24. Juli 2018, Update 10. August 2018
Die Elfenbeinschnitzerei, die Geldbörse aus Krokoleder, ein Stückchen von der Koralle: Wenn die Deutschen aus dem Urlaub zurückkommen, findet der Zoll immer noch in viel zu vielen Koffern Gegenstände von geschützten Arten – und sogar lebende Tiere. Auch am Hamburger Flughafen. Deswegen appellieren Zoll und Hamburger Tierschutzverein an alle Reisenden: Finger weg von Tieren und Tierprodukten – verbotene Souvenirs können teuer werden!
Ja, es ist auch eine Frage des Geschmacks – über den sich bekanntlich noch streiten ließe. Aber was sind es wohl für Menschen, die sich ausgestopfte Kaimane in die Wohnung stellen, getrocknete Seepferdchen schön finden oder sich an Elfenbein erfreuen. Spätestens wenn man darüber nachdenkt, dass für diese Mitbringsel ein Tier sterben musste, möglicherweise sogar brutal gewildert wurde, ist klar, dass diese Souvenirs insbesondere eine Frage von Moral und Verantwortung sind. Und darüber lässt sich nicht mehr streiten. Denn weltweit schützt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen seit 1973 die Tier- und Pflanzenwelt. Heute sind rund 5.600 wildlebende Tiere und etwa 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht und besonders geschützt.
Dies hält Händler in den Urlaubsländern leider nicht davon ab, mit dem Verkauf geschützter Arten Profit zu machen. Es gibt ja Käufer: Trotz drohender Geldbußen von bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsstrafe kaufen Urlauber immer noch bewusst oder blauäugig Souvenirs, die von vom Aussterben bedrohten Tieren stammen. So stellte der Hamburger Zoll im Januar bei einem Reisenden eine Geldbörse aus Leder vom Korallenkaiman (Krokodilart) sicher. Oder Ende Februar Stachel vom Stachelschwein. Auch Korallen fanden sich im Gepäck und im Juni sogar eine lebende Maurische Landschildkröte. Dazu finden sich verbotene Produkte aus Tropenhölzern, manchmal auch eine Jagdtrophäe.
Deutsche Drehscheibe für die illegale Einfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen ist der Frankfurter Flughafen. Im Jahr 2017 hat das Hauptzollamt Frankfurt am Main 372 Sicherstellungen von 13.339 artengeschützten Einzelexemplaren durchgeführt – darunter auch 1.681 lebende Tiere und 2.019 lebende Pflanzen. Oftmals sind es aber gar keine Urlaubs-Souvenirs, sondern die Artikel wurden im Internet bestellt. So hatte sich ein Deutscher eine Weste aus dem Fell eines artengeschützten Polarfuchses im Internet bestellt. Oder allein in den ersten fünf Monaten des Jahres wurden 50 Gitarren oder Griffbretter mit Bestandteilen aus Palisanderholz beschlagnahmt. Ebenfalls aus der Post gefischt: Fast 3000 Tabletten oder Pulvertütchen mit Bestandteilen von Kakteen, der Hoodia- oder Kostuswurzel sowie Orchideen-Extrakten. Und im Juli beschlagnahmte der Zoll am Münchner Flughafen bei einem Reisenden 53 getrocknete Seepferdchen, die ein Reisender aus Vietnam für seine Freunde mitgebracht hatte.
Der Hamburger Zoll rät allen Reisenden, keine Souvenirs zu kaufen, von allem, was lebt oder gelebt hat. Dem kann sich der Hamburger Tierschutzverein nur anschließen. „Der Handel mit Wildtieren oder Produkten schädigt das Ökosystem und verschärft die Bedrohung dieser ohnehin gefährdeten Arten“, sagt Sandra Gulla, 1. Vorsitzende vom HTV. „Der Handel mit geschützten Arten ist ein perverses Geschäft und ähnlich lukrativ wie der Drogenhandel.“