Die Katzen leiden im Verborgenen.

Update der Pressemitteilung: Der Antrag der Grünen wurde angenommen. Der Senat muss nun bis Ende März prüfen, ob eine Verordnung nach §13b TierSchG eingeführt werden soll und wie diese gestaltet werden kann.

Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) und sein Dachverband, der Deutsche Tierschutzbund, appellieren an die Freie und Hansestadt Hamburg, eine Katzenschutzverordnung auf Basis von §13b des Tierschutzgesetzes auf den Weg zu bringen.

Anlass war die Plenarsitzung am 18. August 2021, in der über einen Antrag der Regierungsfraktionen Grüne und SPD zur Prüfung einer Katzenschutzverordnung abgestimmt wurde. In einem Brief haben sich die Tierschützer*innen im Vorfeld an die Oppositionsfraktionen der Hamburger Bürgerschaft gewandt und sie aufgefordert, dem Antrag zuzustimmen.

Die Welpen werden hilflos in das Leid auf der Straße hineingeboren. Foto: Ehrenamtliche Katzenhilfe Landkreis Cham e.V.

In über 900 deutschen Städten und Gemeinden gibt es bereits eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Katzen mit Freigang. Hamburg gehört bisher nicht dazu. Geschätzte 10.000 Straßenkatzen leben hier, die von nicht kastrierten Katzen aus Privathaushalten abstammen. Die Straßentiere leiden meist im Verborgenen: Sie verhungern und verdursten, sind allen Witterungen schutzlos ausgeliefert. Ausgemergelte Katzenmütter versuchen dürftig, ihre Welpen zu versorgen. Diese fallen oft schon im Alter von nur wenigen Wochen Krankheiten und Unterversorgung zum Opfer.

„Um die Population der Straßenkatzen nachhaltig und langfristig einzudämmen, ist es notwendig, dass noch weitere Gemeinden und Städte sich mit dem Thema befassen. Nur die Kastration von Katzen – verbunden mit einer Kennzeichnung und Registrierung – kann den Teufelskreis der unkontrollierten Vermehrung durchbrechen und das Katzenelend beenden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Dort, wo Katzenschutzverordnungen erlassen wurden, sind die Zahlen der frei lebenden Straßenkatzen und Fundkatzen im Tierheim rückläufig“, ergänzt Janet Bernhardt, 1. Vorsitzende des HTV. „Wir hoffen daher sehr, dass Hamburg die große Chance ergreift und dem Antrag auf Prüfung einer solchen Verordnung zustimmt.“

Der Deutsche Tierschutzbund hat in seinem jahrelangen Engagement gemeinsam mit seinen angeschlossenen Tierschutzvereinen bereits zahlreiche Städte und Gemeinden bei der Erarbeitung von Katzenschutzverordnungen unterstützend beraten. Die Verordnungen schreiben neben der Kastration von Freigängerkatzen ergänzend vor, dass die Tiere durch einen Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden müssen. Als einziger gemeinnütziger Träger einer Kennzeichnungs- und Registrierungsstelle in Deutschland, bietet der Tierschutzbund der Hansestadt die Unterstützung seines Haustierregisters FINDEFIX an. Tierhalter können ihre Katzen hier kostenfrei registrieren lassen. Die gute Vernetzung mit mehr als 740 Tierschutzvereinen und über 550 Tierheimen ermöglicht eine schnellere Rückführung von vermissten Fundtieren an ihre Halter und entlastet damit auch die Tierheime und die kommunalen Kassen.