Seit Jahresbeginn gilt endlich eine Katzenschutzverordnung (KVO) in Hamburg. Jahrzehntelang haben wir dafür gekämpft, um Streuner- und Hauskatzen zu schützen. Wer seine Freigängerkatzen jetzt noch nicht kastriert, gechippt und registriert hat, muss schnell handeln. Denn wer die Vorschriften der KVO nicht einhält, muss mit behördlichen Anordnungen, Verwaltungsgebühren und Zwangsgeld rechnen.

Nach den Vorgaben der Katzenschutzverordnung muss seit dem 1. Januar 2026 jede Freigängerkatze, die älter als fünf Monate ist, verpflichtend kastriert, per Mikrochip kennzeichnet und in einem Haustierregister (z.B. Findefix) registriert sein. Wer seine Katze ausschließlich in Haus oder Wohnung hält, oder nur kontrolliert an Leine bzw. in einem durch unüberwindbare Zäune gesicherten Bereich laufen lässt, muss nichts unternehmen.

Die Tierarztkosten für das Chippen und Kastrieren müssen selbst getragen werden – das Registrieren von Haustieren in einem Haustierregister (z.B. Findefix) ist bislang kostenfrei. Dabei werden das Geschlecht der Katze, das Geburtsdatum, Angaben zur Fortpflanzungsfähigkeit, die auf dem Mikrochip gespeicherte Nummer sowie der Name und die Anschrift der Haltungsperson erfasst.

Das Leid der Streunerkatzen lindern – mit KVO und Kastrationen

In vielen Städten und Kommunen in Deutschland sind vergleichbare Katzenschutzverordnungen bereits etabliert – und es hat sich gezeigt, dass diese die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen und das damit verbundene Leiden und Sterben schutzbedürftiger Tiere erfolgreich eindämmen. In Hamburg gibt es laut alter Schätzungen 10.000 freilebende Katzen – wahrscheinlich sind es sehr viel mehr. Zusätzlich leben in der Hansestadt unzählige Freigängerkatzen, die ein Zuhause haben, aber zur unkontrollierten Vermehrung der Streunerkatzen beitragen. Revierkämpfe und Futtermangel tragen zudem zu Krankheiten und zum Leid der freilebenden Tiere bei. Seit vielen Jahren kämpft das HTV- Katzenrettungsteam ganz direkt gegen das Leid der Streunerkatzen, indem es Tiere einfängt, kastrieren lässt und anschließend an geeigneten Futterplätzen wieder freilässt. Die Kastrationen freilebender Katzen wird von der Stadt finanziell unterstützt und soll als Ergänzung zur Katzenschutzverordnung fortgeführt werden.

Die Katzenschutzverordnung schützt ALLE Katzen

Grundsätzlich profitieren aber alle Katzen von den Vorgaben der Katzenschutzverordnung: Weibliche Katzen erkranken seltener an Zysten und Tumoren, wenn sie kastriert sind. Bei Katern sinkt das Risiko, sich bei Kämpfen an unheilbaren Krankheiten anzustecken. Auch das Risiko, auf der Suche nach Geschlechtspartnern nicht mehr nach Hause zu finden oder im Straßenverkehr zu verunglücken, sinkt bei kastrierten Hauskatzen – denn durch den Wegfall der Sexualhormone ändert sich ihr Verhalten und sie bleiben lieber zuhause. Gehen sie doch mal verloren, können sie durch ihren Chip leichter zugeordnet werden – dadurch verkürzt sich ihr Aufenthalt im Tierheim deutlich.

Weitere Informationen: www.hamburg.de/go/katzenschutzverordnung