Aufgrund unserer Pressemeldung vom gestrigen Tage interessiert sich eine Reihe von Medien für das Leid der Schafe vom Moorwerder Hauptdeich. Wie wir ersten Stellungnahmen des Bezirksamts Mitte gegenüber der Presse entnehmen, bleibt der Deichschäfer nur noch bis Ende September in Hamburg, bevor es für seine Tiere und ihn zurück in die Heimat geht.
Damit erhärtet sich unser Verdacht, dass das Bezirksamt Mitte das Problem einfach aussitzen wollte – und damit monatelang der Tierquälerei zuschaute, ohne effektiv durchzugreifen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Bezirksamt Mitte nicht in der Lage war, eine effektive Überwachung zu gewährleisten. Zumal wir auch mehrfach unsere Unterstützung angeboten habe, die behördlicherseits jedoch unerwünscht war. Wenn der Hamburger Tierschutzverein gemeldete Verstöße sammeln, auswerten, überprüfen und weiterleiten kann, dann sollte das einer behördlichen Stelle auch möglich sein.
Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat das zuständige Bezirksamt Mitte Kenntnis von massiven Tierschutzverstößen erhalten. Es wurden Auflagen erteilt, deren Einhaltung entweder nicht überwacht wurde bzw. deren Nichteinhaltung keinerlei erkennbare Folgen für den Schäfer hatte. Anscheinend wurden auch gesetzte Fristen immer wieder verlängert. Das Leid der Tiere blieb bestehen. Die wichtigste mögliche Konsequenz, die Kündigung des Vertrages, erfolgte nicht unverzüglich. Doch es darf nicht sein, dass das leidvolle Schicksal der Schafe quasi alsbald aus den Augen und dann aus dem Sinn ist, weil es aus der Zuständigkeit des hiesigen Bezirksamts Mitte wächst. Derartig massive Missstände müssen zeitnah und umfassend verfolgt und geahndet werden. Wir bleiben dran! Denn wir sehen keinen Anlass zu glauben, dass die Tiere es in der Hand des Schäfers an seinem Wohnort besser haben.
Wir stellen folgende Forderungen:
- Der derzeitige Schäfer vom Moorwerder Hauptdeich darf nie wieder von der Freien und Hansestadt Hamburg als Deichschäfer beauftragt werden.
- Die ermittelten Verstöße müssen seitens des Bezirksamts Mitte weiterverfolgt und auch einer strafrechtlichen Verfolgung zugeführt werden.
- Alle Erkenntnisse müssen an das Veterinäramt in Nordrhein-Westfalen, welches dann für die Tierhaltung des Schäfers zuständig ist, weitergeleitet werden.
- Die Rahmenbedingungen der Deichschäferei müssen einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen werden. Hierbei muss Berücksichtigung finden, dass zur Deichpflege lebende, fühlende Tiere eingesetzt werden, deren Bedürfnisse mindestens die Beachtung erhalten müssen wie die Pflege der Grasnarbe.
- Die Verträge mit Deichschäfereien sind jedenfalls dahingehend zu überarbeiten, dass auch das Tierwohl im Fokus ist und Verstößen gegen das Tierwohl und den Tierschutz effizient und unmittelbar begegnet werden kann.
- Die Auswahl der Berufsschäfer*innen muss auf Sachkunde und Verlässlichkeit basieren.
- Die Haltungsbedingungen sind sofort nach Vertragsbeginn und regelmäßig engmaschig zu überprüfen.