Auch Tiere aus schlechter Haltung werden weiterhin von uns betreut.

Wie Sie unseren Berichterstattungen sicherlich entnommen haben, kündigte der HTV den Vertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), der die Versorgung von Fund-, Verwahr- und Beobachtungstieren und deren Vergütung regelt. Nun ist es uns gelungen, einen neuen Vertrag zwischen der FHH und dem HTV auszuhandeln, der eine Fortsetzung unserer Zusammenarbeit bei der Betreuung der "Behördentiere" finanziell ermöglicht.

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist gesetzlich verpflichtet, Fund-, Verwahr- und Beobachtungstiere aufzunehmen und tierschutzgerecht zu versorgen. Diese Pflicht folgt für Fundtiere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, für Sicherstellungen und Beschlagnahmungen aus dem Polizei- und Ordnungsrecht, dem Tierseuchengesetz, der Strafprozessordnung und anderen Rechtsvorschriften.

Da die Stadt diese Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, bedient sie sich seit vielen Jahrzehnten des Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V., um ihre diesbezüglichen Pflichten zu erfüllen. Dazu hat sie mit dem Verein einen Vertrag geschlossen. Dieser sieht vor, dass die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Fund-, Verwahr- und Beobachtungstieren grundsätzlich pro Tag des Aufenthaltes im Tierheim und pro Tier abgerechnet werden. Dabei wird nach Tierarten (Hund, Katze, Kleintier, Fisch, Vogel usw.) differenziert. Es gelten jeweils unterschiedliche Aufwandsentschädigungen.

Wir haben uns nach über zweijährigen Verhandlungen mit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) darauf geeinigt, dass im Jahre 2023 grundsätzlich eine Erhöhung um 35 Prozent der Entgelte für die Leistungen des HTV erfolgen soll. Einige Positionen sind dabei gesondert betrachtet worden, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass diese Entgelte seit Jahrzehnten nicht mehr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst worden waren.

Für das Jahr 2024 ist darüber hinaus vorgesehen, dass mit einer weiteren Erhöhung um 10 Prozent der Kostenexplosion, insbesondere bei den Energie- und Personalkosten, sowie der allgemeinen Inflationsrate Rechnung getragen werden soll. Um für das Jahr 2023 eine aufwändige Nachberechnung pro Tag, Tier und Einzelleistung zu vermeiden, hat die BJV einen pauschalen Abgleich vorgeschlagen. Damit waren wir einverstanden.

Wir sehen in diesem Vertragsabschluss eine gute Basis, um zu einem angemesseneren Ausgleich bei den Leistungen, die der Verein im Auftrag der Stadt erbringt, zu gelangen.

Für die Aufnahme von Tieren, die wir von Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt als Abgabetiere erhalten, bekommen wir nach wie vor keinerlei finanzielle Unterstützung. Die Tiere, die sich – aus welchen Gründen auch immer – von ihren Halterinnen/Haltern trennen müssen, haben mit dem Vertrag gar nichts zu tun. Diese Tierschutzaufgaben werden ausschließlich aus Nachlässen und Spenden sowie aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Auch die Versorgung der zahlreichen (verletzten und oder verwaisten jungen) Wildtiere muss der Verein aus eigener Kraft stemmen.

Trotz der verbesserten Vertragsregelungen mit der Stadt bleibt die finanzielle Lage des Tierheims Süderstraße prekär. Wir benötigen für den Betrieb des Tierheims mittlerweile hochgerechnet circa 7 Millionen Euro pro Jahr. Wir erhalten nunmehr von der Stadt aus dem Vertrag pro Jahr schätzungsweise 3 bis 3,3 Millionen Euro als Entgelt für die Versorgung der Fund-, Verwahr- und Beobachtungstiere. Die immer noch vorhandene riesige finanzielle Lücke kann nur mit Hilfe tierlieber Bürgerinnen und Bürger geschlossen werden.