Unser Dachverband, der Deutsche Tierschutzbund (DTSchB), hat an den Bundesrat appelliert, ein Tiertransport-Verbot in Drittstaaten voranzubringen. Um Tierleid zu verhindern, soll die Bundesregierung endlich strengere Gesetze erlassen und sämtliche Langstreckentransporte verbieten. Gestern gab es ein wichtiges Signal: Der Bundesrat nahm einen, vom Land Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entschließungsantrag an, in dem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgefordert wird, ein Transportverbot in Drittstaaten mit nachweislich niedrigen Tierschutzstandards zu prüfen.
„Die Bundesregierung muss die tierschutzwidrigen Langstreckentransporte in bestimmte Risiko-Drittländer per se untersagen. Es darf nicht sein, dass Zuchtunternehmen rechtliche Schlupflöcher nutzen oder bestehende Transportverbote unterlaufen, indem sie Routen über solche Bundesländer oder EU-Staaten wählen, die weniger streng hinsehen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, „die Bundesregierung darf sich angesichts der gravierenden Missstände nicht länger herausreden und die Verantwortung auf die Länder und die Amtsveterinäre abwälzen. Die Zeit zu handeln ist jetzt!“ Bereits im Juni 2019 sah der Bundesrat dringenden Handlungsbedarf, um den Tierschutz bei Exporten zu verbessern. An den Transportbedingungen hat sich seitdem nichts geändert und die tierschutzwidrigen Transporte finden weiterhin statt. Unsere Nachbarn sind da weiter: Die Niederlande haben bereits ein Exportverbot in Drittstaaten ausgesprochen.
Tierleid wegen fehlender bundesweiter Regelung
Da Langstreckentransporte für Tiere extrem belastend sind, Tierschutzvorschriften nicht bis zum Zielort eingehalten werden und den Tieren eine grausame Schlachtung bevorsteht, die in Deutschland eine Straftat darstellen würde, weigern sich immer mehr Veterinärämter solche Transporte abzufertigen. Der Rückhalt, der dafür zuständigen Landesministerien, ist unterschiedlich. Letztendlich müssen weiterhin die Veterinärämter entscheiden, unter welchen Bedingungen sie einen Transport zulassen oder warum sie ihn ablehnen.
Weil eine bundesweite Regelung fehlt, wurden Veterinärämter in der Vergangenheit nach Klagen von Zuchtunternehmen juristisch angewiesen, bereits abgelehnte Transporte doch noch abzufertigen. Sofern auf der Route eine 48-stündige Pause eingelegt würde, handele es sich um zwei Transporte und die deutschen Behörden seien nur für die Genehmigung der ersten Etappe verantwortlich, urteilte zum Beispiel der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) am 21. Januar 2021. Die Amtsveterinäre müssten Transporte trotz des in Bayern geltenden Verbots in bestimmte Drittstaaten genehmigen – auch wenn klar ist, dass die zweite Etappe und die Schlachtung am Zielort nicht mit EU-Recht vereinbar sind.