Genauso penibel wie das Veterinäramt Mitte zurzeit in unserem Tierheim nach angeblichen Missständen forscht, würden wir uns das Vorgehen der dortigen Amtsveterinärinnen wünschen, wenn es um die Kontrolle des illegalen gewerblichen Handels mit Tieren und um Tierschutzverstöße geht. Stattdessen sieht eine Amtsveterinärin aus dem Bezirk Mitte einfach zu, wenn der rechtswidrige Tierhandel floriert – wie in einem Fall aus dem vergangenen Jahr. Ein Beispiel aus der Vollzugspraxis des Veterinäramtes Mitte:
Nachdem unsere Tierschutzberatung monatelang in einem Fall von vermutlich illegalem, gewerblichem Katzenhandel recherchiert hat, legt sie den Fall dem Veterinäramt Mitte vor. Die zuständige Amtsveterinärin teilt daraufhin mit, man habe auf die Meldung des Hamburger Tierschutzvereins reagiert und die Verkäuferin schriftlich aufgefordert, den gewerblichen Verkauf von Katzenwelpen zu unterlassen.
Statt den Verkauf aber tatsächlich einzustellen, veröffentlicht die Händlerin diverse weitere Verkaufsannoncen, immer nach dem gleichen Schema: Die Katzenwelpen sind augenscheinlich noch viel zu jung, als Begründung für den frühzeitigen Verkauf heißt es, das Muttertier sei verstorben oder entlaufen, sodass kein Muttertier vor Ort anzutreffen ist.
Durch weitere akribische Recherche unserer Tierschutzberatung kann der Händlerin allein für den Zeitraum zwischen März 2017 und Oktober 2018 der Verkauf von insgesamt 23 Würfen nachgewiesen werden! Bei diversen weiteren Verkaufsannoncen besteht der Verdacht, dass diese ebenfalls der Verkäuferin zuzuordnen sind. Mehrere Zeugen, die teilweise selbst als Kaufinteressenten vor Ort waren, melden sich von sich aus bei der Tierschutzberatung und können bestätigen: Immer wieder werden auch kranke Katzenwelpen verkauft – auch diese Informationen werden dem Veterinäramt Mitte regelmäßig umgehend weitergeleitet. Dennoch erfolgt weder eine Kontrolle, noch eine Sicherstellung der Tiere.
Um aber nicht nur den Verkauf zu belegen, sondern auch die Herkunft der Tiere zu ermitteln und weiteres Tierleid zu verhindern, beobachtet unsere Tierschutzberatung in zwei Nachtschichten die bekannte Verkaufsanschrift der Händlerin. Der Hinweis, es sollen neue Katzenwelpen geliefert werden, sollte sich bestätigen: Im Schutz der Dämmerung betritt gegen 22 Uhr der offensichtliche Lieferant mit einer Transportbox das Haus und verlässt dieses nur kurz darauf ohne die Box. Am Folgetag finden erneut Verkäufe vor Ort statt.
Durch unsere Tierschutzberatung eingeschleuste Kaufinteressenten bestätigen: Die Katzenwelpen sind ca. 6 Wochen alt, also viel zu jung, um vom Muttertier getrennt zu werden. Zudem seien die Katzenwelpen völlig verängstigt. Auf Nachfrage präsentiert die Verkäuferin direkt weitere Katzen, die sie auf Fotos auf ihrem Handy zeigt und beschaffen könnte.
Über jeden neuen Erkenntnisstand informiert die Tierschutzberatung das Veterinäramt – wenn keine der Amtstierärztinnen telefonisch zu erreichen ist, auch schriftlich per E-Mail. Auch über die Telefongespräche werden von uns Vermerke angefertigt. Sämtliche Belege, wie die Chatverläufe mit der Verkäuferin, Fotos und sogar bekannte Telefonnummern der Verkäuferin und das Kennzeichen des Lieferanten meldet der Hamburger Tierschutzverein der zuständigen Amtstierärztin. Auch über arrangierte Scheinkäufe vor Ort wird das Amt fünf Tage vorher in Kenntnis gesetzt. Der Amtstierärztin ist dies zu kurzfristig, um diese zu begleiten. Sie bräuchte aufgrund von Arbeitsbelastung mehr Vorlauf.
Nach monatelanger Dokumentation durch den Hamburger Tierschutzverein erfolgt dann doch noch die Rückmeldung der Amtstierärztin: Es wird ein gemeinsames Einschreiten von Tierschutzberatung und der Amtsveterinärin im Juni 2018 vereinbart.
