23. August 2018
Eigentlich ist es allgemein bekannt, wissenschaftlich bewiesen und auch die Ansicht der zuständigen Ministerien Niedersachsens und Schleswig-Holsteins: Es gibt keine aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit gefährlichen Hunde. Es gibt lediglich Hunde, die bei nicht artgemäßer Haltung Fehlverhalten entwickeln und dadurch eine Gefahr darstellen können. Einen friedlichen Hund ohne Vorkommnisse aufgrund seiner Rasse zu verurteilen, ist moralisch verwerflich und unsinnig.
So geschieht es jedoch mit den sogenannten Listenhunden in Hamburg. Dies sind Hunde jener Rassen, die nach dem Hamburger Hundegesetz als unwiderleglich gefährlich gelten und in der Kategorie I geführt werden: Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie ihre Mischlinge. Sie gelten ihr Leben lang als gefährlich, unabhängig davon, wie friedfertig sie tatsächlich sind, und müssen ihr Leben deutlich länger im Tierheim fristen, sind sie einmal aufgenommen worden, als es Vertreter anderer Rassen und deren Mischlinge tun. Das Hamburger Hundegesetz führt natürlich trotzdem nicht zu mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, denn das Problem ist immer „das andere Ende der Leine“. Das Hamburger Hundegesetz schützt auch nicht vor verantwortungslosen Hundehalterinnen und -haltern, es verurteilt aber viele Listenhunde zu einem langen Leben im Tierheim und diskriminiert die Verantwortungsvollen unter den Menschen, die sie als Familienmitglied liebevoll halten (wollen).
Die Haltung eines Listenhundes ist in Hamburg sogar grundsätzlich verboten. Es kann aber eine Sonder-Erlaubnis beantragt werden. Dazu muss ein besonderes Interesse an der Haltung eines in der Kategorie I gelisteten Hundes nachgewiesen werden, was nach der Praxis der Hamburger Verwaltung für eine „Neuanschaffung“ aber unmöglich ist. Und selbst bei einer erteilten Genehmigung und mit bestandenem Wesenstest müsste ein Listenhund in Hamburg immer einen Maulkorb tragen und an einer kurzen Leine geführt werden, Freilauf ist für diese Hunde nicht einmal auf Freilaufflächen möglich, eine Leinenbefreiung gibt es nicht. Und auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann allein aufgrund der genannten Rassen eingeschränkt werden. Zudem wird eine viel höhere Hundesteuer für diese Tiere fällig (600 Euro statt 90 Euro pro Jahr). Dabei ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Rasse und Gefährlichkeit nicht miteinander korrelieren.
Der HTV fordert seit langem, die Haltung von Listenhunden der Kategorie 1 in Hamburg zu erlauben, sofern sie nachweislich aus dem Tierschutz übernommen wurden. Auf jeden Fall ist die Unwiderlegbarkeit der Gefährlichkeit aus dem Gesetz zu streichen, sodass auch Hunde der Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge nach einem bestandenen Wesenstest ein Leben wie jeder andere Hund in unserer Stadt führen dürfen.
All das haben wir dem Norderstedter TV-Sender NOA 4 mitgeteilt, der im Rahmen seiner Sendung NOA 4 Pfoten unser Tierheim und einige unserer Listenhunde besucht hat und aus erster Hand bestätigt, wie absurd und ungerecht das Hamburger Hundegesetz ist. Wir danken dem gesamten Redaktionsteam für das offene Ohr und das offene Herz. Hier geht es zum Beitrag.