Pressemitteilung
Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) hat kürzlich über eine ca. 15 Jahre alte weibliche Katze in Hamburg-Horn berichtet. Lilo, wie sie getauft wurde, war bei der Aufnahme im Tierheim Süderstraße drastisch dehydriert und abgemagert, ihr Fell mit handtellergroßen Filzklumpen übersät. Nach mehr als zwei Wochen liebevoller Pflege schien die Katzen-Omi auf dem Weg der Besserung – sie hat gekämpft bis zum Schluss, doch ihr Körper war zu schwach.
Die HTV-Tierschutzberatung sucht weiter nach Hinweisen und ist dabei dringend auf die Hilfe der Hamburger*innen angewiesen! Der HTV stellt Strafanzeige gegen Unbekannt und setzt für Hinweise, die zur Ermittlung der Halterin oder des Halters führen, eine Belohnung von 500 Euro aus.
Trauriger Abschied von Lilo
Lilo, eine braun-schwarz-getigerte Langhaarkatze mit weißen Abzeichen ohne Mikrochip, wurde am späten Abend des 31.12.2020 (Donnerstag) in der Legienstraße in Hamburg-Horn entdeckt. Sie soll nahe der dortigen U-Bahn-Station unter einem Busch gelegen haben. An dem Tag herrschten Temperaturen von höchstens 5 Grad. „Als wir Lilo aufnahmen, war sie innerlich sehr ausgetrocknet, sichtlich abgemagert, litt an Durchfall und hatte handtellergroße Filzklumpen am Fell. Dieses war hochgradig mit Kot verklebt“, erläutert die tierärztliche Leitung des HTV Dr. Urte Inkmann. Lilo wurde in der tierheimeigenen Praxis des HTV unter Narkose behutsam von ihrem quälenden Fellballast befreit – ihr Schwanz war so verfilzt, dass sie ihn nur noch hinter sich herziehen konnte – und sie erhielt Infusionen. Wegen ihres Durchfalls bekam Lilo zudem Spezialfutter und wurde gegen eine Schilddrüsenüberfunktion behandelt. „Ihr körperlicher Zustand schien sich trotz der offenbar monatelangen Unterversorgung zu bessern, Lilo aß mit großen Appetit. Sie war sehr tapfer, aber auch sehr alt. Als ihre Organe plötzlich versagten, mussten wir sie erlösen“, schildert Dr. Urte Inkmann. Eine der Tierpflegerinnen, die sich um Lilo gekümmert haben, ist Anja Siemons. Sie bestätigt: „Leider ist Lilo bei Weitem kein Einzelfall. Wir sind oft die letzte Station für Tiere, die über lange Zeit, wenn nicht ihr Leben lang, misshandelt oder vernachlässigt wurden. Es ist traurig, dass wir für Lilo nicht mehr tun und ihr noch einen schönen Lebensabend ermöglichen konnten.“
Dringend: Wer kann Hinweise geben?
Die lebensbedrohliche Lage und das stark verfilzte Fell legen die Vermutung nahe, dass Lilo bereits seit mehreren Wochen bis Monaten massiv vernachlässigt und unterversorgt gewesen sein muss. Niemand hat sich beim HTV gemeldet, der sie vermisst. Auch die Recherchen der HTV-Tierschutzberatung haben leider noch keine weiteren Erkenntnisse zum Halter oder zur Halterin ergeben. HTV-Tierschutzberaterin Sina Hanke betont: „Wir appellieren an alle Hamburger*innen, sich Lilo genau anzusehen und jeden Hinweis auf ihre Halter*innen an uns zu melden, damit ihr Gerechtigkeit widerfährt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können.“ Der schlechte Zustand von Lilo, das Fehlen eines Mikrochips, der Rückschluss auf die Herkunft der Katze geben könnte, sowie die Umstände, unter denen sie gefunden worden ist, legen den Verdacht nahe, dass Lilo ausgesetzt wurde. Aufgrund des dramatischen Gesundheitszustandes zum Zeitpunkt des Auffindens liegt ein besonders schwerer Fall von Aussetzung vor. Daher stellt der HTV Strafanzeige gegen Unbekannt und setzt für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter*innen führen, eine Belohnung in Höhe von 500 Euro aus.
Wer hat am 31.12.2020 (Donnerstag) nachmittags bis späten Abend in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle Legienstraße in Hamburg-Horn auffällige Personen oder auffällige Handlungen von Personen beobachtet? Wem kommt die Katzen-Omi bekannt vor – oder wer weiß, dass eine entsprechende Katze seit dem genannten Zeitpunkt nicht mehr in ihrem bisherigen Zuhause ist? Bitte wenden Sie sich umgehend an die Tierschutzberatung des HTV: telefonisch unter der 040 211106-12 montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr oder per E-Mail an
Das Aussetzen eines Tieres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, wenn der Tod oder schwere Verletzungen des Tieres durch die Umstände der Aussetzung billigend in Kauf genommen werden oder das Tier durch die Aussetzung und deren Folgen sogar zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Allgemein gilt: Niemand muss ein Tier solchem Leiden aussetzen! Egal, aus welchen Gründen man sich nicht mehr um das eigene Haustier kümmern kann oder will – in jedem Fall sollte man sich Hilfe bei einem Tierschutzverein oder Ähnlichem suchen, um dem Tier unnötige Leiden und Schmerzen zu ersparen.