Das „Hamburger Abendblatt“ (HA) setzt seine Schmutzkampagne gegen den Hamburger Tierschutzverein (HTV) fort. Dabei nimmt die Suche nach angeblichen Verfehlungen durch den HTV oder seinen Vorstand mittlerweile groteske Züge an. Das „Abendblatt“ hat in seinem ersten Bericht deutlich gezeigt, dass die Nachfragen des Redakteurs bei uns nur aus Alibigründen erfolgen und in der diffamierenden, parteiischen und im wesentlichen falschen Berichterstattung inhaltlich keine Berücksichtigung finden. Deswegen veröffentlichen wir auch dieses Mal die Fragen und unsere Antworten auf unserer Website.
Und wir haben uns heute entschieden, unser „Abendblatt“-Abo zu kündigen, da diese einseitige und rufschädigende Berichterstattung so eklatant gegen journalistische Grundsätze verstößt, dass unser Vertrauen in die gesamte Berichterstattung des „Abendblatts“ nachhaltig erschüttert ist.
Und hier die Antworten auf die drei „Abendblatt“-Fragen von heute – damit Sie sich ein eigenes Bild machen können.
„HA“: Und liegen Informationen vor, laut denen:
Sie einer schwangeren Mitarbeiterin an einem Sonntag noch bis kurz vor Mitternacht Nachrichten geschrieben hätten. In diesen Nachrichten hätten sie die Mitarbeiterin dazu aufgefordert, zwischen ihren Übelkeiten zu arbeiten. Trifft das zu?
HTV: Wie Ihnen bekannt ist, arbeitet unser Vorstand ehrenamtlich für den HTV, so auch Frau Gulla. Damit ist es üblich, dass Korrespondenz abends erfolgt. Antworten werden von den Beschäftigten während ihrer Arbeitszeiten erwartet.
Da sich die betroffene Tierärztin bereits anderweitig in den Medien geäußert hat, stellen wir hiermit den Ablauf der Ereignisse klar. Sie war bei uns vom 1. Januar 2018 bis zum 31.12.2018 mit einem Jahresvertrag beschäftigt. Mit Meldung der Schwangerschaft unterlag die Tierärztin einem sofortigen gesetzlichen Beschäftigungsverbot hinsichtlich der originären tierärztlichen Tätigkeit. Ab dem 1. Juni 2018 wurde bis zum Ablauf des Vertrages das Gehalt durch die Krankenkasse übernommen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin: Mit der Veröffentlichung von internem Schriftverkehr würde die ehemalige Mitarbeiterin gegen § 11 des Arbeitsvertrages verstoßen: „Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche internen Vorgänge sowie Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beschäftigungszeit hinaus.“
„HA“: Die aus Rumänien kommenden Hunde würden in Käfigen auf der Ladefläche von Transportern nach Deutschland transportiert. Diese Fahrten würden rund 24 Stunden dauern. Während dieser Zeit würden die Hunde nicht raus gelassen. Trifft das zu?
HTV: : Die Transporte aus Rumänien werden von unserem Kooperationspartner durchgeführt. Nach unserer Vereinbarung übernehmen wir die Verantwortung für die Tiere mit der Übergabe auf unserem Tierheimgelände.
Die Transporte werden gesetzeskonform ausgeführt. Dazu gehört, dass die Tiere gesichert in tierschutzgerechten Käfigen transportiert werden. Es erfolgt eine umfassende, ordnungsgemäße und kompetente Betreuung der Hunde durch die hoch engagierten Fahrer der Transporte.
Nach unserer Wahrnehmung ist für viele Hunde der Aufenthalt im Transporter eine deutlich entspanntere Situation, als ihr vorheriger Aufenthalt in den Zwingern des staatlichen rumänischen Lagers, aus dem wir sie retten.
„HA“: Im Tierheim unter Ihrer Leitung Ratten getötet wurden. Trifft das zu?
HTV: : Wie Ihnen mittlerweile bekannt sein sollte, ist Frau Gulla 1. Vorsitzende des HTV. Die Tierheimleitung obliegt der amtierenden Tierheimleiterin.
Auch wenn Ihre Frage sehr allgemein gehalten ist, erklärt Tierheimleiterin Susanne David: „Der Hamburger Tierschutzverein nimmt im Jahr etwa 40 wilde Ratten auf. Die Tiere werden, sofern wir sie gesundpflegen konnten, wieder ausgewildert.“ Eine Euthanasie von Tieren erfolgt nur nach medizinischer Indikation.
„Daneben nimmt das Tierheim jährlich im Schnitt zwischen 100 und 200 Farbratten als Fund- oder Abgabetiere auf“, so David. Diese Tiere werden an geeignete Tierfreundinnen und Tierfreunde vermittelt. Eine Euthanasie von Tieren erfolgt nur nach medizinischer Indikation.
Nach § 1, Absatz 2 der „Verordnung über Rattenbekämpfung (Hamburg)“ sind wir als Grundstücksnutzer leider verpflichtet, „Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Rattenbefall durchzuführen“.
Wir bemühen uns nach Kräften, den wilden Ratten keine Ressourcen zur Verfügung zu stellen, indem wir das gesamte Futter möglichst sichern. Außerdem schützen wir die Tiere in unseren Gehegen durch Gitter in den Böden. Damit kommen wir gerne unseren Präventionspflichten nach § 7 der Hamburger Ratten-Verordnung nach.
Außerdem haben wir ein professionelles Monitoring durch ein externes Unternehmen eingesetzt, welches uns ermöglicht, die Rattenbestände auf unserem Gelände zu beobachten.
Nur in seltenen Fällen beauftragen wir eine Fachfirma, die den Bestand reguliert. Im vergangenen Jahr war dies nicht notwendig. Bedauerlicherweise mussten wir aber im September 2017 und im Januar 2019 zu dieser Maßnahme greifen. Hierbei werden vorübergehend die Fressköder durch Giftköder ausgetauscht.
Wir hoffen stets durch die sehr sorgfältige Einhaltung unserer Präventionsmaßnahmen seitens unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tötung wilder Ratten verhindern zu können.