Diesen abgemagerten Schafen konnten wir leider nicht helfen.

Täglich nimmt unsere Tierschutzberatung Meldungen aus der Bevölkerung auf und geht dem Verdacht bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz nach. Dabei stoßen unsere Tierschutzberaterinnen oft an ihre Grenzen in der Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte.

Wenn sich der Anfangsverdacht bestätigt und unsere Tierschutzberaterinnen tatsächlich gravierende Mängel in der Tierhaltung feststellen, informieren wir regelmäßig die zuständigen Amtsveterinär*innen (Amtsvet). In einigen Bezirken wie Wandsbek, Eimsbüttel und Hamburg-Nord freuen wir uns dabei über eine vorbildliche und effektive Zusammenarbeit bei den gemeinsamen Ermittlungen zum Wohle der Tiere. Die Amtsveterinärinnen aus dem Bezirksamt Hamburg-Mitte scheinen nicht alle an einer solchen Zusammenarbeit mit dem Hamburger Tierschutzverein (HTV) interessiert zu sein. In mehreren Fällen von nachweislichen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und massiver Tierquälerei blieben die Amtsveterinärinnen untätig, während in unserem Tierheim allein im vergangenen Jahr durchschnittlich alle drei Wochen Kontrollen vorgenommen wurden. Auf unsere Bitte, uns in Fällen wie beispielsweise illegalem Welpenhandel zu unterstützen, werden wir stattdessen mit der Begründung, dass die Amtsveterinärinnen keine Zeit dafür haben oder mehr Vorlaufzeit benötigen würden, vertröstet.

Im Folgenden lesen Sie fünf exemplarische Fälle, die die offensichtlich nicht funktionierende Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt-Mitte zum Wohle der Tiere verdeutlichen.

Fall 1: Deichschäferei

Die Untätigkeit des Bezirksamtes bedeutete für unzählige Tiere Leid und den Tod.

Meldung an das Bezirksamt: durch den HTV und diverse Meldungen aus der Bevölkerung (nicht anonym!)

Sachverhalt: Missstände in einer Deichschäferei

  • Tiere nicht medizinisch versorgt, teilweise mit schweren Verletzungen, lahmende Tiere, immer wieder Meldungen zu toten, auf dem Deich verendeten Tieren, illegale Tötungen
  • keine ausreichende und funktionierende Wasserversorgung, keine Bestandsbücher geführt, Tierbestand nicht mit Ohrmarken gekennzeichnet
  • Verstoß gegen das Tierseuchengesetz, Verstoß Tierschutzhundeverordnung bzgl. Anbindehaltung, verdreckte Hundezwinger, unregelmäßige Fütterung und Wasserversorgung

Maßnahme der Behörde: Die Missstände in der Schäferei waren schon aus vorheriger Zusammenarbeit der Stadt Hamburg mit dem Schäfer aus den Jahren 2009 bis 2014 bekannt. Dennoch wird der Schäfer 2019 erneut mit der Deichpflege beauftragt. Auf Meldungen zu Missständen erfolgen nur mündliche Anordnungen seit Mai 2019, die seitens des Schäfers nicht befolgt werden. Im Juni 2019 muss durch die Feuerwehr (beauftragt durch das Bezirksamt) die Wasserversorgung für die Tiere übernommen werden, da der Schäfer seiner Pflicht nicht nachkommt. Auch darauf erfolgten keine schriftliche Anordnung und auch keine Nachkontrolle.
Erst sieben Wochen später erfolgt eine schriftliche Anordnung, dass Mängel in der Tierhaltung abgestellt werden müssen. Diese werden erneut nicht vom Tierhalter umgesetzt. Weitere Tiere verenden und liegen tot auf den Deichen. Das Bezirksamt stellt nach eigenen Angaben keine gravierenden Mängel mehr fest. Auf Druck durch den HTV wird der Vertrag mit dem Schäfer nicht verlängert. Der Schäfer darf abreisen, obwohl Tiere teilweise gravierende Lahmheiten aufweisen und nicht verladungsfähig sind.
Aussage des Bezirksamts Mitte gegenüber der Presse bzgl. der allgemeinen Zustände: Es könne nur von Einzelfällen gesprochen werden. Weder wurde ein Haltungsverbot erteilt noch der Entzug der Betriebserlaubnis o.ä.

Maßnahme des HTV: Anzeige gegen den Schäfer und die zuständigen Amtsveterinärinnen


Fall 2: Handel mit Katzenwelpen

Warum wurde der Handel mit kranken und zu jungen Katzenwelpen nicht unterbunden?

