Pressemitteilung
Mit Schreiben* vom gestrigen Tage fordert der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) den Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Peter Tschentscher, die Zweite Bürgermeisterin Frau Katharina Fegebank und die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz Frau Cornelia Prüfer-Storcks dazu auf, die Einrichtung von Fütterungsstellen zuzulassen und Verstöße gegen das Fütterungsverbot von Stadttauben nicht zu verfolgen. Dafür reichten wir einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Taubenfütterung im Eilverfahren und auf Aussetzung der Ahndung bei Verstößen gegen die Taubenfütterungsverbotsverordnung ein.
Der HTV bietet nicht nur die Einrichtung von innerstädtischen Futterstellen an, sondern hat sich auch bereiterklärt, alle dafür anfallenden Kosten, insbesondere Futter- und Personalkosten, in dieser besonderen Situation zu tragen.
Welche Auswirkungen menschenleere Innenstädte, geschlossene Restaurants und Cafés sowie Versammlungsverbote für die tierlichen Bewohner der Städte haben, zeigt sich erschreckend bei den Stadttauben. Die ohnehin schon elende Situation für Stadttauben hat sich durch die Folgen der Corona-Krise weiter verschlechtert. Schon unter normalen Bedingungen ist es den Tieren kaum möglich, artgerechtes Futter vorzufinden - doch sie können sich vom Müll der vielen Besucher*innnen der Innenstädte am Leben erhalten.
Sandra Gulla, 1. Vorsitzende des HTV, stellt klar: „Wir dürfen diese Tiere nicht ihrer endgültigen Verelendung preisgeben. Durch Hunger zu sterben ist ein qualvoller, langsamer Tod. Wir können nicht klaglos hinnehmen, dass dies den Hamburger Tauben geschieht. Wir sind sicher, dass unsere Spender*innen gerne für die erforderliche Lebensrettung aufkommen.“
Dass die Taubenfütterungsverbotsverordnung keine Ausnahmen auf öffentlichem Grund zulässt, zeigt in der jetzigen Krisensituation, wie unverhältnismäßig und damit rechtswidrig diese Verordnung ist.
Unser Verfahrensvorschlag, den wir den Verantwortlichen unterbreitet haben, lautet wie folgt:
- Bedarfsgerechtes Einrichten von durch den HTV betreuten Fütterungsstellen im Innenstadtgebiet (in Kooperation mit den verschiedenen Taubenschutzgruppen und Organisationen wie insbesondere dem Hamburger Stadttauben e.V.).
- Zur Vermeidung von Verunreinigung beziehungsweise unbeabsichtigter Fütterung anderer Tiere wird die Futtermenge exakt auf den Bedarf der Tauben abgestimmt.
In dieser Ausnahmesituation ist der HTV dazu bereit, sämtliche für die Versorgung der Tiere anfallenden Kosten, wie Personal- und Futterkosten, zu übernehmen. - Regelmäßiges Monitoring der Fütterungsstellen durch den HTV und bedarfsgerechte Anpassungen an die Taubenpopulation.
Bei Hamburgs Tauben handelt es sich, ebenso wie bei allen anderen sogenannten Stadttauben, um die Nachfahren gezüchteter, domestizierter Tiere. Diese verwilderten Haustiere sind in ihrem Nahrungserwerb völlig auf den Menschen angewiesen. Durch die Zucht der Tiere ist der Mensch ursächlich für die Existenz und das Leid der Tauben in unseren Städten und damit auch dafür verantwortlich ihnen zu helfen. Doch anstatt für die Tiere zu sorgen und ein tierschutzgerechtes Taubenmanagement zu etablieren, beschloss der Hamburger Senat bereits 2003 eine Verordnung über das Verbot zum Füttern von verwilderten Tauben. Dabei sind allgemeine Fütterungsverbote ohne ein alternatives Futterangebot tierschutzwidrig. Die äußerst standorttreuen Tiere finden nicht ausreichend Nahrung, sind geschwächt und damit anfällig für Krankheiten. Sie verenden oft qualvoll. Hamburgs Stadttauben sind daher umso mehr auf Lebensmittelabfälle des Menschen als Nahrungsgrundlage angewiesen. Die Beschränkungen des öffentlichen Lebens, bedingt durch die Maßnahmen gegen das Coronavirus, haben aus diesem Grund gravierende Auswirkungen auf die Taubenpopulation. Aufgrund des akuten Nahrungsmangels sind die Tiere erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt, welche schlussendlich zum Tod des Tieres durch Verhungern führen. Dies ist für viele Tierschützer*innen in Hamburg ein unerträglicher und schwer belastender Zustand!
*Mit diesem Schreiben richteten wir uns an Hamburgs Ersten Bürgermeister Herrn Dr. Peter Tschentscher (und analog an die Zweite Bürgermeisterin Frau Katharina Fegebank und die Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz Frau Cornelia Prüfer-Storcks):
Dem Schreiben fügten wir diese Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes sowie folgenden Anhang bei: