Pressemitteilung
Unter unzähligen traurigen und tierquälerischen Aussetzungen beschäftigt ein grausamer Fall den Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) aktuell besonders. Hündin Hope – angeblich lag sie in Lokstedt hilflos am Wegesrand – befand sich in einem dramatischen gesundheitlichen Zustand, als sie am 23. Juni 2020 im Tierheim Süderstraße aufgenommen wurde. Wenige Tage später musste Hope („Hoffnung“) leider trotz aller medizinischen Kraftanstrengungen von ihrem massiven Leid erlöst werden. Die HTV-Tierschutzberatung ermittelte seither unermüdlich in alle Richtungen und hat nun Hopes Halterin enttarnt, die sich als ihre Finderin ausgab.
Der Anblick der vermeintlichen Fundhündin war selbst für die erfahrenen Mitarbeiter*innen des Tierheims Süderstraße mehr als erbarmungswürdig: Ihr Fell war am gesamten Körper von Filzklumpen übersät, darunter zeigte sich eine wunde, schuppige Haut, die sehr stark jucken musste und bereits von Fliegenlarven befallen war. Die Hündin, deren Alter in der tierheimeigenen Praxis des HTV auf mindestens zehn Jahre geschätzt wurde, hatte entzündete Augen und besaß keine Zähne mehr – diese waren aus dem Mund geeitert. Sie war massiv abgemagert, zitterte stark und konnte nicht mehr stehen. Auch die Krallen waren sichtlich zu lang oder sogar einwachsen. An der rechten Vorderpfote klebte eine schmutzige Socke – notdürftig befestigt. Darunter war die Haut der Hündin hochgradig von Maden befallen. Unter Beobachtung wurde auch klar, dass sie wahrscheinlich dement war, da sie sich räumlich nicht mehr orientieren konnte.
In der Obhut des HTV wurde die tapfere Hope, wie sie im HTV hoffnungsvoll genannt wurde, stündlich gefüttert und behandelt. Nach nur wenigen Tagen musste die ausgezehrte Hündin leider von ihrem Leid erlöst werden, da ihr trotz größter medizinischer Kraftanstrengungen nicht mehr geholfen werden konnte, sich von den über einen langen Zeitraum entstandenen und nicht behandelten gesundheitlichen Problemen zu erholen. Notwendige operative Eingriffe hätte Hope körperlich auch nicht mehr verkraftet und so schlief sie friedlich ein.
Halterin von Hope gab sich als ihre Finderin aus!
Hope wurde am 23. Juni 2020 von einer Frau ins Tierheim Süderstraße gebracht, die unter Tränen detailliert angab, die Hündin in Lokstedt in einem Gebüsch im Wiesinger Weg gefunden zu haben. Die Hündin hatte einen Chip, der jedoch nicht registriert war. Die Frau berichtete, Hope zunächst mit nach Hause genommen zu haben. Sie meldete sich vor ihrem Erscheinen im Tierheim auch nachweislich auf dem Nottelefon des HTV. Die Angaben, die die Frau während des Telefonats machte, waren jedoch widersprüchlich. Die HTV-Tierschutzberatung ging verschiedenen Spuren nach, wie der Herkunft des Mikrochips, und befasste sich auch mit der Finderin. Die Ermittlungen ergaben, dass die Anschrift der vermeintlichen Finderin, die sie bei der Aufnahme von Hope hinterlegt hatte, nicht mehr aktuell war. Sie ist bis heute unter keiner neuen Adresse in Hamburg gemeldet. Ferner blieben von der Frau unzählige telefonische Kontaktversuche seitens der Tierschutzberatung unbeantwortet. Die HTV-Tierschutzberaterinnen begaben sich zu der ehemaligen Adresse der Frau und befragten Nachbar*innen nach ihr und Hope – die Beschreibung der Hündin kann auf einen der beiden Hunde, die die Frau hielt, laut Zeugenaussagen zutreffen. Die Frau sei Anfang des Jahres weggezogen. Parallel versuchten die HTV-Tierschutzberaterinnen weiterhin, sie zu erreichen – ohne Erfolg. Auch eine via Smartphone schriftliche Konfrontation mit dem Verdacht der tierquälerischen Vernachlässigung und Abgabe der Hündin unter falschen Angaben blieb ihrerseits unbeantwortet. Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. stellt nun Strafanzeige gegen die Frau und setzt damit auf die Ermittlung ihrer Anschrift durch die Staatsanwaltschaft.
„Für Hope kam leider jede Hilfe zu spät. Umso wichtiger ist es, dass die Verantwortliche ausfindig gemacht wird und angemessene rechtliche Konsequenzen für ihr tierquälerisches Handeln erfährt. Die Hündin musste nachweislich über einen längeren Zeitraum erheblich leiden und das hätte in jedem Fall durch verantwortungsvolles Handeln seitens der Halterin verhindert werden können“, betont HTV-Tierschutzberaterin Alena Kramer. Fest steht: Mit ihrem Handeln hat sich die Halterin von Hope gemäß § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) strafbar gemacht. Dieses untersagt, einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Es kann laut TierSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. appelliert an Menschen, die ihr Tier nicht mehr adäquat (medizinisch) versorgen können, dieses Lebewesen wenigstens im Tierheim abzugeben und ihnen damit unnötige Schmerzen und Leiden zu ersparen. Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. nimmt jeden Schützling in Not auf – egal welchen Alters, welcher Vorgeschichte und in welchem Zustand sich das Tier befindet.
Melden Sie Tierschutzverstöße – auch bei Verdacht!
In vielen Fällen von schwerer Tierquälerei gibt es im Vorfeld Hinweise auf das Fehlverhalten der Halter*innen. Daher: Bitte schauen Sie nicht weg und melden Sie Tierleid – auch bei Verdacht. Denn entsetzliche Fälle wie dieser können dann vielleicht verhindert werden. Wenden sich an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt oder an die HTV-Tierschutzberatung. Die Tierschutzberaterinnen sind wochentags zwischen 10.00 und 14.00 telefonisch unter 040 - 21 11 06 25 sowie per E-Mail unter