Ob die Schweinehaltung in Deutschland verfassungswidrig ist, soll gerichtlich geprüft werden. Foto: ARIWA

27. September 2017

Der Berliner Senat hat auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, beschlossen, die bundesrechtlichen Vorschriften zur Haltung von Schweinen durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Der Deutsche Tierschutzbund, sein Landesverband Berlin sowie der Hamburger Tierschutzverein begrüßen die Zustimmung des Berliner Senats.

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert: „Aus unserer Sicht ist die heute übliche Praxis der Schweinehaltung ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Schweine leiden unter der Enge in den Ställen, sie müssen dort koten, wo sie schlafen und sie haben keine geeigneten Beschäftigungsmöglichkeiten. Besonders tierschutzwidrig ist die Sauenhaltung im Kastenstand. Das hatte auch schon das sogenannte ‚Magdeburger Urteil? und die darauf folgende Zurückweisung der Beschwerde eines ,Tiernutzers? vor dem Bundesverwaltungsgericht festgestellt. Die Normenkontrollklage ist nun ein wichtiger Schritt, um endlich zu klären, in welchem Widerspruch die praktizierte konventionelle Schweinehaltung zum Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz laut Grundgesetz steht. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Zustimmung des Berliner Senats zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts. Dieser Schritt ist notwendig, weil die bisherige Bundesregierung versagt hat. Schon lange sind der gesetzgeberische Handlungsbedarf und die Vollzugsdefizite im ‚Schweineland Deutschland? offensichtlich. Daher darf sich niemand – weder die Landesminister noch der Bundesminister – über den Schritt Berlins beschweren. Und schon am Beispiel der Kastenstandhaltung für Sauen kann selbst dem Deutschen Bauernverband nicht entgangen sein, dass die Haltung der Sauen, einen Großteil ihres Daseins eingezwängt in viel zu engen Gittern, eklatant tierschutzwidrig ist. Bis zu einem Urteil darf nun aber nicht erneut das ‚Nichtstun' um sich greifen. Daher sind der Bund und die Länder gefordert, eiligst zu handeln und zum Beispiel eine Nutztierstrategie auf den Weg zu bringen, die Tier- und Umweltschutz beachtet und den Landwirten, die umstellungsbereit sind, Planungssicherheit und eine ausreichende Förderung garantiert. Das wird eine der Kernaufgaben der neuen Bundesregierung sein – ab dem ersten Tag der Geschäftsübernahme.“

Hintergrund
Ein von Greenpeace veröffentlichtes Gutachten zeigt: Die Mastschweinehaltung in Deutschland ist rechtswidrig und missachtet das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz. Weitere Informationen zur Schweinehaltung und zur europaweiten Kampagne EndPigPain können Sie hier nachlesen.