Viele Jahre lang hat der HTV für eine Katzenschutzverordnung in Hamburg gekämpft - nun ist es endlich soweit: Am 1. Januar 2026 tritt in der Hansestadt eine Katzenschutzverordnung in Kraft. Bis dahin müssen freilaufende Hauskatzen (Freigänger) kastriert, gechippt und registriert sein. In vielen Städten und Kommunen in Deutschland sind Katzenschutzverordnungen bereits etabliert – und es hat sich gezeigt, dass diese die unkontrollierte Vermehrung von freilebenden Katzen und das damit verbundene Tierleid erfolgreich eindämmen.
In Hamburg gibt es laut Schätzungen 10.000 freilebende Katzen - zusätzlich leben in der Hansestadt unzählige Freigängerkatzen, die ein Zuhause haben, aber zur unkontrollierten Vermehrung der Streunerkatzen beitragen. Revierkämpfe und Futtermangel tragen zudem zu Krankheiten und zum Leid der freilebenden Tiere bei.
Seit vielen Jahren kämpft das HTV- Katzenrettungsteam ganz direkt gegen das Leid der Streunerkatzen, indem es Tiere einfängt, kastrieren lässt und anschließend an geeigneten Futterplätzen wieder freilässt. Die Kastrationen freilebender Katzen wird von der Stadt finanziell unterstützt und soll als Ergänzung zur Katzenschutzverordnung fortgeführt werden.
Jede Freigängerkatze muss bis zum 31. Dezember 2025 verpflichtend gechippt, registriert und kastriert sein. Wer seine Katze ausschließlich in Haus oder Wohnung hält, muss nichts unternehmen.
Beim Chippen und Registrieren geht es darum, Hauskatzen von freilebenden Katzen unterscheiden zu können. So ist es auch leichter, Fundtiere ihrem Zuhause zuzuordnen. Die Tierarztkosten für das Chippen und Kastrieren müssen selbst getragen werden - das Registrieren von Haustieren, zum Beispiel bei Findefix oder Tasso, ist bislang kostenfrei.
Das Kastrieren verhindert nicht nur die Vermehrung und das Leid der Streunerkatzen – auch die Freigängerkatze profitiert davon: Aggressives Verhalten und Revierkämpfe der freilaufenden Katzen werden durch eine Kastration reduziert und das Unfallrisiko für die Tiere im Straßenverkehr sinkt, wenn sie keinen Paarungsdrang haben.
Wichtige Punkte der Katzenschutzverordnung
- Die Katzen müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gechippt und registriert werden, sofern sie Freigang bzw. unkontrollierten Auslauf erhalten.
- Die Kosten für das Chippen und Kastrieren richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte und bemessen sich unter anderem am Aufwand.
- Die Registrierung erfolgt bei gängigen Haustierregistern wie Findefix und Tasso. Wer dies bereits getan hat, muss nichts weiter unternehmen.
- Bei nicht kastrierten bzw. nicht gechippten Freigängern kann eine behördliche Anordnung erlassen werden, die mit Verwaltungsgebühren verbunden ist und ein Zwangsgeld nach sich ziehen kann.
Weitere Informationen: www.hamburg.de/go/katzenschutzverordnung