Bei der Hitze dürfen Hunde nicht im Auto gelassen werden. (Symbolfoto)

6. August 2018

Da haben eine Passantin und die Polizei vorbildlich reagiert: Eine Halterin hat ihre Mischlingshündin bei der Hitze im Auto zurückgelassen. Draußen zeigt das Thermometer schon 33 Grad. Im Wagen hechelt stark das arme Tier. Da schlagen die Beamten die Heckscheibe ein, befreien die Hündin und bringen sie ins Tierheim Süderstraße.


Eine Zeugin hat die Malinois-Hündin (Varietät vom Belgischen Schäferhund) in dem Auto, das in einem Parkhaus in Barmbek-Süd abgestellt war, entdeckt. Die Scheiben sind wenig geöffnet, vielleicht ein Spalt von zwei Zentimetern. Und weil der Hund stark hechelt, ruft die Frau zum Glück die Polizei. Zwei Beamtinnen kommen – wer aber nicht auftaucht, ist die Hundehalterin. Das Tier springt im Wageninnern an der Fensterscheibe hoch. Wasser steht der Hündin nicht zur Verfügung. Darauf entscheiden die Beamtinnen, die Heckscheibe des Wagens einzuschlagen und den Hund zu befreien. Schon nach kurzer Zeit schwitzt die Polizistin im Innern des Autos und auch durch die leicht geöffneten Scheiben kommt keine Kühlung. Wie muss es erst der Hündin die lange Zeit im Auto ergangen sein?

Jedes Jahr im Sommer weisen die Tierschutzvereine darauf hin, dass Hunde und andere Tiere nicht alleine im Auto gelassen werden dürfen. Auch der Hamburger Tierschutzverein hat über die drohenden Gefahren für die Tiere in diesem Jahr wieder berichtet. Ein geöffnetes Schiebedach oder Fenster sorgt in keinem Fall für genügend Abkühlung. Selbst innerhalb weniger Minuten kann das Fahrzeug zur tödlichen Falle werden. Auch bei bewölktem oder schwülem Wetter ohne direkte Sonneneinstrahlung steigt die Temperatur im Inneren rasch auf 50 Grad und mehr an.

Erst mehr als eine halbe Stunde nach dem Ende des Polizeieinsatzes meldet sich die Hundehalterin auf der Wache. Nicht etwa kleinlaut und mit einer Entschuldigung. Vielmehr wütend versucht sie den Vorfall herunterzuspielen, leugnet, dass es in dem Auto so heiß gewesen wäre, wie von der Polizei festgestellt. Vermutlich war die Hündin mindestens eine Stunde in dem völlig überhitzten Auto.

Nach zwei Tagen gibt das zuständige Veterinäramt den Hund, der ansonsten gut gepflegt ist, wieder frei. Doch die Halterin, gegen die von amtswegen eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstattet wurde, holt die Hündin nicht selber ab – schickt einen Bekannten mit Vollmacht. Es wäre anständig gewesen, wenn sie wenigstens beim Abholen der Hündin ihren lebensgefährlichen Fehler eingestanden hätte.

Wir appellieren noch einmal an alle Hundehalterinnen und -halter, Tiere bei dieser Hitze nicht im Auto zu lassen. Und wenn Sie ein Tier in Not sehen, rufen Sie die Polizei. So, wie es die Zeugin in Barmbek-Süd vorbildlich gemacht hat.