Der Hamburger Tierschutzverein (HTV) bittet die Hamburgerinnen und Hamburger um Mithilfe bei der Aufklärung einer schweren Tierquälerei: Stark abgemagert, verfilzt und verletzt wurde Fienchen vor einer Tierarztpraxis in Eißendorf ausgesetzt. Wer kann Hinweise zu dieser Straftat geben?
Fienchen musste erlöst werden
Am 22. Mai 2019, ein Mittwochmorgen 7:30 Uhr, wurde ein Karton, von einem blauen Müllsack umhüllt, vor der Tierarztpraxis im Ehestorfer Weg entdeckt. Eine Praxismitarbeiterin fand darin die völlig ausgemergelte Katze Fienchen. Sie konnte nicht einmal mehr aufstehen. In einem beigefügten Schreiben hieß es, dass Fienchen fast 16 Jahre alt und schwer krank sei. Ihr Halter, der sich selbst als „Herrchen“ beschreibt, habe es nicht übers Herz gebracht, sie von ihrem Leiden zu befreien. Zudem würde er sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.
Die Katze wurde zu uns ins Tierheim gebracht. Unsere Tierärzte mussten nicht nur feststellen, dass das Tier völlig unterernährt war. Auch der Pflegezustand war katastrophal und keinesfalls durch fehlende finanzielle Mittel zu entschuldigen. Fienchens Fell bestand nur noch aus Filzplatten und sie hatte eine eitrige, entzündete Wunde am Rücken. Zudem schien sich die Katze schon seit geraumer Zeit eingenässt zu haben und nicht mehr aufgestanden zu sein. Das Tier muss über eine längere Zeit erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt worden sein. Das Einzige, was wir noch für Fienchen tun konnten, war, sie von diesem Leiden zu erlösen.
Wer kann Hinweise zu den Haltern geben?
Nach ersten Recherchen durch unsere Tierschutzberatung muss die Katze am Mittwoch, den 22. Mai 2019, zwischen ca. 5:30 Uhr und 7:20 Uhr im Ehestorfer Weg ausgesetzt worden sein. Sie war weder gechippt noch tätowiert. Zwei Tage nach dem Fund, am 24. Mai 2019, erkundigte sich telefonisch ein vermeintlicher Nachbar des Halters in der Tierarztpraxis, vor der Fienchen ausgesetzt wurde. Er fragte nach dem Zustand des Tieres, wollte aber keine weiteren Angaben machen. Der HTV hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Weitere Ermittlungen unserer Tierschutzberatung brachten leider noch keine Ergebnisse. Daher sind wir auf Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Halters oder der Halterin führen, hat der Hamburger Tierschutzverein eine Belohnung von 500 Euro ausgesetzt.
Unsere Tierschutzberatung nimmt Ihren Anruf montags bis freitags zwischen 10 und 14 Uhr unter folgender Telefonnummer entgegen: 040 21 11 06-25. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
Das Aussetzen eines Tieres stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) dar und wird mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet. Da in diesem Fall das Tier in einem schlechten gesundheitlichen Zustand ausgesetzt wurde, bei dem tierärztliche Behandlung zwingend vonnöten gewesen wäre, liegen Straftaten nach § 17 TierSchG Absatz 2 in Verbindung mit quälerischer Tiermisshandlung durch Unterlassen nach § 17 Nr. 2 b TierSchG i.V.m. § 13 Abs. 1 StGB vor. Eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Allgemein gilt: Niemand muss ein Tier aussetzen! Egal aus welchen Gründen man sich nicht mehr um das eigene Haustier kümmern kann oder will – in jedem Fall sollte das Tier persönlich in einem Tierheim abgegeben werden. Bei der Abgabe können wichtige Informationen über das Tier (z. B. gesundheitliche Besonderheiten, Alter, Charakter) übermittelt werden.
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