22. Mai 2017
Täglich ist die HTV-Tierschutzberatung (TSB) mit Tierschutzdelikten konfrontiert. Ein sehr harter Job, aber auch eine so wichtige Aufgabe für die Tiere. An dieser Stelle schildern wir einige aktuelle Fälle und berichten Ihnen, was unsere Tierschutzberater bewirken.
Einjähriger toter Kater
Ende April brachten drei Erwachsene, ein junges Paar und die Mutter der Frau, ihren Kater in einem abgedeckten Körbchen in die Praxis des HTV. Sie hatten kurz vorher telefonisch einen Notfall angemeldet und waren sehr aufgebracht. Bei der Untersuchung stellte unsere Tierärztin fest, dass der Kater tot war. Die Leichenstarre hatte bereits eingesetzt, sein Maul war blutig. Die Halter zeigten sich irritiert, dass das Tier einfach so gestorben war. Die Situation machte unsere Tierärztin stutzig, also zog sie einen unserer Tierschutzberater zu den Gesprächen mit den drei Tierhaltern hinzu.
Was unternahm unsere Tierschutzberatung:
Die TSB führte lange Gespräche mit allen drei Personen. Der Mann war alleine mit dem Kater, als er zu Tode kam. Nach einstündiger intensiver Befragung gestand der Mann ein. Seinen Schilderungen zufolge hatte der Kater am Morgen ins Bett gekotet, woraufhin der Mann die Kontrolle verlor und den einjährigen Kater etwa eine Stunde durch die Wohnung hetzte und schleuderte. Röchelnd verzog sich der Kater ins Körbchen und verstarb. Die beiden Frauen kamen später hinzu und veranlassten den Besuch im HTV. Der Tierschutzberater gab den nachdrücklichen Hinweis, dass der Täter sich selbst anzeigen solle, um hoffentlich damit zu einer Einsicht hinsichtlich seiner Schuld zu kommen.
Was ist das Ergebnis unserer Arbeit:
Noch am selben Tag hat sich der Beschuldigte selbst bei der Polizei angezeigt. Der tote Kater wurde zur Obduktion eingeschickt, der Laborbericht liegt der Polizei vor. Die Anzeige wird von der für Tierschutzdelikte zuständigen Wasserschutzpolizei bearbeitet. Unsere Tierschutzberater werden den Fall weiter begleiten. Wir hoffen, dass der Mann an seiner Kontrollfähigkeit arbeitet und nie mehr für ein Tier eine Gefahr darstellt.
Schäferhund sollte eingeschläfert werden
Eine ältere Frau brachte ihren Schäferhund ins Tierheim mit der Aufforderung, diesen Hund einzuschläfern, da er aggressiv gegenüber Menschen und anderen Hunden sei.
Was unternahm unsere Tierschutzberatung:
Die TSB übernahm die Angelegenheit und führte das Gespräch mit der Halterin. Während des Gesprächs drückte die Halterin den von ihr mit Maulkorb und Halsband geführten Hund mehrmals zu Boden, sie ging sehr grob mit dem Hund um. Unsere Tierschutzberater überzeugten die Halterin, den Hund an den HTV zu übereignen.
Bei der anschließenden Eingangsuntersuchung stellte sich heraus, dass der Hund ein verdecktes Stachelhalsband trug, dessen Stacheln bereits etliche Löcher in den Hals des Tieres gestoßen hatten. Dies verursachte erhebliche Schmerzen bei dem Hund. Sein Maulkorb war von innen blutverschmiert. Alle Reißzähne sind stark abgeschliffen – wie es dazu kam, wissen wir leider nicht.
Was ist das Ergebnis unserer Arbeit:
Die TSB stellte im Namen des HTV Strafanzeige nach § 17 Tierschutzgesetz gegen die ehemalige Halterin. Die Ermittlungen der zuständigen Behörden laufen. Wir haben dem Schäferhund einen neuen Namen gegeben. Nichts soll ihn mehr an die grausame Vergangenheit erinnern. Für Kalle, wie wir ihn jetzt nennen, wünschen wir uns, dass er schnell verantwortungsvolle, erfahrene Halter findet, die seine schlimme Vergangenheit in eine liebevolle Zukunft wandeln. Kalle zeigt sich bei uns als freundlicher, wenn auch verunsicherter Hund. Zu seinen Bezugstierpflegern hat er schon Vertrauen aufgebaut und er freut sich, wenn sich jemand mit ihm beschäftigt. Kalle wird hoffentlich bald spüren, dass das Hundeleben noch richtig toll werden kann.
Hund bis auf die Knochen abgemagert
Ein American Bulldog wurde nach Hinweisen von Passanten von einer Polizeistreife in einem furchtbaren Allgemeinzustand auf einem Spaziergang behördlich sichergestellt und sofort in unser Tierheim gebracht. Er war bis auf die Knochen abgemagert und hatte offene Stellen an den Gelenken.
Medizinische Untersuchungen im Tierheim ergaben, dass der Rüde an einer chronischen Darmentzündung leidet und daher sein Futter nicht verwerten kann. Wir gehen davon aus, dass diese Erkrankung über einen längeren Zeitraum nicht behandelt worden ist, denn der Zustand von Kurt, wie er nun bei uns heißt, war lebensbedrohlich. Mit Medikamenten und Spezialfutter tun wir unser Möglichstes, damit es ihm bald besser geht. Kurt, so heißt er jetzt, hat schon etwas zugenommen, ist aber noch nicht über den Berg.
Wie geht es weiter?
Seitens der für Tierschutzdelikte zuständigen Wasserschutzpolizei wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil ein Anfangsverdacht nach § 17 Nr. 2 Tierschutzgesetz vorlag. Die Ermittlungen laufen. Unsere TSB wird den Fall weiter begleiten.
Jeder ist aufgerufen, Fälle mangelhafter Tierhaltung oder gar Tiermisshandlungen zu melden. Unsere Tierschutzberatung ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar: 040 211106-25 (montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr) oder
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. Gemäß § 17 Tierschutzgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Erfahren Sie mehr über die Arbeit der Tierschutzberatung in unserem aktuellen Tierschutz-Magazin ich&du.