Tierschutz-Blog
- Details
Als unsere Mitarbeiterin den blinden Mischlingsrüden Ferdinand im November als vermeintliches Findelkind in einem Waldstück fand und zu uns ins Tierheim brachte, waren wir betroffen. Einen blinden, alten Hund im Wald auszusetzen, der sich noch dazu in einem schlechten Pflegezustand befindet, stellt eine Straftat gemäß § 17 Tierschutzgesetz dar, weshalb der Hamburger Tierschutzverein Anzeige gegen Unbekannt stellte. Doch dann ergab unsere Recherchearbeit: Der Fundhergang war frei erfunden und eine Aussetzung hat es gar nicht gegeben. Die Geschichte hatte sich die Mitarbeiterin nur ausgedacht. Das Vortäuschen der vermeintlichen Straftat blieb natürlich nicht ohne Folgen.
- Details
Die Herkunft unseres blinden Schützlings Ferdinand ist geklärt und sein neues Glück soll schon bald beginnen. Das respektlose Verhalten gegenüber Ferdinand hat Konsequenzen für die dafür Verantwortlichen. Denn dank der Vox-Sendung „Harte Hunde – Ralf Seeger greift ein“ wurde klar, wo Ferdinand herkommt.
Seite 4 von 4