Durch eine Presseanfrage bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) liegt uns mittlerweile die Information vor, dass der Tierhalter von Fred, einem American-Staffordshire-Rüden, seinen Hund offenbar nach Dänemark ausführen will. Aufgrund seiner mittlerweile durch einen DNA-Test nachgewiesenen Rassezugehörigkeit eines nach dänischem Gesetz „gefährlichen Hundes“ könnte die Einfuhr nach Dänemark das Todesurteil für den freundlichen Rüden bedeuten.
Was war passiert?
Am 2. Dezember 2019 kam Fred in einem schlechten Pflege- und Gesundheitszustand als behördliche Sicherstellung zu uns in den Hamburger Tierschutzverein. An der Grenzkontrolle des Hamburger Flughafens wurde der Rüde bei seiner Durchreise aus der Türkei nach Dänemark aufgrund einer fehlenden Tollwut-Titerbestimmung sichergestellt und eine Isolierung bis Anfang März angeordnet. Dem jungen Rüden wurden beidseitig die Ohren verstümmelt und sein rechtes Auge fehlte ihm, die Wunde war mit einer frischen Naht verschlossen und entzündet. Es bedurfte einer tagelangen intensiven medizinischen Betreuung durch unsere Tierärzt*innen, bis es Fred langsam besser ging. Weiterhin bestand seitens der Behörde der Anfangsverdacht, dass der American-Staffordshire-Rüde für Hundekämpfe missbraucht wurde – diese Vermutung konnte jedoch nicht bewiesen werden. Bewiesen und damit traurige Gewissheit ist mittlerweile hingegen Freds Rassezugehörigkeit: Die Wahrscheinlichkeit, dass er der Rasse American Staffordshire Terrier zugeordnet wird, beträgt 41 %. Dieses Ergebnis lieferte ein seitens des HTV in Auftrag gegebener DNA-Test. Demnach wird der freundliche und menschenbezogene Rüde auch nach dänischem Gesetz als „gefährliche Hunderasse“ eingestuft. Besonders prekär in Bezug auf die Auslieferung nach Dänemark: Diese Hunde werden nach dänischem Gesetz auf behördliche Anordnung hin eingeschläfert, unabhängig davon, ob eine Gefährlichkeit des Hundes erwiesen wurde.
Unsere Bemühungen für Fred
Um eine drohende Tötung des Hundes abzuwenden, haben wir der zuständigen Behörde das Angebot unterbreitet, Fred zu übernehmen und an einen Tierschutzverein außerhalb Hamburgs zu übergeben. Denn auch das unwissenschaftliche Hamburger Hundegesetz untersagt die Haltung dieser Hunderasse in der Hansestadt. Da uns keine Daten des Tierhalters vorliegen, sind wird darauf angewiesen, dass unser Lösungsvorschlag seitens der Behörde an den Tierhalter weitergetragen wird. Nach Auskunft der zuständigen Amtstierärztin sei dies geschehen, die Entscheidung über den Verbleib des Hundes liege aber ausschließlich beim Tierhalter. Dieser soll das Tier aber dennoch, laut Antwort der BGV auf eine Presseanfrage, nach Dänemark überführen wollen.
Sobald der Tierhalter in der kommenden Woche zur Abholung seines Hundes im HTV erscheint, werden wir mit aller Kraft versuchen, ihn von der Abgabe seines Hundes zu überzeugen, um das Leben von Fred zu retten! Dieses Ziel hat oberste Priorität. Weiterhin stellt sich aber auch die Frage, ob der Tierhalter für seine Taten belangt wird. Zum einen hätte Fred nach dem 2001 in Kraft getretenen Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) aufgrund seiner Rassezugehörigkeit nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Zudem liegt aufgrund der fehlenden Tollwut-Titerbestimmung ein Verstoß gegen die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 vor. Ebenso ist ungeklärt, wer für die verstümmelten Ohren von Fred verantwortlich ist und ob die hochgradig geschwollene und entzündete Wunde des entfernten Auges auf eine unzureichende tierärztliche Versorgung zurückzuführen ist. Dies würde dann sogar gegebenenfalls den Straftatbestand nach § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) erfüllen, wonach dem Tier länger anhaltende Schmerzen und Leiden durch Unterlassen einer tierärztlichen Behandlung zugefügt wurden. Ebenso stellt sich die Frage, ob der Tierhalter für die angefallenen Kosten aufkommen muss. Wir haben uns mit diesen Fragen schriftlich an die zuständige Behörde gewandt, eine Antwort steht noch aus.
Organisationen, die sich mit uns solidarisch zeigen wollen, können sich unter