Pressemeldung vom 08.06.2023

Am 01.02.2023 ging bei der Polizei ein Anruf ein, dass im Park der Archenholzstraße 50a (Billstedt Bäderland) ein Schäferhund an einen Baum gebunden sei. Das Tier wurde vom Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) in Obhut genommen. Es wurde festgestellt, dass das Tier einen rumänischen Chip trug, der jedoch nicht registriert war. Nach langen Nachforschungen und der unermüdlichen Arbeit unserer Tierschutzberaterinnen konnte der mutmaßliche Halter ausfindig gemacht werden.

Langer Leidensweg für Schäferhund Otto

Nur Stunden vor der Meldung wurde der Schäferhund von einem Mann in der Facebook-Gruppe Du bist ein Harburger, wenn… gepostet - mit der Nachricht, dass er das Tier „von einem Obdachlosen aufs Auge gedrückt bekommen“ habe. Der Mann bat in den Sozialen Medien um Hilfe, da er sich nicht selbst um das Tier kümmern könne. Die nächste Sichtung des Tieres war seine Aussetzung im Park an der Archenholzstraße 50a. Der Rüde war stark verängstigt und verstört, jedoch körperlich gesund, wie eine tierärztliche Untersuchung in der Praxis im Tierheim Süderstraße des HTV ergab.

Es folgte eine regelrechte Spurensuche nach den Verantwortlichen, denn obwohl viele Personen den Hund mit anderen Menschen gesehen hatten, meldeten sich keine Halterinnen oder Halter. „Viele Personen meldeten sich aufgrund der Facebook-Anzeige mit Hinweisen bei uns,“ sagt Tierschutzberaterin Marla Maus. Was sie und ihre Kollegin Nicole Hartmann aufdeckten, war eine Geschichte von falsch verstandener Tierliebe, Ignoranz und Vernachlässigung. Otto war von mehreren Menschen immer weitergereicht worden. Der Schäferhund wurde zu einem „Versuchstier“ für verschiedene Erziehungsmethoden und gleichzeitig mit Ignoranz gestraft. Anstatt sich an den HTV zu wenden und Otto in helfende Hände zu geben, musste der Hund den Preis sich selbstüberschätzender Menschen zahlen. Ohne zu überlegen, welche Auswirkungen das auf die Sozialisierung und dem Vertrauen des Tieres gegenüber Menschen hat, wurde Otto bei Schwierigkeiten immer einfach direkt weitergereicht. Ein Martyrium unter unterschiedlichen Halterinnen und Haltern war die Folge. Dennoch gab es auch Menschen, die versuchten, Hinweise auf die Herkunft des Schäferhundes zu geben. Letztendlich konnte durch die investigative Arbeit unserer oben genannten Tierschutzberaterinnen ein mutmaßlicher Halter ausfindig gemacht werden.

Gemäß § 3, Ziffer 3 TierSchG ist es verboten, „ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut desMenschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigenoder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.“ Aufgrund des geschilderten Sachverhalts hat die Person durch das Aussetzen des Schäferhundes vorwerfbar eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 18 Abs. 4 Ziff. 1 i.V.m. § 3 Ziff. 3 TierSchG begangen.

Was lange währt, wird endlich gut

Der Schäferhund kam in die Obhut des HTV. „Als ich gesehen habe, dass er wohl Schwierigkeiten haben würde, vermittelt zu werden, tat mir das sehr leid für den Schäferhund“, so Tierschutzberaterin Maus. „Wir gingen davon aus, dass er wohl lange hierbleiben würde – das machte mich wütend, weil Otto völlig ohne Selbstverschulden in diese Situation gekommen war.“

Doch Ottos Weg in ein neues, glückliches Hundeleben sollte nicht im HTV enden – der Schäferhund wurde adoptiert. „Wir dachten, dass er länger auf eine neue Familie warten muss oder deutlich mehr Zeit und Arbeit im HTV in seine Sozialisierung investiert werden müsste. Umso glücklicher sind wir jetzt für Otto“, erzählt Marla Maus. Bis heute trudeln Hinweise zu Schäferhund Otto von tierlieben Menschen aus den Sozialen Medien ein – diesen können wir nun endlich mitteilen: Otto geht es gut, er hat sein liebevolles Für-immer-Zuhause gefunden!