Als Kaufinteressenten erscheinen Mitarbeiter des Hamburger Tierschutzvereins bei der Händlerin, um einen Scheinkauf anzubahnen. Präsentiert werden drei Katzen-Welpen, die in einem verschlossenen Umzugskarton in der Küche verwahrt werden. Dieser scheint der dauerhafte Aufbewahrungsort für die Tiere zu sein – Wasser oder Futter stehen den Katzenbabys nicht zur Verfügung Ein Muttertier ist wie gehabt nicht vorhanden, die Welpen sind verängstigt, sollen aber laut Händlerin Handaufzuchten und acht Wochen alt sein. Impfungen seien nicht erfolgt.
Noch während des Verkaufsgesprächs erscheint eine weitere Kundin, der vier weitere, ängstliche Katzenwelpen in einer kleinen Transportbox gezeigt werden. Bei Nachfragen kommt die Verkäuferin mit den Farben der Kätzchen durcheinander. Es macht den Eindruck, als hätte sie den Überblick über die vorhandenen bzw. verkauften Welpen verloren.
Nach einiger Zeit betritt die Amtsveterinärin die Wohnung und stellt sich vor. Sie bleibt im Flur stehen. In der Küche sind deutlich der Umzugskarton und die Transportbox mit den Welpen zu sehen. Die Amtsveterinärin bleibt im Eingangsbereich des Wohnzimmers, der an den Flur grenzt. In der Rolle als Kaufinteressent gibt sich die Tierschutzberaterin empört und erklärt, dass sie sich gerade zwei Katzenbabys ausgesucht hätte und diese nun auch kaufen wolle. Statt den Kauf zu unterbinden, nimmt der gemeinsame Einsatz jedoch eine überraschende Wendung. Die anwesende Amtsveterinärin überrascht mit der Aussage: „Die Katzenbabys können Sie doch gerne kaufen!“.
Während ihrer gesamten Anwesenheit nimmt die Amtsveterinärin keines der Katzenbabys in Augenschein, auch nicht aus der Ferne, um deren Zustand zu dokumentieren oder eine Altersbestimmung vorzunehmen. Während sie im Wohnzimmer steht, wird vor ihren Augen eines der kleinen Geschöpfe für 150 Euro in bar an die anwesende Käuferin verkauft. Auch dieses Katzenbaby wurde von der Amtsveterinärin nicht in die Hand genommen und auch nicht zumindest oberflächlich untersucht. Während der Anwesenheit der HTV-Mitarbeiter wird seitens der Amtstierärztin auch nicht nach der Herkunft der Tiere gefragt. Sie gibt der Käuferin lediglich den generellen Ratschlag, man solle keine Tiere über Ebay-Kleinanzeigen verkaufen.
Die perplexen HTV-Mitarbeiter verabschieden sich unter dem Vorwand „die ganze Sache käme ihnen komisch vor“. Im Treppenhaus kommen ihnen weitere Interessenten entgegen, die die Wohnung später mit einer offensichtlich gerade erworbenen Katze wieder verlassen. Eine Sicherstellung der Welpen erfolgte jedenfalls nicht.
Mangels hoheitlicher Befugnisse konnten wir leider nicht weiter gegen die Händlerin vorgehen. Und wir haben zwar kein Anrecht darauf, von der Behörde über ihr weiteres Vorgehen informiert zu werden. Aber wir fragen uns bis heute, ob diese Tierhändlerin mittlerweile mit behördlicher Erlaubnis Katzen über Ebay verkaufen darf – oder was die Behörde unternommen hat, um diesen Handel zu beenden. Jedenfalls erfolgte bisher keine behördliche Sicherstellung von Tieren – denn die wären dann bei uns im Tierheim untergebracht worden.
Der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren steht in Deutschland unter einem Erlaubnisvorbehalt der zuständigen Behörde, § 11 I Nr. 8 b) TierSchG und ist somit genehmigungspflichtig. Trotzdem wird unsere Tierschutzberatung immer wieder auf Verkaufsannoncen, zum Beispiel bei Ebay, bei denen die Händler offensichtlich die Gewerbsmäßigkeit ihres Tuns verschleiern, aufmerksam. Ziel ist es dann, mit Akribie und möglichst gemeinsam mit den Amtsveterinär*innen, den illegalen, gewerblichen Handel zu beweisen und zu unterbinden. Dabei geht es immer um das Tierwohl, denn die Tiere stammen häufig aus „Zuchtfabriken“ im Ausland, werden ihren Müttern viel zu früh entrissen und sind oft krank.