Meldung an das Bezirksamt: durch den HTV, ggf. auch durch andere Melder*innen, die an das Bezirksamt-Mitte verwiesen wurden

Sachverhalt: gewerblicher Verkauf von kranken und zu jungen Katzenwelpen

  • Verkauf von 23 Würfe in 1 ½ Jahren nachweisbar, mind. doppelt so viele werden aufgrund von Recherchen des HTV vermutet
  • erste von diversen Meldungen an das Bezirksamt erfolgte im März 2017; diverse Fake-Kauftermine vom HTV wahrgenommen, Nachtschichten durch HTV-Mitarbeiterin, um die Lieferanten der Tiere zu ermitteln (erfolgreich), regelmäßige Weitergabe der Ermittlungen an das Bezirksamt-Mitte

Maßnahme der Behörde: Es gab keine Kontrollen durch das Bezirksamt-Mitte, ein vom HTV arrangierter Kauftermin mit der Amtsvet Dr. Andrea M. im März 2018 wurde vom Bezirksamt wegen Zeitmangel abgesagt. Seitens des Bezirksamtes gab es lediglich ein Schreiben an die Verkäuferin, mit dem Hinweis, die Verkäufe von Tieren zu unterlassen. Dies wird von der Verkäuferin nicht beachtet und sie verkauft weiter. Im Juni 2018 ist erstmalig ein gemeinsamer Termin mit der Amtsvet Frau Sabine H. möglich. Diese untersucht keinen der Katzenwelpen, welche sich in einem verschlossenen Umzugskarton und einer Transportkiste ohne Wasser befinden! Verkäufe finden im Beisein der Amtsvet statt, werden nicht unterbunden.


Fall 3: Handel mit Hundewelpen

Keine Konsequenzen für illegalen Welpenhandel.

Meldung an das Bezirksamt: durch den HTV

Sachverhalt: Verdacht auf illegalen Welpenhandel

  • HTV gibt sich gegenüber Verkäufern als Fake-Käufer aus und arrangiert Kauftermine, Rückmeldung durch Amtsvet Dr. Andrea M., dass Unterstützung durch das Bezirksamt erst frühestens vier oder fünf Tage später möglich sei
  • Fake-Termin wird entsprechend durch den HTV organisiert

Maßnahme der Behörde: Eine Rückmeldung zur Absprache mit der Amtsvet Frau Dr. Andrea M. an den HTV bleibt aus. Die Amtsvet erscheint zum Kauftermin vor Ort, hält sich nicht an die getroffene Abmachung, den Übergabeort zu observieren, sondern erscheint entgegen der Absprache an einer anderen Anschrift. Dort kann der verdächtige Verkäufer von HTV-Mitarbeiter*innen ausgemacht werden, entdeckt die anwesende Polizei und flüchtet, vermutlich mit Welpen im Fahrzeug. Der HTV und anwesende Hundekontrolldienst der Stadt (HKD) bitten die Polizei um die Halterabfrage für das Fahrzeug, dies wird von Amtsvet Dr. Andrea M. zunächst unterbunden mit der Erklärung: „Können wir später vom Büro aus machen“. Erst auf deutliche Widerrede vom HTV und HKD erfolgt seitens der Polizei die Halterabfrage. Der Einsatz wird vor Ort von der Amtsvet als beendet erklärt, obwohl Halterdaten zum flüchtigen Fahrzeug vorliegen. Unmittelbar im Anschluss erscheint die Amtsvet Dr. Andrea M. im HTV zu einer Kontrolle des Tierbestandes.


Fall 4: tierschutzrelevante Haltung von Katzen, Vögel, Spinnen

Erst auf Nachdruck des HTV können Vögel und einige Vogelspinnen gerettet werden.

Meldung an das Bezirksamt: durch den HTV

Sachverhalt: Haltung von diversen Vögeln, Vogelspinnen und drei Katzen in völlig verwahrloster Wohnung

  • Speckkäferbefall und Madenbefall in der Wohnung
  • Einfuhr der gehaltenen Katze aus dem Ausland ohne gültigen Impfschutz

Maßnahme der Behörde: Es erfolgte die Sicherstellung der Katze und eine Isolierungsanordnung mit anschließender Halterrückrückgabe, zunächst keine Sicherstellung der Vögel – trotz massivem Ungezieferbefall in der Wohnung. Erst nachdem der HTV über die zuständige Hausverwaltung dafür sorgt, dass eine Wohnungsräumung erfolgt, damit der Kammerjäger die Schädlingsbekämpfung durchführen kann, erfolgt auch für die Vögel und einen Teil der Vogelspinnen eine Sicherstellung. Tierhalterin gibt an, weitere Vogelspinnen auf dem Dachboden zu verstecken. Daraufhin erfolgt keine Maßnahme durch das Bezirksamt Mitte.


Fall 5: tierschutzwidrige Papageienhaltung

Ein Graupapagei wie dieser muss weiter allein und fehlernährt sein Dasein fristen.

Meldung an das Bezirksamt: durch den HTV

Sachverhalt: nicht tierschutzgerechte Haltung eines Graupapageien

  • Tierhalterin hält einen Graupapagei in Einzelhaltung
  • Tier befindet sich in einer viel zu kleinen verdreckten Voliere
  • wird mit Schokolade, Fleischwurst und Schlagsahne gefüttert

Maßnahme der Behörde: Es gab Kontrollen, es wurde aber keine Veränderung der Haltungsbedingung erwirkt. Dieser Zustand ist dem Bezirksamt seit August 2018 bekannt. Stand Oktober 2019 befindet sich das Tier in unveränderter Haltung, Einzelhaltung, kleiner verdreckten Voliere.