Immer noch sterben in Deutschland jedes Jahr Millionen Tiere bei Experimenten. Fotos: Deutscher Tierschutzbund e. V.

Pressemitteilung vom Deutschen Tierschutzbund
30. Juli 2018

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht, da die Bundesregierung die EU-Versuchstierrichtlinie nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt hat. Der Deutsche Tierschutzbund, dessen Landesverband der Hamburger Tierschutzverein ist, hatte aus dem selben Grund – zusammen mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht – 2014 und 2015 bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht und dargelegt, dass Deutschland bei der Umsetzung des EU-Rechts in das Tierschutzgesetz und die Tierversuchsverordnung Verschlechterungen zu Lasten der Tiere vorgenommen hat.


„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der EU korrekt umzusetzen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Dass die EU nun ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten muss, ist ein Armutszeugnis für Deutschland“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Statt sich wie Frau Klöckner auf den bereits bestehenden Aktivitäten im Bereich Alternativmethoden auszuruhen, sollte die Bundesregierung endlich anerkennen, dass der Status quo nicht ausreicht. Wir fordern die Regierung auf, die kritisierten Mängel umgehend zu beheben. Zusätzlich muss aber eine konkrete Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen her.“

Hintergrund: Die EU-Tierversuchsrichtlinie wurde mit dem überarbeiteten Tierschutzgesetz und der Tierversuchsverordnung, die Mitte 2013 in Kraft getreten sind, in deutsches Recht umgesetzt. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes jedoch völlig unzureichend. Zu diesem Schluss kommt nun auch die EU-Kommission nach umfangreicher Prüfung. Sie führt in ihrer Begründung für das Vertragsverletzungsverfahren vor allem Defizite hinsichtlich der Vorgaben für Inspektionen, für die Sachkunde des Personals und die Anwesenheit von Tierärzten an. Aus Sicht der Tierschützer ist zudem besonders gravierend, dass die Behörden, die für die Genehmigung von Tierversuchsprojekten zuständig sind, diese nur sehr eingeschränkt prüfen dürfen. Ist ein Antrag formal richtig gestellt, muss dieser genehmigt werden. Die Unerlässlichkeit und die ethische Vertretbarkeit darf die Behörde nicht eigenständig und unabhängig von den Angaben und Bewertungen des antragstellenden Wissenschaftlers prüfen. Des Weiteren müssen Tierversuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in Deutschland nicht wie von der EU vorgesehen genehmigt, sondern den Behörden nur angezeigt werden. Auch die EU-Vorgabe, Ängste zusätzlich zu Schmerzen, Leiden und Schäden in die Liste der möglichen Formen der Beeinträchtigung von Versuchstieren aufzunehmen, hat Deutschland bislang nicht erfüllt.