland vermittelt werden kann.
Der Hund hat genug gelitten, helfen Sie ihm ein schönes Leben zu haben.
In der Anlage habe ich Ihnen unsere Kurzzusammenfassung des dänischen Hundegesetzes beigefügt.

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung, die Kontaktdaten finden Sie in der Signatur.

Med venlig hilsen
Kind regards
Mit freundlichen Grüßen

Ingo Roesike
Foreningen Fair Dog
Mitgliederbetreuung Deutschland

Fred hat schon viel gelitten und möchte endlich glücklich sein und in Frieden leben dürfen.

Fred will leben! Für uns gibt es daher nur eine akzeptable Entscheidung: Fred wird nicht an seinen in Dänemark lebenden Halter ausgehändigt. Und dafür machen wir uns auch weiterhin stark. Neben dem Schritt, die Medien und die Öffentlichkeit zu informieren, haben wir daher auch Strafanzeige erstattet. Zum einen hätte Fred nach dem 2001 in Kraft getretenen Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) aufgrund seiner Rassezugehörigkeit nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Zudem liegt aufgrund der fehlenden Tollwut-Titerbestimmung ein Verstoß gegen die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 vor. Ebenso ist ungeklärt, wer für die verstümmelten Ohren von Fred verantwortlich ist und ob die hochgradig geschwollene und entzündete Wunde des entfernten Auges auf eine unzureichende tierärztliche Versorgung zurückzuführen ist. Dies würde dann sogar gegebenenfalls den Straftatbestand nach § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) erfüllen, wonach dem Tier länger anhaltende Schmerzen und Leiden durch Unterlassen einer tierärztlichen Behandlung zugefügt wurden.

Organisationen, die sich mit uns solidarisch zeigen wollen, können sich unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit uns in Verbindung setzen.