Pressemitteilung vom 12. Juli 2023
In Hamburg starten morgen, 13. Juli 2023, die Sommerferien. Für viele Haustiere beginnt dann nicht die schönste Zeit des Jahres, denn alljährlich werden kurz vor oder während der großen Ferien vermehrt Tiere ausgesetzt. Die mutmaßlich ersten Urlaubsopfer hat der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) bereits aufgenommen.
Die Frage „Wohin mit dem Haustier im Urlaub?“ lösen manche Menschen leider auf verantwortungslose Art und Weise: Sie entledigen sich ihrer tierischen Familienmitglieder, indem sie die Tiere einfach aussetzen. Die Zahl der verlassenen und verstoßenen Tiere ist kurz vor Beginn der Hamburger Sommerferien wieder sehr hoch. So wurden in diesem Jahr allein seit dem 1. Juni schon 212 Tiere im Hamburger Stadtgebiet mutmaßlich ausgesetzt gefunden und ins Tierheim Süderstraße des HTV gebracht bzw. im Notfall vom vereinseigenen Tierrettungsdienst abgeholt. Die Dunkelziffer schätzen die Tierschützerinnen und Tierschützer wesentlich höher ein, werden doch nicht alle Tiere rechtzeitig gefunden und versterben im Verborgenen. Unter den mutmaßlichen Aussetzungen befinden sich sieben Hunde, 74 Katzen, 35 Kleinsäuger, 60 Vögel, 14 Schildkröten, ein Gecko, ein Python und ca. 20 Fische in einem Aquarium. Für 39 Tiere (acht Katzen, zehn Kleinsäuger, 20 Vögel und eine Schildkröte kam sämtliche Hilfe zu spät: Sie verstarben noch auf dem Weg zur tierärztlichen Versorgung, schliefen trotz einer Behandlung für immer ein oder mussten trotz aller Bemühungen erlöst werden.
Viele ausgesetzte Jungkatzen – Katzenschutzverordnung dringend nötig
Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Zahl ausgesetzter Tiere während der großen Ferien weiter ansteigen und traurige Spitzenwerte von mehr als 50 Fällen pro Woche erreichen kann. „Wie in jedem Jahr machen wir uns auf mehr Tieraussetzungen während der Hamburger Sommerferien gefasst. Derzeit quellen vor allem unsere Katzenunterkünfte über und wir hoffen, dass wir ohne Katzenseuche oder ähnlich schlimme Krankheiten durch den Sommer kommen – schlimmstenfalls müssen wir einen Aufnahmestopp verhängen“, sagt die 1. Vorsitzende des HTV Janet Bernhardt. Die hohe Anzahl aufgefundener Katzenwelpen und sogar in Kartons ausgesetzter Katzenfamilien zeigt, dass viel Nachwuchs ungewollt ist und die Menschen überfordert. Eine Katzenschutzverordnung, die beinhaltet, dass alle Katzen mit Freigang kastriert, gechippt und registriert werden, würde Abhilfe schaffen, wird aber von der Freien und Hansestadt Hamburg einer langwierigen und teuren Prüfung unterzogen – und das, obwohl alle anderen Bundesländer teilweise schon jahrelang Erfolge mit solchen Verordnungen haben.
Das sind Hamburgs erste Ferienopfer
Vor allem während der Coronapandemie wurden Haustiere unüberlegt angeschafft, manche von ihnen landen in diesen Wochen im Tierheim, weil sie ihren Menschen in der Ferienzeit lästig sind- die meisten von ihnen werden ausgesetzt und damit einem ungewissen Schicksal überlassen, wie die folgenden Beispiele zeigen:
Niemand muss ein Tier aussetzen!
Wer Angaben zu diesen oder weiteren Tieraussetzungen machen kann, wendet sich bitte telefonisch an die Tierschutzberatung des HTV: 040 211 10 6-24/-12 oder per E-Mail an
Die HTV-Vorsitzende Janet Bernhardt betont: „Wer sein Tier aussetzt, nimmt dessen Leid oder sogar Tod in Kauf. Wer sein Tier nicht mehr versorgen kann oder möchte, sollte ein Mindestmaß an Verantwortung übernehmen und seinem Tier ein neues Zuhause suchen – notfalls ein vorübergehendes wie unser Tierheim.“
Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt grundsätzlich auch das Anbinden am Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, wenn etwa das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.