Der freundliche menschenbezogene Fred wurde Anfang Dezember 2019 an der Grenzkontrolle vom Hamburger Flughafen bei seiner Durchreise aus der Türkei nach Dänemark sichergestellt. Aufgrund einer fehlenden Tollwut-Titerbestimmung wurde eine behördliche Isolierung angeordnet und Fred kam zu uns in den Hamburger Tierschutzverein (HTV). Anfang März soll die Isolierung seitens der Behörde aufgehoben werden und der Rüde an seine Halter in Dänemark ausgehändigt werden. Da es sich bei Fred aber um einen nach dänischem Gesetz „gefährlichen Hund“ der Rasse American Staffordshire Terrier handelt, könnte die Auslieferung nach Dänemark sein Todesurteil bedeuten.
Fred kam am 2. Dezember 2019 in einem schlechten Pflege- und Gesundheitszustand zu uns ins Tierheim. Dem anderthalbjährigen Rüden wurden beidseitig die Ohren verstümmelt und sein rechtes Auge fehlte ihm, die Wunde war mit einer frischen Naht verschlossen. Die Wunde war hochgradig geschwollen und es trat wässrige, blutige Flüssigkeit aus. Unsere Tierärzt*innen mussten dem tapferen Patienten eine Drainage unterhalb der Naht legen und Fred wurde mit Antibiotikum und Schmerzmittel behandelt. Nach tagelanger intensiver medizinischer Betreuung ging es unserem Schützling auf Zeit langsam besser.
Zwar wurde Fred behördlich sichergestellt, da ein Verstoß gegen die Einreisebestimmungen aufgrund der fehlenden Tollwut-Titerbestimmung vorlag, jedoch bestand seitens der Behörde auch der Anfangsverdacht, dass er für Hundekämpfe missbraucht wurde. Die angeordnete tiermedizinische Untersuchung im HTV auf Narben oder sonstige Verletzungen, die diesen Verdacht stützen könnte, lieferte aber keine eindeutigen Beweise. Fred wurde aus der Türkei nach Deutschland eingeführt, sein Halter ist jedoch in Dänemark gemeldet und auch der Hund selbst hat dänische Papiere, wonach er sich bereits in Dänemark befunden haben muss. Sein Mikrochip hingegen hat einen rumänischen Ländercode. Die genaue Herkunft des Rüden gibt somit Rätsel auf. Zudem soll es sich bei der Person, die mit Fred nach Deutschland einreiste, gar nicht um den Hundehalter handeln, sondern nur um einen „Überbringer“.
Laut Eintragungen im Impfpass ist Fred eine Olde English Bulldogge. Phänotypisch scheint es sich allerdings eher um einen American Staffordshire Terrier zu handeln, dessen Einfuhr auch nach Deutschland verboten ist. Während das moralisch verwerfliche und unwissenschaftliche Hamburger Hundegesetz die Haltung dieser Hunderassen in der Hansestadt untersagt, werden nach dänischem Gesetz Hunde dieser Rasse sogar auf behördliche Anordnung hin eingeschläfert. Dabei ist völlig unerheblich, ob eine Gefährlichkeit des Hundes erwiesen wurde. Einzig und allein der Nachweis, dass es sich um eine in Dänemark verbotene Hunderasse handelt, ist ausreichend, um die Tötung des Tieres anzuordnen und durchzuführen.
Anfang März wird die Isolierung für Fred aufgehoben. Dann soll der Leidgeplagte durch die deutschen Behörden an seine Halter nach Dänemark ausgeliefert werden. Dort wird umgehend ein DNA-Test durchgeführt, um den Verdacht der Rassezugehörigkeit zu bestätigen. Um diesem vorwegzugreifen, hat der HTV den Test bereits auf eigene Kosten durchführen lassen und das Ergebnis liegt uns nun schriftlich vor: Die Wahrscheinlichkeit, dass Fred der Rasse American Staffordshire Terrier zugeordnet wird, beträgt 41 %. Eine Einreise nach Dänemark bedeutet somit sein Todesurteil! Das können und wollen wir dem liebenswerten Rüden nicht antun, der uns sehr menschenbezogen, fröhlich und freundlich begegnet. Er spielt furchtbar gern und tobt lustig ausgelassen durch den Auslauf – ungeachtet der Dinge, die er in der Vergangenheit erlebt haben muss.
Wir wundern uns einmal mehr, wie mit offensichtlichen Einreiseverstößen von den Hamburger Behörden umgegangen wird, während man bei unseren Rettungstransporten von rumänischen Hunden akribisch noch nach dem kleinsten Fehler sucht, um etwas beanstanden zu können.
Wir haben seit Wochen versucht, Kontakt zu den Hundehaltern zu bekommen. Ist diesen vielleicht gar nicht bewusst, was die Überführung ihres Tieres in das Heimatland bedeuten würde? Oder wollen sie es darauf ankommen lassen? Warum wurde der Hund in die Türkei gebracht und von einer Person, die nicht einmal Eigentümer des Hundes ist, nach Deutschland überführt? Auf unser Auskunftsersuchen bei der zuständigen Behörde, dem Veterinär- und Einfuhramt der Grenzkontrollstelle des Hamburger Flughafens, teilte man uns mit, dass man es für „nicht zielführend“ halte, wenn der HTV sich in die Abwicklung mit einbringen würde.
Das sehen wir jedoch anders! Zum Schutz des Tieres sollten Behörden und Tierschutzverein hier gemeinsam agieren, um eine Tötung des Hundes zu verhindern. Zudem haben die Amtstierärzte auch eine Garantenpflicht zu erfüllen, was bedeutet, Tiere vor dem Tod zu bewahren.
Auf unseren Vorschlag, dass der HTV Fred nach Freigabe aus der Isolierung übernimmt und an einen Tierschutzverein außerhalb Hamburgs übergeben würde, erhielten wir bisher lediglich die Antwort, dass diese Entscheidung nur durch den Tierhalter getroffen werden könne. Dieser habe sich laut Veterinär- und Einfuhramt aber noch nicht bei der Behörde gemeldet.
Wir werden nicht lockerlassen und alles uns Mögliche tun, um Fred vor einer Tötung zu bewahren!