Heute, 10. Dezember 2024, ist der Tag der Tierrechte. Ein guter Zeitpunkt, um auch auf den Tierschutz in Hamburg zu schauen.

Tierrechts-Erfolge

Keine Ponys mehr auf dem Hamburger Dom

Kaum zu glauben, aber das dreimal im Jahr stattfindende Hamburger Volksfest „Dom“ entstand bereits im 11. Jahrhundert. Jahrmarktähnliche Züge enthielt die Zusammenkunft von verschiedenen Spielbuden und Händler*innen allerdings erst später. Bis vor Kurzem gehörte auch das Ponyreiten zu den Attraktionen auf dem Heiligengeistfeld - die Tiere wurden dort von uns Menschen zur Belustigung als Spaßobjekte missbraucht. Es fand nur eine kurze Verbotsphase während der Corona-Pandemie statt, danach hätte dieser Tiermissbrauch zurückkehren dürfen.

Am 02.12.2024 war es endlich soweit: Die Rechte der Tiere und Forderungen von Tierschützenden fanden Gehör. "Geschäfte, die gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen, werden nicht zugelassen", so zu lesen in der neuen Dom-Verordnung. Wir freuen uns über die Änderung – Tiere sind keine Spielzeuge!

Der erste städtische Taubenschlag in Hamburg-Barmbek

Am 14. November 2024 wurde der erste städtische Taubenschlag in Hamburg-Barmbek durch das Bezirksamt Hamburg-Nord eröffnet (privat betreute Schläge gab es bereits vorher schon). Viele Tierfreund*innen kamen, um ihre Unterstützung auszudrücken.

© Gandolfs Taubenfreunde Hamburg - Stadttaubenhilfe Hamburg

Tauben sind liebenswerte Tiere. Sie haben unser Mitgefühl, unsere Unterstützung, unseren Respekt und Schutz genauso sehr verdient, wie jedes andere Tier. Nicht vergessen: Bei Stadttauben handelt es sich um verwilderte Haustiere! Der Taubenschlag in Hamburg-Barmbek ist ein weiterer wichtiger Schritt zum tierschutzgerechten Bestandsumgang mit den Grauflügeln.

Es gibt noch viel zu tun!

Die Katzenschutzverodnung

Trotz andauernder Bemühungen gibt es zurzeit in der Freien und Hansestadt Hamburg noch keine Katzenschutzverordnung - in allen anderen Bundesländern außer Sachsen ist diese zumindest in verschiedenen Städten und Gemeinden bereits in Kraft getreten. Die dringende Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung (KVO) mit Chip- und Registrierungspflicht, sehen wir jeden Tag an den eintreffenden Samtpfoten und dem Elend der Straßenkatzen.

Das Hamburger Hundegesetz

In der Freien und Hansestadt Hamburg werden seit mehr als 20 Jahren Hunde aufgrund ihrer Rasse als unwiderlegbar gefährlich eingestuft und dürfen auch mit bestandenem Wesenstest in Hamburg nicht dauerhaft leben. "Die Abschaffung der Rasseliste und eine Novellierung des Hamburger Hundegesetzes ist uns eine Herzensangelegenheit“, sagt Janet Bernhardt, 1. Vorsitzende des Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV). Jedes Jahr wird unter anderem auf dem SoKa Run (Sogenannte Kampfhunde/Kategoriehunde) auf die Thematik aufmerksam gemacht.

Unsere 1. Vorsitzende - Janet Bernhardt - mit Hund Major. Trotz seines liebevollen Wesens darf er innerhalb Hamburgs nicht vermittelt werden.

„Für mich ist das Wesen eines Tieres relevant und nicht seine Rasse. Kein Lebewesen hat es verdient, vorverurteilt zu werden, nur weil es vermeintlich mit dem falschen Stammbaum geboren wurde. In anderen Bundesländern funktioniert eine Einschätzung basierend auf einem Wesenstest auch, wieso also nicht bei uns?“, so HTV-Geschäftsführerin Petra Hoop.

Es liegt noch ein weiter Weg vor uns, bis Tiere und ihre Rechte endlich ernstgenommen werden. Wir freuen uns über jeden tierfreundlichen Menschen, der bei Tierleid nicht wegschaut und mit uns demonstriert. Wir werden uns weiterhin für die einsetzen, die nicht für sich selbst sprechen können!