Nach fast einem Jahr Vorstandszugehörigkeit legte Jens Schmidt sein Amt als 2. Vorsitzender nieder. Diesen Posten nahm nun Dr. Gabriele Waniorek-Goerke ein, wodurch der BGB-Vorstand* des Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) nun wieder komplett ist.
Dr. Gabriele Waniorek-Goerke wurde bereits vergangenes Jahr im Juli als Beisitzerin kooptiert. Sie hat bereits umfangreich Erfahrungen im sogenannten BGB-Vorstand sammeln können. Denn die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht i.R. war bereits von 2008 bis 2010 zunächst 1. Vorsitzende und übernahm danach bis 2012 den 2. Vorsitz des HTV. Nach der Wahl im April 2012 gehörte sie dem Vorstand weitere zwei Jahre als beisitzendes Mitglied an. 2014 verließ sie den Vorstand aufgrund der für sie nicht vertretbaren, konfrontativen Ausrichtung der internen Vereinspolitik durch den damaligen BGB-Vorstand.
Als Juristin wird sich Dr. Gabriele Waniorek-Goerke vornehmlich um die Rechtsangelegenheiten des Vereins kümmern. Ein besonders wichtiges Ziel für die nächsten Jahre ist für sie, dass der HTV in der Frage der Flächenerweiterung für das Tierheim sichtbare Erfolge verbuchen kann. Durch mehrere in die Jahre gekommene Gebäude, die erhebliche Mängel in ihrer Bausubstanz aufweisen, ist das längst überfällig. „Wir haben inzwischen mit den verschiedenen Behörden, die für eine Genehmigung zur Erweiterung des Tierheimgeländes ein Wörtchen mitzusprechen haben, einen intensiven Austausch gehabt. Danach befindet sich die Flächenerweiterung zwar noch auf einem schwierigen, aber nicht mehr auf einem aussichtslosen Posten. Wir sind zuversichtlich, noch in diesem Jahr ein positives Ergebnis vermelden zu können“, sagt die Tierschützerin.
Sehr froh sind wir zudem, dass durch Initiative seitens Frau Dr. Waniorek-Goerke der Auslandstierschutz wieder in Gang gekommen ist – und zwar im Einvernehmen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Wir freuen uns, mit der Stärkung der Funktion von Dr. Gabriele Waniorek-Goerke nun noch mehr auf geballtes Wissen um Tierschutz, Recht und Vorstandsarbeit zählen zu können.
*BGB steht für Bürgerliches Gesetzbuch und meint hier, dass die beiden Vorsitzenden und der Schatzmeister geschäftsfähig und haftbar sind.