Eckhardt musste schon so einiges durchmachen: Die ersten elf Jahre seines Lebens schlug er sich auf der Straße durch, dann verletzte er sich sein linkes Vorderbein und kam in einem schlechtem Zustand in den HTV. Er konnte aufgepäppelt und sogar vermittelt werden.

Pressemitteilung

Mahnwache zum Ende der Prüffrist des Senats am 31. März: Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. übt Druck auf die Politik aus: „Die Katzenschutzverordnung muss kommen!“

Hamburg, den 24.03.2022 – Schätzungsweise 10.000 Streunerkatzen leben auf Hamburgs Straßen, leiden und sterben im Verborgenen. Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) kämpft seit einigen Jahren für eine Katzenschutzverordnung – die einzige nachhaltige Lösung, dieses Problem in den Griff zu bekommen.

Am 31. März 2022 endet die Prüffrist des Hamburger Senats, ob eine Katzenschutzverordnung in Kraft treten kann. Der HTV hält an diesem Tag von 12 bis 14 Uhr auf dem Rathausplatz eine Mahnwache ab, um Druck auf die Politik auszuüben. Mitmachen dürfen alle!

Die Forderung: eine Kastrations- und Registrierungspflicht für alle Freigängerkatzen

Die Population der wilden Katzen steigt immer weiter an. Der Grund: Nicht kastriert paaren sie sich unaufhaltsam und dies nicht selten mit Freigang habenden, unkastrierten Katzen aus privaten Haushalten. Wenn sie nicht schon auf der Straße verenden, dann landen viele der Katzen als Fundtiere im Tierheim des HTV oder werden anderweitig aufwendig versorgt. Nur mit einer Kastrationspflicht für alle Freigänger-Katzen kann perspektivisch die unkontrollierbare Vermehrung eingedämmt werden.

Oftmals haben die Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen kein Bewusstsein für die Problematik – obwohl bei der Paarung unter anderem auch Infektionskrankheiten wie FIV (bekannt als Katzen-AIDS) auf ihre Haustiere übertragen werden können.

Des Weiteren fordert der HTV eine Registrierungspflicht für alle freilaufenden Katzen. Die Unterbringung und Versorgung von Fundkatzen kostet den HTV und die Freie und Hansestadt Hamburg (die für die Grundversorgung herrenloser Haustiere zuständig ist) jährlich rund 500.000 Euro. Mit einer Registrierungspflicht können die Halterinnen und Halter gefundener Katzen schneller ausfindig gemacht, die Verweildauer im Tierheim verkürzt und somit auch die Kosten hierfür reduziert werden.

Nachzügler Hamburg ist das einzige Bundesland ohne Katzenschutzverordnung

In mittlerweile über 1.000 Städten und Gemeinden, darunter auch in den anderen Stadtstaaten Berlin und Bremen, gibt es bereits eine Katzenschutzverordnung oder ähnliche Regelwerke. Hamburg ist das einzige aller Bundesländer, das zu diesem Thema noch nichts Entsprechendes beschlossen hat. Dabei ist die Grundlage für die Katzenschutzverordnung im § 13b Tierschutzgesetz vorhanden. Dieser Paragraph besagt, dass der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in einem Gebiet verboten oder beschränkt werden darf, wenn dadurch die Anzahl der freilebenden Katzen in diesem Gebiet reduziert wird und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden minimiert werden, welche auf die sehr hohe Anzahl an freilebenden Katzen in diesem Gebiet zurückgeführt werden können.

Der HTV als ausführende Fundtierverwahrstelle sieht eine zwingende Notwendigkeit, dass am Ende der Prüfung auch die Einführung der Katzenschutzverordnung beschlossen wird, denn er stellt erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den freilebenden Katzen fest.

Wir laden ein zur Mahnwache am 31.03.2022!
Unter dem Motto „Streunerelend beenden – Katzenschutzverordnung JETZT“ ruft der HTV zur Mahnwache auf. Unsere Mahnwache findet nun zum Ende der Prüfzeit des Senats statt. Eingeladen und willkommen sind alle Menschen, die sich gegen Katzenleid einsetzen wollen. Berichterstattung ist ausdrücklich gewünscht. Wir würden uns sehr freuen, Sie am 31.03.2022 zwischen 12 bis 14 Uhr auf dem Rathausplatz begrüßen zu dürfen.
Dieser Kater kam in den HTV mit einer Fraktur an der Vorderpfote, hatte alte und frische Bissverletzungen, kahle Stellen, war abgemagert und dehydriert. Leider waren unsere Bemühungen umsonst: Sein Zustand war so schlecht, dass ihm nicht mehr geholfen werden konnte.